Ja, man kann den LPW zur Begriffsdefinition des Bedarfahaltes hinzufügen. Einer der beiden beteiligten Lokführer hat dann dem Fdl den Bedarf zu melden, ansonsten ist die Glühbirne grün. Wäre nicht einmal das Problem.
Michael_Poschmann hat geschrieben: ↑13.03.2021 08:42:36
Sehe nur ich da einen gewissen Widerspruch im Ansatz?
Das ist das Problem der „Alten“ – du versuchst, Dinge mit Logik zu erklären. Das funktioniert in diesem Betrieb nicht mehr. Ich habe damit auch noch so meine Problemchen.
Vor Jahren, noch zu meinen Fdl-Zeiten, habe ich festgestellt, daß hier am Außenring Cargo-Züge mit entsprechendem Laufweg immer wieder einen Regelhalt, also ohne „+“, in Priort, Sarmund und Schönefeld haben. Alles Bahnhöfe am BAR auf einer Entfernung von grob 65 Kilometern. Und meistens wurde an mindestens zweien davon durchgefahren (das kann man ja in den elektronischen Spielzeugen verfolgen, auch wenn man nicht zuständiger Fdl für diese Betriebsstellen ist). Ich weiß jetzt nicht mehr, ob ich die Lokleitung von Cargo oder unser Fahrplanbüro in der BZ (jaja, nicht in der BZ, sondern in dem Gebäudekomplex, in dem auch die BZ sitzt) gefragt habe, aber die Antwort, die ich bekam, war das was ich weiter oben schrieb.
Beispiel Seddin: Es gab (gibt es sicher immer noch, müßte man mal in die Fplo-Datenbank reinschauen) Züge, auch Privatbahnen, die in Seddin einen Regelhalt im Fahrplan haben, obwohl sie nicht dort enden und auch nicht behandelt werden. Bei den Privaten ist das meistens Pause, weniger LPW. Bei Cargo ist das aber selten Pause, sondern eher LPW. Wenn man sich da als Fdl darauf verläßt, kann man darauf warten, daß der Lokführer sich meldet: „nö, heute kann ich durchfahren“ (auch regelmäßig bei den Privatbahn-Pausen). Keine Fplo für den Haltausfall vorhanden …
Um das bloß noch einmal zu erwähnen, weil ich das vorhin nicht dazugeschrieben habe: Ja, es gab tatsächlich mal Zeiten, da war der Betriebshalt noch nicht ein rein netzbedingter Halt. Aber das war die Zeit, als man (jedenfalls im DS-Gebiet) noch von
Betriebsaufenthalt sprach. So richtig erklärt ist der Betriebshalt in der Fahrdienstvorschrift ja nicht. War er auch nie gewesen. Das ist in der Ausbildung natürlich problematisch, wenn die Leute wissen wollen, wie so ein Halt zustande kommt. Im Lehrbuch
Grundlagen des Bahnbetriebs habe ich jetzt auf die Schnelle nichts dazu gefunden. Vielleicht ist da etwas in den Ausbildungsunterlagen zu finden. Im Regelwerk befinden sich die Definitionen dazu in Richtlinie 402.0301. Man kann als Mitarbeiter zwar ein PDF-Dokument 402.0301 in der Regelwerksdatenbank herunterladen. Da steht aber nur sinngemäß drin: „Ätsch, zeigen wir dir nicht“. Weil Trassenmanagement hochgeheim ist …