Änderung der betrieblichen AWB-Regeln - Grund?

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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Ronny
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Re: Änderung der betrieblichen AWB-Regeln - Grund?

#21 Beitrag von Ronny »

Das mag einen schlüssigen Eindruck vermitteln. Zulässig ist die Regelung nicht. Es dürfen nur Regelungen, die gemäß den „Strichlisten“ der Richtlinien (hier 408.1101A01) zulässig sind, in das Bebu aufgenommen werden. Hier zeigt sich wieder das völlig falsche Verständnis und die völlig falsche Anwendung von Regeln und Prozessen. Wir haben eine Infrastruktur, die nur bestimmte Zuglängen zuläßt. Will man längere Züge fahren, dann hat man entweder die Infrastruktur anzupassen, oder das Regelwerk so zu ändern, daß man mit der bestehenden Infrastruktur gefahrlos längere Züge fahren kann (also u. a. den gewöhnlichen Halteplatz aus der Weichenbereichsdefinition streichen). Was man statt dessen wieder einmal tut, ist nach Pipi-Langstrumpf-Manier die Welt so zu machen wie sie einem gefällt, indem man Sülze in das Bebu schreibt.

Der Fdl braucht das nicht zu hinterfragen, da er weder zuständig ist für die Bebu-Bearbeitung noch das dafür relevante Regelwerk kennt. Die FV schweigt sich selbstverständlich dazu aus, denn für Mittelweichen gibt es Planungsrichtlinien, die vorgeben wie die Infrastruktur zu gestalten ist. Das setzt aber voraus, daß die zulässigen Zuglängen dann nicht überschritten werden. Wenn man diese Vorgaben nun aushebelt, indem man einfach längere Züge fährt als es zulässig ist, dann liegt das Problem nicht an „fehlenden“ Regelungen der FV oder einer Begriffsdefinition im SB, sondern wieder einmal ganz einfach am Verstoßen gegen Vorgaben. Und das Verstoßen gegen die Vorgaben gleichen wir dann aus, indem wir wiederum an anderer Stelle erneut gegen Vorgaben verstoßen. – Klasse.

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Denis Schmidt
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Re: Änderung der betrieblichen AWB-Regeln - Grund?

#22 Beitrag von Denis Schmidt »

Die Sachlage sehr schön beschrieben. Super Ronny!

Barrett
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Re: Änderung der betrieblichen AWB-Regeln - Grund?

#23 Beitrag von Barrett »

Ronny hat geschrieben: 22.05.2022 17:05:53Will man längere Züge fahren, dann hat man entweder die Infrastruktur anzupassen, oder das Regelwerk so zu ändern, daß man mit der bestehenden Infrastruktur gefahrlos längere Züge fahren kann (also u. a. den gewöhnlichen Halteplatz aus der Weichenbereichsdefinition streichen).
Das hat nichts mit Zuglänge zu tun, der Halteplatz liegt vor der Einfahrweiche, bei Einfahrt auf Hp1 ist das irrelevant, bei Einfahrt auf Hp2 eben nicht.

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Ronny
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Re: Änderung der betrieblichen AWB-Regeln - Grund?

#24 Beitrag von Ronny »

Ich bin ausgegangen von dem Sachverhalt wie ihn Denis über Mannheim-Friedrichsfeld geschildert hat, weil das die meisten Fälle sind, bei denen denen man Probleme mit der Weichenbereichsregel bekommt.
Aber auch der gewöhnliche Halteplatz vor der Einfahrweiche offenbart keine etwa vorhandene Regelwerkslücke: Liegt vor dem Startsignal (hier also das für die Weiterfahrt gültige Zsig oder Asig) ein gewöhnlicher Halteplatz, und kann beim Anfahren die zulässige Geschwindigkeit dieser Weiche (hier also der Einfahrweiche) überschritten werden, wird diese Weiche zur Mittelweiche für die Weiterfahrt; es ist eine Mittelweichenteilfahrstraße erforderlich. Das für die Weiterfahrt gültige Hauptsignal hat dann einen entsprechenden Signalbegriff zu zeigen, hier also Hp 2. Vermutlich kam der Halteplatz erst später dazu ohne daß man dann die Signalisierung angepaßt hat. Auch hier gilt also: Alles klar geregelt, nur wieder nicht die Vorgaben eingehalten.

Barrett
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Re: Änderung der betrieblichen AWB-Regeln - Grund?

#25 Beitrag von Barrett »

Die Einfahrsignale wurden versetzt um Signaldeckung für einen Bü herzustellen. Vor dem Versetzen standen sie direkt am Bahnsteigende, vermutlich hat dabei dann jemand nicht aufgepasst, weil "Personenzüge fahren ja eh nie da in die Ecke"

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