Rangierfahrt mit Fahrgästen?

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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BR 146
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Rangierfahrt mit Fahrgästen?

#1 Beitrag von BR 146 »

Hallo zusammen,

heute morgen (Zug 82710 von Buxtehude Richtung Bremerhaven) habe ich in Geestenseth folgende Entdeckung gemacht:

Momentan sind Bauarbeiten, wo das durchgehende Hauptgleis saniert wird und dadurch ist die Zugkreuzung erst im Bahnhofsteil vor den beiden Bahnsteigen möglich. Das Esig überfuhr der Tf mit Hp0 + Sh1. Dann ging's weiter bis zum Zwergsignal, wo wir schließlich einige Minuten warteten, bis der Gegenzug vorbeigefahren ist und es dann mit Sh1 über die Weiche zum Bahnsteig ging. Ausfahrt ging auch über Hp0 (+ mündliche Zustimmung? Hatte jetzt kein Sh1 gesehen - konnte man durch die spiegelnde Scheibe schlecht erkennen).

Jetzt meine Frage: Ist das ein häufiges Betriebsverfahren bei Baustellen? Wird dabei die Zugfahrt innerhalb der Bahnhofsgrenzen zur Rangierfahrt (mit Fahrgästen) und dann wieder zur Zugfahrt? Wie sieht das trassentechnisch aus - wird reintheoretisch - trotz EVB-Netz - für den Abschnitt die Trasse ausgelegt, denn Rangierfahrten haben doch keine Zugnummer?

Euch ein schönes Wochenende,
Felix

MBT Kuhl
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Re: Rangierfahrt mit Fahrgästen?

#2 Beitrag von MBT Kuhl »

Ein Zug kann fast immer von einem Bahnhofsteil in einen anderen als Rangierfahrt fahren, wenn keine Zugfahrstraßen eingerichtet sind. Sh1 ist nur die Zustimmung zur Rangierfahrt. Zs1 ist das Ersatzsignal. Auf privater Infrastruktur können vom EBL andere Regelungen in der SbV festgelegt werden. Ich empfehle die Lektüre der SbV der AKN, denn diese ist frei zugänglich. Die SbV der EVB leider nicht.

Grüße
Moritz
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Achim Adams
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Re: Rangierfahrt mit Fahrgästen?

#3 Beitrag von Achim Adams »

Im Rahmen einer Betra können solche Ausnahmen bzw. Vorgehensweisen auch festgelegt werden. Wahrscheinlich wurde das hier so gemacht.

F(R)S-Bauer
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Re: Rangierfahrt mit Fahrgästen?

#4 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Hallo,

das geht grundsätzlich, sonst könnte man kein Kurswagen (OK, heute selten) verwenden wie in den Nachtzügen.
Die Beförderung von Reisenden ist nicht von Zug oder Rangierfahrt abhängig.
Streng genommen wäre ja das Kuppeln eines Treibwagen ("Flügeln") zwischen Anhalt und Ankuppeln (Vordrücken) auch eine Rangierfahrt.
Wie du sicher weißt, müssen die Reisenden nicht aussteigen.

Was es gibt, sind Bestimmungen die man unter "Sicherheit bei Rangierfahrten" mit Personen zusammenfassen könnte. Z.b. gibt es dann im BF Rangierverbot oder sogar totales Fahrverbot.

Gruß

Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 25.07.2021 13:17:15, insgesamt 1-mal geändert.

DetPhelps
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Re: Rangierfahrt mit Fahrgästen?

#5 Beitrag von DetPhelps »

Die niedrigste Sicherheitsschwelle wäre, gemäß 408.48 ja bereits dann erfüllt, wenn vor der Rangierfahrt im Rahmen der Vorbereitung "Mitfahrende verständigt" und "Außentüren von Reisezugwagen verschlossen" sind.
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Stefan (TheShow2006)
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Re: Rangierfahrt mit Fahrgästen?

#6 Beitrag von Stefan (TheShow2006) »

Mitfahrende sind aber nicht Reisende.

Grüße

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Michael_Poschmann
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Re: Rangierfahrt mit Fahrgästen?

#7 Beitrag von Michael_Poschmann »

Im CNL-Schlafwagen hätte ich mich auch herzlich bedankt, wenn beim Umsetzen zu unchristlicher Zeit eine "Information" an mich erfolgt wäre.

Grüße aus Wennemen, wo zur 150-Jahr-Feier der Bundesbahn zwei Sonderzüge aus Schmallenberg und Hallenberg nach Bochum zu einem 15-Wagen-Train zusammenrangiert wurden, ohne dass die Schulklassen beim Feiern im Sambawagen gestört wurden; nicht mal einen Bahnsteig gab es bei dieser Aktion
Michael

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Achim Adams
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Re: Rangierfahrt mit Fahrgästen?

#8 Beitrag von Achim Adams »

Die Frage war aber nicht ob rangieren mit Fahrgästen erlaubt ist, sondern wie das betrieblich abgewickelt wird.

F(R)S-Bauer
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Re: Rangierfahrt mit Fahrgästen?

#9 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Hallo,

es gibt wohl eine Regelung, die Grob sagt: Entweder die dafür Benötigten Rangierfahrstrassen haben Flankenschutz, oder für den entsprechenden Bereich gibt es ein Rangierverbot oder sogar Fahrverbot, abhängig von den Jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Jedenfalls habe ich dazu eine Diskussion auf DSO und im Bahnerforum vor "Urzeiten" in Erinnerung. Im speziellen Fall gibt es dazu örtliche Regelungen, abhängig von der Häufigkeit der Nutzung.
Bei ESTWs kann man es Softwaretechnisch Nachrüsten, wenn es kein Einzelfall ist. In anderen Stellwerken kann die Hardwarenachrüstung nicht möglich sein.

Gruß

Ralf

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Achim Adams
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Re: Rangierfahrt mit Fahrgästen?

#10 Beitrag von Achim Adams »

Selbst wenn örtlich ein grundsätzliches Verbot besteht, so kann im Rahmen einer Betra dennoch davon abgewichen werden: Beispielsweise indem gefordert wird, dass die eine Fahrt erst bestätigt zum halten gekommen sein muss, bevor der anderen Fahrt zugestimmt werden darf.

Lonestarr
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Re: Rangierfahrt mit Fahrgästen?

#11 Beitrag von Lonestarr »

F(R)S-Bauer hat geschrieben: 25.07.2021 20:52:24 es gibt wohl eine Regelung, die Grob sagt: Entweder die dafür Benötigten Rangierfahrstrassen haben Flankenschutz, oder für den entsprechenden Bereich gibt es ein Rangierverbot oder sogar Fahrverbot, abhängig von den Jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
Hallo,

die Fundstelle in Ril 408 ist .4815 Abschnitt 7:
Werden bei Rangierfahrten mit Reisenden besetzte Fahrzeuge nicht auf durch Fahrstraßenhebel gesicherten Fahrwegen oder nicht auf Rangierstraßen bewegt, dürfen in diesem Stellwerksbezirk bzw. Stelltischbereich keine Weichen oder Gleissperren umgestellt werden. In örtlichen Zusätzen können Ausnahmen zugelassen sein.
In unsrem Regionalnetz- ESTW mit Bahnhöfen größtenteils ohne Rangierfahrstraßen ist für Rangierfahrten allgemein grob gesagt ein entweder - oder festgelegt. Wenn rangiert wird, darf keine Zugfahrstraße eingestellt sein und wenn eine Zugfahrstraße eingestellt ist, darf nicht rangiert werden.

Gruß Thomas

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