Moin zusammen !
Was kann eigentlich der Grund dafür sein, das man einen LZB-Blocksignal "Befehl-40" bekommt ?
Das die LZB unabhängig von den Signalen ist, ist klar, jedoch dachte ich, das die LZB bei einem gestörten Block einfach das LZB-Ende einleitet, und an anderer Stelle wieder in die LZB aufnimmt.
Gestörter LZB-Block
Re: Gestörter LZB-Block
Sieh mal die LZB als Signalanlage wie auch die Hauptsignale. Wenn am Hauptsignal ein Ersatzsignal erscheint, heißt das nicht notwendigerweise, daß das Hauptsignal gestört ist. So ist das auch bei der LZB: E40 oder V40 bedeutet nicht zwangsläufig eine LZB-Störung. Da reicht auch schon ein gestörter Freimeldeabschnitt.
LZB-Ende bedeutet signalgeführte Weiterfahrt, was nicht nur eine niedrigere Sicherheitsebene ist, sondern meist auch Geschwindigkeitseinbußen bedeutet, denn eine Wiederaufnahme kann nur am Bereichskennungswechsel stattfinden, und der ist oft nicht identisch mit dem nächsten LZB-Block. Das heißt, man wird länger als nötig mit verminderter Geschwindigkeit fahren. Das kann mal über 12 Kilometer weit gehen, obwohl der betroffene Abschnitt vielleicht bloß zwei Kilometer lang ist.
LZB-Ende bedeutet signalgeführte Weiterfahrt, was nicht nur eine niedrigere Sicherheitsebene ist, sondern meist auch Geschwindigkeitseinbußen bedeutet, denn eine Wiederaufnahme kann nur am Bereichskennungswechsel stattfinden, und der ist oft nicht identisch mit dem nächsten LZB-Block. Das heißt, man wird länger als nötig mit verminderter Geschwindigkeit fahren. Das kann mal über 12 Kilometer weit gehen, obwohl der betroffene Abschnitt vielleicht bloß zwei Kilometer lang ist.
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Re: Gestörter LZB-Block
Schnellfahrstrecken sind da ein gutes Beispiel... Fliegt man ein mal raus, kann man meistens ewig mit max. 155/160 fahren.
- Joachim Günther
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Re: Gestörter LZB-Block
Auch bei einem gestörten LZB-Block (Ganzblockabschnitt mit einem oder mehreren Teilblockabschnitten) demzufolge ein LZB-Blockkennzeichen in LZB-Halt verbleibt oder von LZB-Fahrt nach LZB-Halt zurückfällt, bleibt auf dem nachfolgenden LZB-geführten Zug die LZB-Führung bestehen. Der LM "Ü" zeigt weiter Dauerlicht.
- Die Weiterfahrt des Zuges erfolgt z.B. mit LZB-Ersatzauftrag, LZB-Vorsichtauftrag oder LZB-Gegengleisfahrauftrag mit Vmax = 40 km/h bis als Vsoll eine andere
Geschwindigkeit angezeigt wird;
- beim LZB-Vorsichtauftrag (Fahren auf Sicht) gibt es darüberhinaus eine Ausnahme: der Tf muß nach den Regeln der 408.2561 Abschnitt 1 (auch wenn die LZB-
Führungsgrößen eine größere Vsoll als 40 km/h anzeigen sollte) bis zum nächsten fahrtzeigenden Hauptsignal und 400m darüberhinaus auf Sicht mit max. 40
km/h fahren!
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Joachim Günther
- Die Weiterfahrt des Zuges erfolgt z.B. mit LZB-Ersatzauftrag, LZB-Vorsichtauftrag oder LZB-Gegengleisfahrauftrag mit Vmax = 40 km/h bis als Vsoll eine andere
Geschwindigkeit angezeigt wird;
- beim LZB-Vorsichtauftrag (Fahren auf Sicht) gibt es darüberhinaus eine Ausnahme: der Tf muß nach den Regeln der 408.2561 Abschnitt 1 (auch wenn die LZB-
Führungsgrößen eine größere Vsoll als 40 km/h anzeigen sollte) bis zum nächsten fahrtzeigenden Hauptsignal und 400m darüberhinaus auf Sicht mit max. 40
km/h fahren!
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Joachim Günther
Re: Gestörter LZB-Block
Nicht bis zum nächsten Fahrt zeigenden Hauptsignal, sondern bis zum nächsten Hauptsignal überhaupt – egal, ob es Fahrt zeigt oder nicht. Das nächste Fahrt zeigende Hauptsignal kann auch erst das dritte Hauptsignal am Fahrweg sein, wenn das nächste und übernächste Halt zeigen. So weit wollen wir dann doch nicht auf Sicht fahren. Ist die Fahrt ab dem nächsten Hauptsignal zugelassen – auch ohne Fahrtbegriff – , wird noch 400 m weiter auf Sicht gefahren.
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Re: Gestörter LZB-Block
Wollen wir noch etwas mehr Klugsch...
Im Regelwerk steht:
Im Regelwerk steht:
Der LZB-Vorsichtauftrag beauftragt Sie gem. Ril 408 zum Fahren auf Sicht bis zur nächsten Blockstelle,
die durch ein Hauptsignal gekennzeichnet ist. Ist die Fahrt ab dieser Stelle zugelassen, müssen Sie, unabhängig von der ab dieser Stelle zugelassenen Geschwindigkeit, noch 400 m darüber hinaus auf Sicht fahren.
- Joachim Günther
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Re: Gestörter LZB-Block
Danke für die o.g. Anmerkungen.Joachim Günther hat geschrieben: ↑05.01.2023 20:04:33 - beim LZB-Vorsichtauftrag (Fahren auf Sicht) gibt es darüberhinaus eine Ausnahme: der Tf muß nach den Regeln der 408.2561 Abschnitt 1 (auch wenn die LZB-
Führungsgrößen eine größere Vsoll als 40 km/h anzeigen sollte) bis zum nächsten fahrtzeigenden Hauptsignal und 400m darüberhinaus auf Sicht mit max. 40
km/h fahren!
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Joachim Günther
Mein o.g. Hinweis lautet somit:
- beim LZB-Vorsichtauftrag (Fahren auf Sicht) gibt es darüberhinaus eine Ausnahme: der Tf muß nach den Regeln der 408.2561 Abschnitt 1 (auch wenn die LZB-Führungsgrößen ab dem nächsten LBK eine größere Vsoll als 40 km/h anzeigen sollte) bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht mit max. 40 km/h fahren!
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Joachim Günther