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Betrieb der LZB im Störfall

Verfasst: 18.07.2021 19:47:03
von Tommy0815
Moin zusammen ! :)

Mir stellen sich die folgenden Fragen zur LZB im Störfall:

1.) Angenommen ich muss die LZB meines Zuges mittels Störschalter "tot" stellen:

a) Zeigen eventuell dunkelgeschaltet SIgnale dann automatisch wieder einen Fahrbegriff an ?
b) Wenn ich z.B eine einzelne Lok überführe die Vmax = 140 Km/h hat: Darf ich die 140 Km/h dann auch signalgeführt fahren ?
c) Ein Güterzug, der unter LZB 140 Km/h hätte fahren dürfen, darf dann signalgeführt nur noch 100 bzw. 120 Km/h fahren ?

2.) Woher weiß bzw. wie erfährt die LZB-Zentrale, das meine LZB nicht mehr funktionniert & ausgeschaltet ist und keine Signale mehr dunkel geschaltet werden dürfen ?

3. Zu 1b) & 1c): Bedarf es dann eines neuen Fahrplanes ? Theoretisch wäre es zumindest bei der TfzF ja gegeben, das man 140 Km/h auch unter PZB fahren darf.

Re: Betrieb der LZB im Störfall

Verfasst: 18.07.2021 21:06:11
von MaikistimForum
Moin,

zu 1.a kann ich nichts sagen, da ich nie im Teilblock unterwegs war. Kann sein das der Fdl hier ggf. den Fahrweg auflösen und neu einstellen muss.
b. du darfst die Geschwindigkeit gemäß deiner Zugart und dem langsamsten Fahrzeug/Wagen auch Signalgeführt fahren. (Gibt ja auch Tf die nicht auf LZB ausgebildet sind und dort dann mit Störschalter fahren)
c. wenn du in der Mittleren Zugart fährst, darfst du ja unter gewissen voraussetzungen 140 LZB geführt fahren. Bist du allerdings Signalgeführt gilt für dich 120 (außer du fährst nen Gz in Zugart O dann die Höchstgeschwindigkeit gemäß Fahrplan). Der 425/426 ist da ein gutes Beispiel. Mit LZB 160 und sonst 140 (egal ob mit MG oder ohne)

2. Da du in dem Fall mit dem Fdl darüber sprichst, dass du grade aus der LZB geflogen bist, wird der dich schon verarzten. Ob du Automatisch aus dem LZB rechner fliegst oder ob du in der Zentrale Manuell gelöscht werden musst, weiß ich nicht. Da gibts bestimmt nen FDL der das weiß.

3. Du brauchst einen neuen Fahrplan. Dein Fahrplan ist grundsätzlich Signalgeführt aufgebaut.
Bsp. VDE 8 steht im Fahrplan "40" obwohl du nach ETCS 300 fährst, 425/426 steht 140 im Fahrplan aber mit LZB fährst du 160 und bestimmte Gz in Zugart M da steht im Fahrplan 120 aber du darfst 140 fahren.

Re: Betrieb der LZB im Störfall

Verfasst: 18.07.2021 23:15:26
von Carsten Hölscher
Es kann auf jeden Fall den Zustand geben, dass die Signale dunkel bleiben, wenn der Zug nicht mehr LZB-geführt ist. Ob das immer so ist, weiß ich aber nicht.
Wie schnell Du signalgeführt fahren darfst, steht dann im Buchfahrplan.
Mit dem Güterzug das steht halt auch im Buchfahrplan. Wie das genau zustande kommt, was da steht, kann der Lokführer so erstmal nicht erkennen. (muss ihn am Ende auch nicht wirklich interessieren).
Neuer Fahrplan ist nicht nötig, dafür hat man ja den Buchfahrplan.

Carsten

Re: Betrieb der LZB im Störfall

Verfasst: 19.07.2021 16:46:39
von Joachim Günther
Tommy0815 hat geschrieben: 18.07.2021 19:47:03
Mir stellen sich die folgenden Fragen zur LZB im Störfall:

1.) Angenommen ich muss die LZB meines Zuges mittels Störschalter "tot" stellen:
a) Zeigen eventuell dunkelgeschaltet SIgnale dann automatisch wieder einen Fahrbegriff an ?
Ein von einem LZB-geführten Zug ausgegebener Dunkelschaltanstoß (DA) wird von der LZB-Zentrale (OPZ) an das Stellwerk (Stw) zum Dunkelschalten des entsprechenden Hauptsignales ausgegeben.
Ist anschließend das Signalbild dunkel und meldet das Stw den Begriff "Fahrt, dunkel" an die OPZ zurück, so wird der DA zurückgenommen. Das Signal bleibt aber weiterhin dunkelgeschaltet.
Generell gilt: Ein Signal, welches im Zustand "Fahrt, dunkel" war, kann anschließend nur dann wieder in Fahrt, d.h. "Fahrt, hell" kommen, nachdem der Fdl das (dunkle) Signal in Halt gestellt, die Fahrstraße aufgelöst und neu eingestellt hat.
Tommy0815 hat geschrieben: 18.07.2021 19:47:03
2.) Woher weiß bzw. wie erfährt die LZB-Zentrale, das meine LZB nicht mehr funktionniert & ausgeschaltet ist und keine Signale mehr dunkel geschaltet werden dürfen ?
Wie unter 1.) a) schon beantwortet, wird ein DA nur dann an das Stw ausgegeben, wenn der entsprechende Zug zum einen (noch) LZB-geführt ist, zum anderen erst dann, wenn die Zugspitze einen bestimmten projektierten Ort der Strecke erreicht hat. Die Dunkelschaltung soll zeitgerecht erfolgen; nicht zu spät, aber auch nicht zu früh.
Also, wenn zum Zeitpunkt der Abschaltung der LZB im LZB-Fahrzeuggerät der DA schon ausgegeben wurde und das Signal bereits dunkel ist, so verbleibt es im Zustand dunkel. War es noch nicht dunkel, z.B. weil der Fdl die Fahrstraße noch gar nicht eingestellt hatte, so wird der DA in der OPZ und im Stw gelöscht und das Signal kann nach Einstellen der Fahrstraße nicht mehr den Zustand "Fahrt, dunkel" einnehmen.
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Joachim Günther

Re: Betrieb der LZB im Störfall

Verfasst: 21.07.2021 22:04:20
von Jens Schubert
Hallo,

wenn der Zug LZB-geführt vor einem dunkelgeschalteten Signal steht (Teilblockmodus) und dann die LZB mit dem Störschalter abgeschaltet wird,
kommt man nicht so einfach vollständig aus der LZB-Führung heraus.
Die Führung ist zwar beendet, jedoch ist man noch nicht "vollständig" aus der LZB entlassen.
Dies äußert sich im blinkenden Leuchtmelder "Befehl 40" - weiterfahren ist so nicht möglich.
Der blinkende Leuchtmelder "Befehl 40" fordert dazu auf, den Fahrdienstleiter zu kontaktieren und einen Befehl zur Entlassung aus der LZB anzufordern.
Den wird er aber wohl nicht geben, solange das Signal nichts anzeigt.

Re: Betrieb der LZB im Störfall

Verfasst: 22.07.2021 09:53:16
von Joachim Günther
Jens Schubert hat geschrieben: 21.07.2021 22:04:20 Der blinkende Leuchtmelder "Befehl 40" fordert dazu auf, den Fahrdienstleiter zu kontaktieren und einen Befehl zur Entlassung aus der LZB anzufordern.
Hallo Jens,

der Begriff "Entlassung aus der LZB" gemäß Befehl 14.9 ist hier rein betrieblich zu verstehen.

Technisch erfolgt mit Betätigung des LZB-Störschalters (wirksam bei Vist = 0) nach 3s der Abbruch der Kommunikation zwischen dem LZB-Fahrzeuggerät und der LZB-Streckenzentrale (OPZ). In der OPZ wird anschließend dieser Zug im Zugspeicher gelöscht.
Fahrzeugseitig erlischt der LM"Ü" und der LM "B"; die LZB-Betriebsbereitschaft ist damit nicht mehr gegeben. Ein vorher an das Stellwerk ausgegebener Dunkelschaltanstoß führt dazu, daß im Fahrzeuggerät der Zustand Teilblock (TB) gespeichert wird. Das ist nach einem LZB-Abbruch oder nach einem LZB-Übertragungsausfall für den Tf am blinkenden LM "Befehl 40" zu erkennen und hat technisch die Auswirkung, daß eine Weiterfahrt des Zuges erst nach dem Betätigen der Befehlstaste möglich ist.
Anmerkungen:
1.) Der Zustand TB bleibt auch bei Ausschalten des LZB-Fahrzeuggerätes gespeichert. (D.h. nach dem Wiedereinschalten des LZB-Fahrzeuggerätes blinkt der LM "Befehl 40" erneut.)
2.) Der Fdl kann auf seinem Monitor nicht erkennen, daß ein Zug nicht mehr LZB-geführt ist.
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Joachim