Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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trisitf
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Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#1 Beitrag von trisitf »

Hallo zusammen,
ich war bis vor kurzem KiN-S bei DB Regio. Dort hatte ich unter anderem die Aufgabe, bei Reisezügen, die aus Dostos gebildet sind, dem Tf eine Abfertigungshilfe zu geben. Diese läuft wie folgt ab:
1. Eine Tür in der Mitte des Parks wird durch KiN freigeschlüsselt (Dauerton) (nicht "V=0" !)
2. KiN tritt auf Bahnsteig und hebt Hand wenn Fahrgastwechsel abgeschlossen ist.
3. Wenn die Türen zugelaufen sind, nachdem der Tf die Türfreigabe gelöscht hat, hebt der KiN wieder die Hand, um zu signalisieren, dass ersteres geschehen ist.
4. KiN steigt ein, und betätigt den Schlüsselschalter wieder damit die freigeschlüsselte Tür wieder zuläuft.

Laut Aussage von DB Regio Ausbildern ist für dieses Vorgehen keine betriebliche Ausbildung erforderlich.

Nun meinte ein Kumpel von mir, der selber Zf in Ausbildung ist, dass dieses Vorgehen laut Ril 408 betrieblich ausgebildetes Personal voraussetzt, da dies ein direkter betrieblicher Eingriff sei.

Frage: Ich stehe jetzt auf dem Schlauch, und kann selber nicht sagen, wer hier recht hat. DB Regio, die das obengenannte Verfahren tausendfach so durchführen lässt, oder (angeblich) die Ril 408? Sollte letzere recht haben, warum darf DB Regio dann dennoch so verfahren.

Ich hoffe hier Aufschluss zu erlangen.

LG Tristan
Liebe Grüße

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Intern: Die Signatur ist im Ausfall. Grund: Abweichende Personaldisposition DB Regio
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Michael Springer
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Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#2 Beitrag von Michael Springer »

2. KiN tritt auf Bahnsteig und hebt Hand wenn Fahrgastwechsel abgeschlossen ist.
Für mich klingt das nach einem reinen "alles ok, kannst verriegeln" (ich sage mal bewusst nicht Fertigmeldung) und der Tf wird gleich Zf sein. Somit hat er die Aufgaben des Zf und die Aufsicht über den Zug. Handheben klingt für mich nach "HiWi"-Arbeit und nicht nach einer Zf-Tätigikeit, wo man eine Ausbildung für bräuchte. Zumindest sehe ich das mit meinem Halbwissen so...

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Jens Strumberg
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Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#3 Beitrag von Jens Strumberg »

Eine betriebliche Ausbildung wäre für den Abfahrauftrag erforderlich. Dann wäre der Mitarbeiter auch in der Funktion des Zugführers, welche deutlich umfangreichere Aufgaben und erforderliche Kenntnisse mit sich bringt. Für das Helfen bei der Abfertigung sind lediglich verkehrliche Kentnisse erforderlich.
Jens

trisitf
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Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#4 Beitrag von trisitf »

Mein Kumpel meint, dass das Freischlüsseln schon ein Eingriff sei, der eine betriebliche Ausbildung erfordere, mit der Begründung, dass der Tf dann den Zustand der Tür nicht mehr im Auge hätte. Mögliche Fehlfunktionen (z.B. dass sich die Tür nicht zurückschlüsseln lässt) könnte dann zum Abfahren mit geöffneter Tür führen.

Tristan
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Lonestarr
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Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#5 Beitrag von Lonestarr »

trisitf hat geschrieben: 14.03.2022 17:25:27 Nun meinte ein Kumpel von mir, der selber Zf in Ausbildung ist, dass dieses Vorgehen laut Ril 408 betrieblich ausgebildetes Personal voraussetzt, da dies ein direkter betrieblicher Eingriff sei.
Hallo,

wenn sich dein Kumpel hierbei auf die Ril 408 beruft, liegt er schon mal prinzipiell falsch. In diesem netzzugangsrelevantem Regelwerk werden solche EVU- internen Abläufe nicht mehr geregelt. Was es dazu mal gab, könntest Du in der archivierten Ril 408.81-89 finden. Das ist quasi der Regelwerksstand zum Zeitpunkt der Aufdröselung Ende 2015. Was DB Regio mittlerweile daraus gemacht hat, weiß ich nicht.

Gruß Thomas

MaikistimForum
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Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#6 Beitrag von MaikistimForum »

Wenn man mir das bei Regio damals Richtig erklärt hatte (2018) ist das "Hand heben" nur ein Zeichen für "Okay, alles zu" und hat offiziell keinerlei Betriebliche Bedeutung.

Das Freischlüsseln der Tür KANN eventuell für eine Türstörung sorgen, mehr aber nicht. Die Tür wird im TAV weiterhin überwacht. Du schaltest lediglich das Lichtgitter damit aus, weshalb die Tür nicht selbsttätig oder bei der Rücknahme der Freigabe zuläuft. Andere bleiben auch in der Tür stehen. Wenn du allerdings den vierkant gedreht lässt (dass es dauerhaft piept) dann bleibt die Tür auch beim Tz Befehl weiterhin geöffnet, wird aber trotzdem überwacht. Solange die Tür nicht geschlossen ist, geht der LM für Türen nicht in Ruhelicht & die Traktionssperre vom TAV bleibt bestehen. Somit kannst du nicht mit geöffneten Türen fahren.

Übrigens statt den Schlüsselschalter wieder zu betätigen, reicht es auf "Schließen" zu drücken. Zumindest bei den Dostos.

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Zimmer
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Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#7 Beitrag von Zimmer »

Nun ja, aber gerade die Meldung "Okay, alles zu" greift ja auf eine der Voraussetzungen für das Feststellen der Abfahrbereitschaft zurück, nämlich der Feststellung, daß alle Außentüren geschlossen sind.

Es mag sicherlich betriebswirtschaftlich verlockend gewesen sein, die gesamte betriebliche Kompetenz am Zug auf den Triebfahrzeugführer allein abzuwälzen und das dabei mit dem Bade ausgeschüttete Kind des Vier-Augen-Prinzips vollständig in im großen und ganzen recht zuverlässig arbeitender Technik ersatzweise angesiedelt zu haben; für die Gesamtverfügbarkeit des Systems "Bahn", vor allem für Störungsfälle und sonstige Abweichungen vom geplanten Ablauf der Zugfahrt wäre es doch ein immenser Vorteil, wenn da noch einer dabei ist, der das betriebliche Regelwerk (zumindest in Teilen) kennt und Situationen fach- und sachkundig bewerten und einschätzen kann. Aber da rede ich wahrscheinlich wieder nur den ewig gestrigen Früher-war-alles-Besser-Menschen das Wasser.

Meint ein Ersatz-Fossil (auch TM?), das noch aus einer Zeit stammt, als der gemeine Zugschaffner auch Rangierer und Bremsbeamter war...

Johannes

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Achim Adams
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Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#8 Beitrag von Achim Adams »

Die Meldung lautet ja nicht "alles zu" sondern "Fahrgastwechsel abgeschlossen" (übrigens eine Formulierung von der Ausbilder feuchte Träume bekommen).

Die Sache ist ein wenig Grenzwertig: die reine Meldung "Fahrgastwechsel abgeschlossen" ist eine verkehrliche Meldung und bedarf eigentlich keinerlei betrieblicher Ausbildung. Auf Grundlage dieser Meldung entscheidet der Tf als Zugaufsicht dass er nun die Türen schließen kann, das ist betrieblich. Dass mittels Schlüssel die Türen aufgehalten werden ist eine reine Zwecksache: wäre ja blöd wenn der Tf die Türen schließt und der KiN nicht mehr einsteigen kann. Dass nach Einstieg des KiN die Türen geschlossen sind, ist wiederum eine Feststellung die der Tf (hier als Zugaufsicht) zu treffen hat.

Würde die Meldung lauten "Fahrgastwechsel abgeschlossen, Türen schließen!" wäre das eine betriebliche Meldung, die der Zugaufsicht obliegen würde.

Die Möglichkeiten sind vielfältig, und werden im Betriebsregelwerk des jeweiligen EVU niedergelegt. EVU A kann das so machen, EVU B macht das anders. In der 408 steht dazu seit 2015 nichts mehr.

Alexh
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Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#9 Beitrag von Alexh »

trisitf hat geschrieben: 14.03.2022 21:07:20 Mein Kumpel meint, dass das Freischlüsseln schon ein Eingriff sei, der eine betriebliche Ausbildung erfordere, mit der Begründung, dass der Tf dann den Zustand der Tür nicht mehr im Auge hätte. Mögliche Fehlfunktionen (z.B. dass sich die Tür nicht zurückschlüsseln lässt) könnte dann zum Abfahren mit geöffneter Tür führen.

Tristan
Was genau muss eine betriebliche Ausbildung denn alles beinhalten? Im Fernverkehr haben wir uns als Schaffner immer freigeschlüsselt und dem Zf fertig gemeldet. Eine „richtige“ betriebliche Ausbildung hatte nur der Zugchef/B1 (Stellvertreter). Eine Ausbildung für genau diese Tätigkeit (fertig melden, wie auch immer man es nennt) sollte doch genügen.

Gruß Alex

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Jens Strumberg
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Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#10 Beitrag von Jens Strumberg »

Aus der Praxis ohne Bezug auf den Ausbildungsinhalt der Ril 046:
Der Zf muss Rangieren, Bremsprobe, Wangenlisten schreiben, bei zurücksetzenden Zügen die Spitze besetzen, Zugvollständigkeit feststellen und noch viele andere betriebliche Dinge können und kennen. Das ist keine Kleinigkeit, sondern eine umfangreiche Ausbildung mit hoher Verantwortung.
Viele Grüße,
Jens

Adrian

Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#11 Beitrag von Adrian »

Hat man da nicht auch wieder im blanken "Kostenspar-Wahnsinn" die Vorschriften so angepasst und hingebogen, dass man auch für die orangene Fertigmeldescheibe - die ja bei den Dosto-Abfertigungshelfern nicht genutzt werden darf - keine betriebliche Ausbildung mehr braucht?

Die mit ihrem bescheuerten zentralen/dezentralen Schließen. War früher wunderbar in den Regelwerken für TB0, SAT und TAV geregelt - ohne irgendwelche Grauzonen.

Ich kann von meiner Sicht sagen, ich akzeptiere "dieses Hand heben" nicht, ich sichere das Fahrzeug, steige ab, vergewissere mich selbst, nehme die TFG zurück und dann wird gefahren. Wenn die Bahn meint da so an der Qualifikation der Mitarbeiter sparen zu müssen, haben die ja genug Geld über für die Verspätungsminuten die Pönale zu bezahlen. (Zum Glück formal nur noch 2 Monate und 2 Tage).

Alexh
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Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#12 Beitrag von Alexh »

Jens Strumberg hat geschrieben: 29.03.2022 17:15:27 Aus der Praxis ohne Bezug auf den Ausbildungsinhalt der Ril 046:
Der Zf muss Rangieren, Bremsprobe, Wangenlisten schreiben, bei zurücksetzenden Zügen die Spitze besetzen, Zugvollständigkeit feststellen und noch viele andere betriebliche Dinge können und kennen. Das ist keine Kleinigkeit, sondern eine umfangreiche Ausbildung mit hoher Verantwortung.
Viele Grüße,
Jens
Schon klar, ich war Zf. Aber theoretisch könnte man den Mitarbeiter ja auch nur im Bereich Abfertigung eines Zuges betrieblich schulen. Also genau für den einen Bereich eine minimale betriebliche Schulung und alles wäre paletti.
Wie gesagt, als Schaffner im Fernverkehr haben wir auch dem Zf die orange Kelle gezeigt, das war auch eine kurze Ausbildung/Einweisung. Warum sollte das mit Hand heben anders sein? Man soll es machen, wird darin eingewiesen, der Tf weiß was zu tun ist. Ist doch alles gut und benötigt keine Ausbildung im Rangieren, Bremsen,….

Gruß Alex

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Achim Adams
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Re: Kompetenzen eines KiN-S/Zugbegleiters ohne betriebliche Ausbildung, insbesondere bei DB Regio

#13 Beitrag von Achim Adams »

Was genau willst du denn da betrieblich schulen, wenn letztendlich nur eine verkehrliche Meldung abgegeben wird?

Entweder ist das ein komplette betriebliche Schulung, oder eben nur ein "das darfst du, das darfst du nicht. Was du darfst mach so und so" (schriftliche niedergelegt im Betriebsregelwerk EVU). In diesem Falle ist es eben keine betriebliche Schulung.

Fast so ähnlich wie "ein bisschen schwanger".

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