Fahrstraße auflösen bei mehreren gew. Halteplätzen?

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Carsten Hölscher
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Fahrstraße auflösen bei mehreren gew. Halteplätzen?

#1 Beitrag von Carsten Hölscher »

Mal eine Frage, zu der wir hier erstmal nichts finden konnten:
Gegeben sei ein Bahnhof mit drei gewöhnlichen Halteplätzen A, B, C ohne Signale dazwischen und der Zug hat nur bei A und B einen Planhalt.
Dürfte der Fdl jetzt ohne weiteres die Fahrstraße auflösen und auch Weichen vor dem Zug stellen, wenn dieser bei B steht?

Hätte der Zug noch einen Planhalt bei C dürfe er ja ohne Zustimmung (also auch bei Halt am Asig) wieder anfahren und die zu stellende Weiche befahren. Die Sicherheit läge also allein darin, dass der Fahrplan von Fdl und Tf korrekt beachtet wird. Das kommt mir irgendwie etwas dünn vor.

Carsten

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Zugchef
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Re: Fahrstraße auflösen bei mehreren gew. Halteplätzen?

#2 Beitrag von Zugchef »

Meines Wissens nach dürfte es zwischen A, B und C keine Weiche geben, ohne Signal. Ausgenommen es wäre ein Sperrsignal dazwischen. Dieses gilt allerdings auch für eine Zugfahrt. Der FDl darf erst auflösen, wenn der Zug steht. Demzufolge nicht, wenn der Zug von A nach B und C weiterfahren darf, da kein Signal. Die Fahrstrasse gilt bis zum nächsten Hauptsignal. Sollte tatsächlich zw A, B und C noch eine Weiche sein, dar die Fahrstrasse nur nach Halt an C bzw dem folgenden Hauptsignal aufgelöst werden.

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Ronny
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Re: Fahrstraße auflösen bei mehreren gew. Halteplätzen?

#3 Beitrag von Ronny »

Zugchef hat geschrieben: 17.08.2021 21:39:00Meines Wissens nach dürfte es zwischen A, B und C keine Weiche geben, ohne Signal.
Bei den Bestandsanlagen mußt du erst einmal davon ausgehen, es gibt alles. „Dürfte nicht“ und „sollte nicht“ verwandelt sich ganz schnell in „aha“.

Eine Örtlichkeit mit A–B–C ohne Signale dazwischen fällt mir gerade nicht ein. Allerdings ist A–B–C auch nichts anderes als ein skaliertes A–B. Eine Örtlichkeit mit A–B ist z. B. Bft Halle-Neustadt: Aus Richtung Angersdorf kommend Esig – Hp Zscherbener Straße – Halle-Neustadt – Zsig. Zwischen Hp Zscherbener Straße und Halle-Neustadt liegen zwei Weichen im Fahrweg; keine weiteren Signale (nur ein Wartezeichen). Es enden allerdings planmäßig keine Züge in Zscherbener Straße. Technik ist ein Relaisstellwerk. Das dortige Verzeichnis der Zugschlußstellen kenne ich nicht, käme aber mit etwas Zeit heran.

Der Bediener darf die Fahrstraße auflösen, wenn der Zug vor dem Zielsignal oder am (letzten) gewöhnlichen Halteplatz zum Halten gekommen oder an der Fahrstraßen-Zugschlußstelle vorbeigefahren ist (Verzeichnis der Zugschlußstellen).

Die Fahrstraßen-Zugschlussstelle für die Fahrstraßenauflösung (es gibt noch andere Fahrstraßen-Zugschlußstellen) muß so bestimmt werden, daß ein fahrender Zug nicht gefährdet werden kann durch das Umstellen von Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen. Dementsprechend wird die Fahrstraßen-Zugschlußstelle mindestens hinter der letzten Weiche im Fahrweg liegen. Befindet sich zwischen B und C keine Weiche, ist das unproblematisch; dann kann die Fahrstraßenauflösung bei Halt in B zugelassen sein. Befinden sich jedoch Weichen zwischen B und C, darf die Fahrstraßenauflösung erst hinter der letzten Weiche bzw. bei Halt in C zugelassen sein. Sollen nun aber Züge planmäßig in B enden, ist das problematisch, da dann womöglich nur hilfsweise aufgelöst werden kann, wenn die Zugeinwirkung für die Fahrstraßenauflösung nicht befahren wurde (weil der Zug ja nicht so weit fährt). Dann ist ein zusätzliches Haupt- oder Sperrsignal als Ziel für die in B endenden Züge erforderlich, um die Fahrstraße zu teilen. So mehr oder weniger hat das Zugchef ja auch schon geschrieben.

Geht es hier nur um einen längeren Halt (Zug endet also nicht), dann darf die unvollständig befahrene Fahrstraße hilfsweise aufgelöst werden, wenn der Fdl dem Tf einen Befehl 14.6 (Bleiben Sie halten) erteilt hat. Vor der Zustimmung zur Weiterfahrt ist der Fahrweg erneut zu sichern. Zustimmung mit Befehl 1 (für den Rest der Fahrstraße bis zum folgenden Signal). Außerdem Befehl 14.35 (um den Befehl 14.6 zurückzuziehen).

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Carsten Hölscher
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Re: Fahrstraße auflösen bei mehreren gew. Halteplätzen?

#4 Beitrag von Carsten Hölscher »

Danke für die Info. Lässt sich das aus der Ril 408 ablesen?

Carsten

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Ronny
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Re: Fahrstraße auflösen bei mehreren gew. Halteplätzen?

#5 Beitrag von Ronny »

Jawoll. Für den Bediener 408.0251 Abschn 4 (Auflösung) bzw. 408.0458 Abschn 6 (Teilweise befahrene Fahrstraße auflösen). Für den Planer 408.1251 Abschn 42.

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