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Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 01.03.2021 18:22:39
von Carsten Hölscher
Hat mal jemand mitbeekommen, ob die Ausrüstung mit Ne1 am Gegengleis offiziell abgeschlossen ist?
Wir haben bisher in unserem Trainingsnetz immer noch den alten Fall an einer Stelle, da dieser ja der kritischere ist und bisher niemand etwas gelesen hat, dass es den wirklich draußen nicht mehr gibt.

Carsten

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 01.03.2021 18:38:35
von TVT
In meinem Zuständigkeitsbereich ist sie abgeschlossen 8)

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 01.03.2021 19:32:46
von Jens Strumberg
Wir müssten damit bundesweit seit fertig sein.
Jens

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 01.03.2021 19:40:51
von Carsten Hölscher
Im Konjunktiv kenne ich das - aber hab nie eine sichere Aussage dazu gelesen.

Carsten

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 02.03.2021 01:54:42
von Achim Adams
Das musst du im Umkehrschluß sehen: an den Stellen wo noch keine Umrüstung mit Ne 1 erfolgt wird nach der EBA-Allgemeinverfügung gearbeitet. Solange es noch die ein oder andere Stelle im Netz gibt die nicht ausgerüstet ist, bleibt die Allgemeinverfügung in Kraft. Sind alle Stellen umgesetzt, wird die Allgemeinverfügung aufgehoben (oder dauerhaft ins Regelwerk überführt).

In vergleichbaren Situationen wurden die verfügten Einschränkungen aus dem Regelwerk genommen, eine ausdrückliche Aufhebung erfolgte nicht (oder nur informatorisch).

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 02.03.2021 05:40:56
von Jens Strumberg
Eine pauschale Aussage ist schwierig. Selbst wenn die Umstellung fertig sein soll, findet man irgendwo sicher noch eine Stelle, an der es nicht so ist.
"Sag niemals nie" habe ich bei der Bahn früh gelernt.

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 05.03.2021 14:55:06
von DetPhelps
Eine interessante Frage, deren Beantwortung mich auch umtreibt.

Bei meiner jüngsten Trainigsfahrt in meiner Firma habe ich nämlich an der von Carsten erwähnten Stelle die Bremswirkgruppe auf Funktion prüfen müssen.

Ich bin auf Befehl gefahren und habe nach den gängigen Ne 2- und Ne 1-Tafeln gesucht.

Das ist schon ein sehr lustiger Zufall, dass die Frage nach der Aktualität dieser Betriebssituation jetzt hier auftaucht.

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 05.03.2021 15:00:47
von Jens Strumberg
Wieso hast Du gesucht? Der Befehl beschreibt doch eindeutig das Betriebverfahren für die Fahrt im Gegebgleis. Alle nötigen Informationen, ob Ne 1/Hp/Ls (und damit auch Ne 2) vorhanden oder nicht (und damit kein Ne 2), stehen dort bzw. lassen sich mühelos ableiten.
Viele Grüße,

Jens

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 05.03.2021 19:48:46
von DetPhelps
Es gab keinen Befehl 12 mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h...

Es gab Bef 3 zur Ausfahrt aus einem Bf, Bef 4 als Auftrag zum Befahren des Gegengleises und dann einen Bef 6 zur Einfahrt in den Bahnhof vom Gegengleis.

Daher bin ich davon ausgegangen, ein Ne 1 vorzufinden. Das fehlte auch wahrheitsgemäß im Ebula, aber trotzdem war ich etwas überrumpelt.

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 05.03.2021 20:05:00
von Jens Strumberg
Regelwerkskonform hättest Du noch einen Befehl 12 mit Vmax 70 km/h Grund "unzureichende PZB-Streckeneinrichtung" (o.ä.) mitbekommen, einen Fingerzeig auf die fehlenden 1000 und 2000 Hz an der fehlenden Ne 1/ Ne 2-Signalisierung.

Und wieder erfüllt sich die alte Weisheit: Bahnbetrieb ist eben kein Mädchensport!

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 05.03.2021 20:47:42
von DetPhelps
Richtig, deswegen nehme ich es sportlich. :confused:

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 10.03.2021 12:27:36
von Key
Hallo zusammen,

ich möchte nur kurz auf die Befehle eingehen, die angesprochen wurden.
Was das Thema Fahrten auf dem Gegengleis betrifft (Befehl 4 und ggf. Befehl 2 vorausgesetzt) gibt es den Befehl 7 (Halt vor Ne1 etc) oder Befehl 6, der im Grunde genommen das "Nicht-Halten" vor Ne1 darstellt. Dadurch wird vom Nachbar-Fdl dem ausstellendem Fdl ja nur mitgeteilt, dass der Fahrweg vom Ne1 weiter gesichert ist.

Und das mit den 70 km/h für eine unzureichende PZB ist ja auch schon veraltet. Dafür gibt es nur die 50 km/h für gestörte PZB Einrichtung.

Ob aber jetzt die Ne1-Ausrüstung offiziell flächendeckend abgeschlossen ist, kann ich auch nicht sagen. Kann es nur für meinen Bereich sagen ;)

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 10.03.2021 15:58:01
von Lonestarr
Key hat geschrieben: 10.03.2021 12:27:36 Und das mit den 70 km/h für eine unzureichende PZB ist ja auch schon veraltet. Dafür gibt es nur die 50 km/h für gestörte PZB Einrichtung.
Das stimmt schon. Die Weisung mit den 70 km/h bei unvollständiger PZB- Ausrüstung im Gegengleis erging seinerzeit, als es die allgemeinen 50 km/h wegen gestörter PZB schon gab. Das führte damals auch zu ausgedehnten Debatten - warum hier 70 km/h, wenn sonst 50? Jetzt hier zu Hause habe ich die Weisung nicht mehr gefunden. Ich muss mal auf Arbeit in meiner 408 nachsehen, ob ich die dort noch drin habe. Bei uns ist sie jedenfalls wegen erfolgter Nachrüstung schon ein paar Jahre gegenstandslos und aus dem Auftragsbuch entfernt.

Zumindest das BahnPraxis- Heft, in dem das Thema beackert wurde, habe ich ausgegraben.

Re: Ne 1-Ausrüstung offiziell abgeschlossen?

Verfasst: 10.03.2021 16:32:29
von Jens Strumberg
Bei Fahren auf dem Gegengleis auf besonderen Auftrag ohne Ne 1 / Ne 2 gibt ja keine gestörte PZB-Streckeneinrichtung. Es ist auch eine vorhanden - aber nicht ausreichend, nämlich nur der 500 Hz 150 bis 250 Meter vor der Höhe des Esig des Regelgeises. Mit 70 km/h und Zwangsbremsung an diesem Magneten kommt der Zug noch auf freier Strecke, oder spätestens im Gefahrpunktabstand zum stehen. Das ist bei sonst maximal erlaubten 100 km/h nicht mehr gewährleistet.
Viele Grüße,
Jens

PS: Man kann jetzt nachrechnen und stellt fest dass die 450 Meter vom Magneten bis zum Gefahrpunkt im Zweifel für eine Bremsung bis zum Stillstand auch nicht immer reichen werden.