Baustellen auf & neben Gleisen

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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Tommy0815
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Baustellen auf & neben Gleisen

#1 Beitrag von Tommy0815 »

Moin zusammen ! :)

An unserer Bahnstrecke wird unser ortsnaher Bahnübergang unter rollendem Rad umgebaut bzw. mordenisiert. Der Sicherheitsposten hat mir dazu einige sehr Informative Einzelheiten erzählt, so z.B das es mindestens 6 Monate Vorlaufzeit braucht um die Betra zu erstellen bzw. die benötigten Sicherheitsanweisungen zu erstellen & Sicherungsmittel festzulegen.

Was auch besonderes hervorsticht: Es ist eine Arbeitszeit von 7.00 h - 17.30 h festgelegt & wer vor bzw. danach noch arbeitet, handelt mindestens Ordnungswiedrig.

Jetzt habe ich mal im allgemeinen mal ein paar Fragen zu dem Thema "Baustellen auf Gleisen & in Gleisnähe":

Allgemeine Fragen: ?( ?( ?( ?( ?(

1. Was passiert, wenn man als TF außerhalb einer festgesetzten Arbeitszeit einen Bautrupp antrifft, obwohl man damit nicht zu rechnen hatte ?

2. Ist es irgendwo festgeschrieben, das der SiPo dem TF ein HAndzeichen geben muss, wenn eine Zugfahrt naht & er sie gesichtet hat ?

3. Wann in der BAhnplanung werden die benötigten Sicherungmittel (z.B Geländer und/oder AWS o.ä) festgelegt ?

Qualifikation des Personals:

4. Was für eine qualifikation hat der/ein: ?( ?( ?( ?( ?( ?(

a) Sicherheitsposten (SiPo) ?

b) BÜ-Sicherungstrupp ?

c) AWS-Bediener ?

d) technisch Berechtigte ?

e) Betraersteller ?
Tommy

marius99
Beiträge: 172
Registriert: 28.08.2017 00:01:30

Re: Baustellen auf & neben Gleisen

#2 Beitrag von marius99 »

Grüß dich!

Zu 1: Den Tf interessiert das im Grunde nicht, ganz einfach aus dem Grund, dass der überhaupt keine Information darüber besitzt, ob und wann draußen irgendwelche Arbeitstrupps unterwegs sind. Selbst, wenn er die Betra kennen würde, könnte es ja auch sein, dass es sich um irgendeinen IH-Trupp des Netzbezirks handelt etc...

Zu 2: (Die Sipos sind ja dazu da genau das zu tun. Heutzutage gibt es mobile ATWs (automatische Warnsysteme), wobei sich dabei zwei Sipos in geeignetem Abstand positionieren und bei herannahenden Zügen den Alarm auslösen. Dieser Alarm entspricht den Rottenwarnsignalen. ) Frage falsch verstanden... Meines Wissens gibt es keine Vorschrift, die das Heben eines Arms vorschreibt, es hat sich einfach eingebürgert und gibt dem Tf auch irgendwo Sicherheit denke ich. Zwar kenne ich die Perspektive eines Lokführers da nicht aber wenn im Nachbargleis Arbeiter abgewandt mit Stopfpickeln und Gehörschutz stehen, wäre ich glaube ich ganz froh, wenn mir jemand signalisiert, dass man den Zug bemerkt hat.

Zu 3: Die müssen feststehen, wenn die Betra und der Sicherungsplan entstehen.

Zu 4a-c) Das sind alles Ausbildungen. Ich weiß nicht, wie das aufgebaut ist aber ich gehe davon aus, dass eine Ausbildung zum SiPo zumindest die Bedienung einer ATWS beeinhaltet. ;) Eingekauft werden diese meist von (DB-Netz-)externen Sicherungsfirmen. (Z.B. DB Fahrwegdienste)

Zu d) Technische Berechtigte sind diejenigen die in der Betra unter Punkt 4.2 aufgeführt werden (daher auch oft "Vierzwoer" genannt). In der Regel sind das mehrere Personen, welche auf der Baustelle die betrieblichen Aufgaben( wie Sperrungen beantragen und aufheben, Freimelden...) durchführen dürfen. In der Regel ist dort eingetragen: der leitende Bauübewacher (DB), der externe Bauüberwacher, sowie, die auf der Baustelle zuständigen Sakras (Sicherheitsaufsicht, quasi die Chefs von den Sipos).

Zu 4e) Der Betraantragsteller ist einfach eine Qualifikation (durch ein Seminar), welche es benötigt, um die Betra zu beantragen. Meist werden die Betras vom Bauüberwacher beantragt. Nach der Beantragung geht Sie dann durch die Instanzen und wird betrieblich, baubetrieblich und fachtechnisch geprüft.

VG

F. Lehmann
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Wohnort: München

Re: Baustellen auf & neben Gleisen

#3 Beitrag von F. Lehmann »

Tommy0815 hat geschrieben: 24.03.2021 10:41:41 Der Sicherheitsposten hat mir dazu einige sehr Informative Einzelheiten erzählt, so z.B das es mindestens 6 Monate Vorlaufzeit braucht um die Betra zu erstellen bzw. die benötigten Sicherheitsanweisungen zu erstellen & Sicherungsmittel festzulegen.
Jein. Es gibt festgelegte Fristen für Baumaßnahmen. Die baubetriebliche Anmeldung erfolgt mitunter tatsächlich schon sehr früh, wenn es sich um eine große Maßnahme handelt. Dann kann diese gleich bei der Erstellung des Jahresfahrplans berücksichtigt werden.
Der Betra-Antrag muss 6 Wochen vorher, bei IH-Maßnahmen 4 Wochen vorher beim Betra-Bearbeiter eingegangen sein.
Kann aber gut sein, dass die Arbeiten an dem Bü schon letztes Jahr eingeplant wurden.
Tommy0815 hat geschrieben: 24.03.2021 10:41:41 Was auch besonderes hervorsticht: Es ist eine Arbeitszeit von 7.00 h - 17.30 h festgelegt & wer vor bzw. danach noch arbeitet, handelt mindestens Ordnungswiedrig.
Nicht alles glauben, was der Kamerad da erzählt.
Frag ihn doch mal, gegen welche Verordnung oder welches Gesetz dabei verstoßen werden soll.
Hin und wieder werden Baustellen überzogen. Dann ist es egal, ob nach Abschnitt 1.1 der Betra die Arbeitszeit schon rum ist und nach Abschnitt 2.2 die Sperrungen bereits vorbei sein sollten. Wenn das Gleis nicht drin und verschweißt ist, macht es ja keinen Sinn, alles stehen und liegen zu lassen, nur weil da steht, die Arbeitszeit ist rum.
Andererseits ist man als Fdl und 4.2 auch gehalten, sich an die Regelungen einer Betra zu halten. Wenn da nun um 18:30 was passiert, könnte durchaus sein, dass ein Staatsanwalt da sehr genau in die Betra schaut und feststellt, dass die Arbeitszeit eigentlich rum war und dann dazu ein paar Fragen hat. Aber nur weil die Arbeitszeit abgelaufen ist bedeutet dies nicht, dass plötzlich alle anderen Regelungen und die Sicherungsplanung nicht mehr gelten.

Tommy0815 hat geschrieben: 24.03.2021 10:41:41 1. Was passiert, wenn man als TF außerhalb einer festgesetzten Arbeitszeit einen Bautrupp antrifft, obwohl man damit nicht zu rechnen hatte ?
Nichts, weil ein Tf die Betra nicht kennt, somit auch nicht, ob und wann da gearbeitet werden darf. Hat den Tf auch nicht zu interessieren, der soll fahren und sich nicht um Baustellenkontrolle kümmern.
Natürlich steht es dem Tf frei, Vorkommnisse mit Arbeitern am Gleis (Sipo war unaufmerksam und hat Trupp nicht gewarnt, oder die waren vor ihm im nicht-gesperrten Gleis und sind bei seiner Annäherung fluchtartig aus dem Gleis) dem Fdl zu melden. Aber dann ist ja offensichtlich was schief gelaufen.
Tommy0815 hat geschrieben: 24.03.2021 10:41:41 2. Ist es irgendwo festgeschrieben, das der SiPo dem TF ein HAndzeichen geben muss, wenn eine Zugfahrt naht & er sie gesichtet hat ?
Nicht, dass ich wüsste. Es ist aber gute Sitte, einfach um dem Tf zu signalisieren "Ich habe dich bemerkt", das gibt ihm Sicherheit, dass da nicht versehentlich gleich einer vor seinen Zug läuft.
Tommy0815 hat geschrieben: 24.03.2021 10:41:41 3. Wann in der BAhnplanung werden die benötigten Sicherungmittel (z.B Geländer und/oder AWS o.ä) festgelegt ?
Dafür ist die sogenannte BzS zuständig, die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle, zuständig. Dort werden für jede Art von Arbeiten oder Bauarbeiten im oder in der Nähe vom Gleisbereich die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festgelegt.
Tommy0815 hat geschrieben: 24.03.2021 10:41:41 4. Was für eine qualifikation hat der/ein:
a) Sicherheitsposten (SiPo) ?
b) BÜ-Sicherungstrupp ?
c) AWS-Bediener ?
d) technisch Berechtigte ?
e) Betraersteller ?
a) Sicherungsposten. Ist eine Schulung, frag mich nicht wie lang.
b) BÜP, also Bahnübergangsposten, ist eine extra Schulung.
c) müsste bei a) mit dabei sein
d) in der Regel Meister Instandhaltung, oder wenn extern: Ingenieure mit Fachbauüberwacher-Qualifikation und Lehrgang zum TB/4.2
e) Betra-Bearbeiter brauchen entweder den Fachwirt oder Bachelor oder müssen 5 Jahre Fdl gewesen sein, und dann noch ein kurzer Lehrgang (der in der Fachwirt-Fortbildung schon mit drin ist). Ich hab das Geschäft 5 Jahre gemacht.

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