Der Arbeitgeber ist der Meinung, aus den Gleisen 3 bis 6 braucht nicht in Richtung Süden ausgefahren zu werden, sonst hätte er dort Zsig nachgerüstet. Durch euren Aktivismus geht der Sparplan voll auf. – Es funktioniert ja trotzdem, weil immer wieder Leute der Meinung sind, sie müßten den Laden retten. Und dann vielleicht auch noch bei längeren Zügen mit der Spitze über das Signal bereitstellen. Leute, die DDR gibt es nicht mehr. Hört auf mit dem Aktivismus.
Vorsicht bei dieser Örtlichkeit! Bei dem vorübergehend eingerichteten GWB in Richtung Anger ist das unproblematisch. Aber in Engelsdorf steht am Gegengleis keine Glühbirne, sondern bloß eine Trapeztafel. In Richtung Engelsdorf also auf jeden Fall Befehl 7 (oder ggf. Befehl 6) vor der Zustimmung zur Zugfahrt. Dann darf aber auch hier das Ersatzsignal benutzt werden.Jens Strumberg hat geschrieben: ↑29.09.2021 21:01:02 Ist Zs 6 als Formsignal am Hauptsignal verbaut, darf die Fahrt nicht in ein Regelgleis führen. Befehl 4 ist nicht erforderlich und die Fahrt darf sogar auf Zs 1 oder 7 ins Gegengleis zugelassen werden.
Form-Zs-6 mit GWB auf der einen und Trapeztafel auf der anderen Strecke birgt die Gefahr eines vergessenen Befehls 7 und dadurch einer vom Fdl (Engelsdorf) ungewollten Vorbeifahrt an der Trapeztafel. Im besten Fall ist der Fahrweg schon eingestellt, im ungünstigsten Fall findet gerade eine andere Fahrt statt …
Im Zusammenhang mit dem Form-Zs-6 sollte im Betriebsstellenbuch klargestellt werden, daß weiterhin ein Befehl 7 (bzw. 6) für Züge auf dem Ggl in Richtung Engelsdorf erforderlich ist. Das könnte bei einer Betriebskontrolle durch den EBL sonst ein unverzüglicher Handlungsbedarf beim Bebu werden. Fdl LLS, weise am besten mal deinen BezL darauf hin.