Wir sind auf der Suche nach eine Antwort auf die folgende Frage zum LZB-Ende-Verfahren: Was passiert mit einem laufenden LZB-Ende-Verfahren, wenn die Fahrtstellung des Signals zurückgenommen wird? Wird das Ende-Verfahren bis zur erneuten Fahrtstellung unterbrochen oder läuft es weiter? Gibt es ggf. noch Unterschiede, ob die Zurücknahme mehr oder weniger als 1.700 m vor dem LZB-Ende erfolgt?
Danke im Voraus!
LZB-Ende-Verfahren: Unterbrechung möglich?
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LZB-Ende-Verfahren: Unterbrechung möglich?
Viele Grüße
Axel
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- Joachim Günther
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Re: LZB-Ende-Verfahren: Unterbrechung möglich?
@Axel
a.) Ein laufendes LZB-Endeverfahren wird durch das Haltstellen des Ausstiegssignales weder abgebrochen noch unterbrochen. Es ändern sich natürlich die LZB-Führungsgrößen Vsoll -> 0 und Vz = 0. Am Standort des Signals besteht dann wieder ein LZB-Halt.
b.) Ist die Fahrzeugspitze zum Zeitpunkt der Haltstellung weiter als 1700m vom LZB-Ausstiegssignal entfernt, so wird das LZB-Ende-Verfahren bei weiter bestehender Haltstellung des Signals erst gar nicht eingeleitet.
zu a.) In der Realität besteht das LZB-Endeverfahren funktional aus zwei Teilen. Der zweite Teil, in dem dem LZB-Fahrzeuggerät erst der exakte LZB-Abschaltpunkt von der OPZ übermittelt wird, wird erst bei einem Abstand zum (Fahrt zeigenden) LZB-Ausstiegssignal von weniger als 350m gestartet. Hierdurch ergeben sich dann weitere Varianten bei der Weiterfahrt des Zuges, z.B. auf Zs1, etc.
Wird nach der Haltstellung des Signals und Auflösung der Fahrstraße eine Fahrstraße eingestellt, die nicht aus dem LZB-Bereich herausführt, so wird hinter dem Signal das LZB-Endeverfahren beendet und die LZB-Führung fortgeführt.
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Joachim
a.) Ein laufendes LZB-Endeverfahren wird durch das Haltstellen des Ausstiegssignales weder abgebrochen noch unterbrochen. Es ändern sich natürlich die LZB-Führungsgrößen Vsoll -> 0 und Vz = 0. Am Standort des Signals besteht dann wieder ein LZB-Halt.
b.) Ist die Fahrzeugspitze zum Zeitpunkt der Haltstellung weiter als 1700m vom LZB-Ausstiegssignal entfernt, so wird das LZB-Ende-Verfahren bei weiter bestehender Haltstellung des Signals erst gar nicht eingeleitet.
zu a.) In der Realität besteht das LZB-Endeverfahren funktional aus zwei Teilen. Der zweite Teil, in dem dem LZB-Fahrzeuggerät erst der exakte LZB-Abschaltpunkt von der OPZ übermittelt wird, wird erst bei einem Abstand zum (Fahrt zeigenden) LZB-Ausstiegssignal von weniger als 350m gestartet. Hierdurch ergeben sich dann weitere Varianten bei der Weiterfahrt des Zuges, z.B. auf Zs1, etc.
Wird nach der Haltstellung des Signals und Auflösung der Fahrstraße eine Fahrstraße eingestellt, die nicht aus dem LZB-Bereich herausführt, so wird hinter dem Signal das LZB-Endeverfahren beendet und die LZB-Führung fortgeführt.
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Re: LZB-Ende-Verfahren: Unterbrechung möglich?
Eine ähnliche Fragestellung: Wenn man einen Ü-Ausfall bekommt, kann es dann noch ein Ende-Verfahren geben?
Man könnte unterscheiden zwischen Ü-Ausfall kurz vor dem 1700m-Abstand bzw. dem Blinken des Ende-Melders (das war hier der Anlass der Frage).
Aber wenn man schon dabei ist, wäre auch interessant, ob es einen Ü-Ausfall im laufenden Ende-Verfahren geben kann und was dann passiert.
Carsten
Man könnte unterscheiden zwischen Ü-Ausfall kurz vor dem 1700m-Abstand bzw. dem Blinken des Ende-Melders (das war hier der Anlass der Frage).
Aber wenn man schon dabei ist, wäre auch interessant, ob es einen Ü-Ausfall im laufenden Ende-Verfahren geben kann und was dann passiert.
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Re: LZB-Ende-Verfahren: Unterbrechung möglich?
Bei einem irreversiblen LZB-Übertragungsausfall (Ü-Ausfall) können zwischen dem betreffenden Tfz und der LZB-Zentrale (OPZ) keine selektiven Informationen mehr über die Luftschnittstelle ausgetauscht werden. Ein LZB-Endeverfahren ist danach erst wieder möglich, nachdem eine erneute Aufnahme dieses Tfz (z.B. am nächsten BKW) in die LZB-Führung erfolgt ist.
Erfolgt ein reversibler Ü-Ausfall während eines schon eingeleiteten LZB-Endeverfahrens (LM Ende blinkt oder Dauerlicht) müssen zwei Fälle unterschieden werden:
- erfolgt der Ü-Ausfall in einem Abstand >= 350m vom LZB-Ausstiegssignal, so wird das LZB-Endeverfahren abgebrochen.
- erfolgt der Ü-Ausfall in einem Abstand < 350m vom LZB-Ausstiegssignal, so kommt es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht zu einem Abbruch des LZB-Endeverfahrens. Die funktionalen Abläufe "Ü-Ausfall" und "LZB-Ende-Verfahren" überlagern sich stattdessen. Am LZB-Abschaltpunkt wird das Tfz regulär aus der LZB entlassen und die PZB vollständig wirksam.
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Joachim
Erfolgt ein reversibler Ü-Ausfall während eines schon eingeleiteten LZB-Endeverfahrens (LM Ende blinkt oder Dauerlicht) müssen zwei Fälle unterschieden werden:
- erfolgt der Ü-Ausfall in einem Abstand >= 350m vom LZB-Ausstiegssignal, so wird das LZB-Endeverfahren abgebrochen.
- erfolgt der Ü-Ausfall in einem Abstand < 350m vom LZB-Ausstiegssignal, so kommt es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht zu einem Abbruch des LZB-Endeverfahrens. Die funktionalen Abläufe "Ü-Ausfall" und "LZB-Ende-Verfahren" überlagern sich stattdessen. Am LZB-Abschaltpunkt wird das Tfz regulär aus der LZB entlassen und die PZB vollständig wirksam.
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Re: LZB-Ende-Verfahren: Unterbrechung möglich?
Interessant - vielen Dank!
Carsten
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Re: LZB-Ende-Verfahren: Unterbrechung möglich?
Hallo,
Frage, heißt das dann bei > 350m das, wenn ein LZB Ausstieg am Signal ist, der TF ggf. mittele Befehl aus der LZB aussteigen muss, wenn keine Aufnahme (mehr) möglich ist?
Oder denke ich falsch und er ist schon Draußen?
Gruß
Ralf
Frage, heißt das dann bei > 350m das, wenn ein LZB Ausstieg am Signal ist, der TF ggf. mittele Befehl aus der LZB aussteigen muss, wenn keine Aufnahme (mehr) möglich ist?
Oder denke ich falsch und er ist schon Draußen?
Gruß
Ralf
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Re: LZB-Ende-Verfahren: Unterbrechung möglich?
Das Signal zeigt ja typischerweise "Fahrt". Der "Ende-Melder" geht dann aus und der Ü-Ausfall läuft ganz normal ab wie jeder andere Ü-Ausfall.
Carsten
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