Zurücknehmen von Signalen unter LZB-Führung

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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DieKiwi
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Zurücknehmen von Signalen unter LZB-Führung

#1 Beitrag von DieKiwi »

Hallo in die Runde,

meines Wissens sind Fahrdienstleiter üblicherweise dazu angehalten, Fahrstraßen Signale ohne weitere Kommunikation zum herannahenden Zug nur dann aufzulösen zurückzunehmen, wenn der Zug noch nicht den davorliegenden Blockabschnitt befahren hat.
Als interessierter Laie frage ich mich einerseits, ob es für den Fahrdienstleiter weitere betriebliche Fußangeln gibt, die sein Handeln für Züge unter LZB-Führung einschränken? Je nach Zielentfernung dürfte die LZB-Fahrzeugeinrichtung darauf unterschiedlich reagieren.
Andererseits frage ich mich, wie die LZB-Fahrzeugeinrichtung überhaupt damit umgeht, wenn innerhalb der Zielentfernung plötzlich ein LZB-Halt vom Himmel fällt? Im schlimmsten Fall knallt dem lieben Tf eine Bremskurve vor die Füße und er wird zwangsgebremst. Im entspannteren Fall ist der Zug noch so weit entfernt, dass der Tf lediglich ein "Springen" der LZB-Zielentfernung wahrnimmt und wohlmöglich verunsichert ist.
Gibt es also für solche Fälle bestimme Regeln für Fdl und Tf, die zu beachten sind?

EDIT: Text nach Beitrag von MBT Kuhl angepasst.
Zuletzt geändert von DieKiwi am 13.12.2021 12:40:57, insgesamt 1-mal geändert.

MaikistimForum
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Re: Auflösen von Fahrstraßen unter LZB-Führung

#2 Beitrag von MaikistimForum »

Bekannt sind mir als Tf da jetzt keine besonderen Regelungen.

Ich meine mich aber dran zu erinnern, dass ich bis dato immer angerufen wurde, wenn vor mir ein Signal auf Halt fällt. Meist mit dem Satz "Mach ma langsam, ich muss vor dir die Fahrstraße neu ziehen" oder auch mit dem Satz "Schaffst du es noch vor dem nächsten Signal anzuhalten?"

Hatte nur ein mal den Fall, wo ein Signal auf Halt gefallen ist, da gab es dann ein Sprung in der LZB, die sprang direkt von 160 auf 130 und lief die Bremskurve ab. Bevor ich Reagieren konnte war die HL auch schon bei 2,5 Bar.

Soweit ich weiß, sieht der Fdl ja auch nicht immer, welcher Zug jetzt in der LZB ist und welcher nicht. Wenn ich zum Beispiel eine 146.3 fahre, kann es sein, dass ich in der LZB bin, kann auch sein, dass ich, warum auch immer, nicht aufgenommen wurde, die Fahrzeugeinrichtung gestört ist oder ich aufgrund Fehlender Ausbildung, nicht mit aktiver LZB fahren darf.

MBT Kuhl
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Re: Auflösen von Fahrstraßen unter LZB-Führung

#3 Beitrag von MBT Kuhl »

Du meinst nicht die Auflösung einer Fahrstraße, nachdem eine Zugfahrt stattgefunden hat, sondern das Zurücknehmen von Signalen. Das Zurücknehmen von Signalen ist meines Wissens unabhängig von LZB-Führung nur zulässig, wenn der Zug steht, oder bei Gefahr. Mir ist es aber schon öfter passiert, dass Signale vor mir auf Halt zurück genommen wurden, ohne dass ich stand und ohne Verständigung.

Was bei LZB-CE regelmäßig vorkommt, ist das Durchrutschwege aufgelöst werden, d.h. der LZB-Halt springt schlagartig unter der Lok durch, was eine Zwangsbremsung und einen Befehl zur Folge hat.

Grüße
Moritz
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SörenG
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Re: Auflösen von Fahrstraßen unter LZB-Führung

#4 Beitrag von SörenG »

MBT Kuhl hat geschrieben: 13.12.2021 12:31:19Was bei LZB-CE regelmäßig vorkommt, ist das Durchrutschwege aufgelöst werden, d.h. der LZB-Halt springt schlagartig unter der Lok durch,
Warum eigentlich? Also klar, D-Wege kann man auflösen, wenn der Zug steht. Aber dadurch ändert sich doch der Standpunkt der Halt-zeigenden Signals nicht. Warum bewegt sich dann der LZB-Halt?

Jan
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Re: Zurücknehmen von Signalen unter LZB-Führung

#5 Beitrag von Jan »

Laut Ril 408.0458 Abschnitt 2 Absatz (2) ist es auf mit LZB und/oder ETCS ausgerüsteten Strecken generell verboten, Signale für noch fahrende Züge aus anderen als den in Abschnitt 1 genannten Gründen (hauptsächlich Gefahr oder Fehlleitung) zurückzunehmen.
Auf Strecken ohne LZB und ETCS ist es hingegen zulässig, solange sich der Zug noch nicht im Zugfolgeabschnitt am/vor dem Vorsignal befindet.
SörenG hat geschrieben: 13.12.2021 12:52:56 Also klar, D-Wege kann man auflösen, wenn der Zug steht. Aber dadurch ändert sich doch der Standpunkt der Halt-zeigenden Signals nicht. Warum bewegt sich dann der LZB-Halt?
Die LZB arbeitet wohl mit einem fixen Abstand zwischen Gefahrpunkt (den der Zug niemals nie überfahren können sollte) und den dem Lokführer angezeigten LZB-Halt als Zielbremspunkt. Solange der D-Weg existiert, kann der LZB-Halt direkt am Signal liegen und der Gefahrpunkt entsprechend ein paar Meter (so um die 50 m) weiter hinter dem Signal. Wenn der D-Weg aufgelöst wird, rutscht der Gefahrpunkt rückwärts auf den Signalstandort und der LZB-Halt damit entsprechend mit.

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Joachim Günther
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Re: Zurücknehmen von Signalen unter LZB-Führung

#6 Beitrag von Joachim Günther »

Der Text des Abschnitts 2, Absatz(2) des Moduls 408.0458 der Richtlinie 408:2019 ist wie folgt:

"Fahrender Zug

(2) Bei einem fahrenden Zug darf der Fahrdienstleiter auf Strecken ohne LZB und ohne ETCS ein Hauptsignal auf Halt stellen und die Fahrstraße auflösen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Zugspitze darf noch nicht am rückgelegenen Hauptsignal vorbeigefahren sein.
2. Der Zug darf auch den Zugfolgeabschnitt vor dem rückgelegenen Hauptsignal noch nicht besetzt haben, sofern das Vorsignal des zurückzunehmenden Hauptsignals am rückgelegenen Hauptsignal angeordnet ist oder das rückgelegene Hauptsignal Vorsignalfunktion hat.

Auf Strecken mit LZB oder ETCS darf der Fahrdienstleiter ein Hauptsignal bei einem fahrenden Zug nicht auf Halt stellen."

Betrieblich geht es hier in diesem Modul also nicht nur darum das Fahrt zeigende Hauptsignal in Halt zu stellen, sondern auch darum anschließend die Fahrstraße durch eine Bedienhandlung des Fdl aufzulösen.
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Joachim Günther

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