Wo genau am Bahnsteig anhalten?

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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Schwedenopa
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Wo genau am Bahnsteig anhalten?

#1 Beitrag von Schwedenopa »

Hallo,

zunächst kurz zu mir: Ich heiße Gerhard und bin reiner Hobby-Lokführer. Beruflich habe ich nichts mit der Bahn zu tun, außer dass ich in Vor-Corona-Zeiten regelmäßig mit dem Zug zur Arbeit gependelt bin. ;) Aber ich habe die Corona-Zeit genutzt, um meine Zusi-Lokführerfähigkeiten zu erweitern.

Bisher bin ich fast immer mit offenem Schummelfenster gefahren, und da wird ja auf den Meter genau angezeigt, wo am Bahnsteig man halten soll. Aber jetzt, da ich mehr und mehr ohne Schummelfenster fahre, fehlt mir diese Info. Klar, wenn ich einen IC mit 13-14 Wagen fahre, dann halte ich natürlich möglichst nahe am Bahnsteigende. Und wenn Haltetafeln da sind, dann halte ich an der (evtl. zur Zuglänge passenden) Tafel.

Aber wo halte ich, wenn Zug deutlich kürzer als Bahnsteig und keine Haltetafeln vorhanden sind?

In der Bahnsteigmitte? Oder möglichst nahe am Empfangsgebäude, falls vorhanden? Oder ist das egal?

Schließlich möchte ich meine virtuellen Fahrgäste nicht zu weit laufen lassen. ;)

MfG
Gerhard

klm
Beiträge: 104
Registriert: 14.03.2016 16:34:14

Re: Wo genau am Bahnsteig anhalten?

#2 Beitrag von klm »

Kann man wohl so pauschal nicht beantworten, kommt immer auf die örtlichen Gegebenheiten an.
Schwedenopa hat geschrieben: 20.01.2021 11:01:02Schließlich möchte ich meine virtuellen Fahrgäste nicht zu weit laufen lassen. ;)
ist doch schon mal ein guter Ansatz.
Das Schwerste am Fahren ist das Anhalten.

paTivenT
Beiträge: 45
Registriert: 14.04.2017 23:02:26
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Re: Wo genau am Bahnsteig anhalten?

#3 Beitrag von paTivenT »

Hallo,

es gibt an sich drei Möglichkeiten.


1. Am Bahnsteig steht das Signal Ne 5 - Haltetafel, dann gilt:

Reisezüge mit Verkehrshalt haben an der Haltetafel zu halten.
Ist die Haltetafel hinter dem Bahnsteig aufgestellt, hat ein Reisezug so zu halten, dass der erste Wagen des Zuges nicht über den Bahnsteig hinaus steht.
Wo das Halten der Züge auf die Zuglänge abgestimmt werden soll, können Haltetafeln durch Zusatzschilder mit entsprechender Längenangabe ergänztsein.
In diesem Fall ist an der Haltetafel anzuhalten, an der die angegebene Länge gleich oder erstmals größer als die Zuglänge ist, spätestens an der Haltetafel ohne Zusatzschild.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen darf eine andere Haltetafel bestimmen,die nicht der Zuglänge entspricht, sofern sich bei besetzten Reisezügen alle Einstiegstüren am Bahnsteig befinden.
(301.1401 Abschnitt 5, Seite 8)

2. Am Bahnsteig steht ein Orientierungzeichen "Zuglänge", dann gilt:

Ein weißes rechteckiges Schild mit schwarzem Rand und einer Längenangabe in Metern. An Bahnsteigen ohne eine Haltetafel (Signal Ne 5) können Orientierungszeichen „Zuglänge“ aufgestellt sein.
Sie kennzeichnen den verkehrlich günstigsten Halteplatz des Zuges. Die Orientierungszeichen „Zuglänge“ sind auf der dem Gleis zugewandten Bahnsteigseite aufgestellt. Das Verkehrsunternehmen bestimmt, welche Orientierungszeichen „Zuglänge“ beachtet werden.
Da dies aber keine Signal, sondern ein Orientierungzeichen ist, wird auch i.d.R. niemand meckern wenn du dran vorbei fährst. "Außer vielleicht im Kölner Hbf :)"
(301.9001 Abschnitt 17)


3. Am Bahnsteig steht weder ein Signal Ne5, noch ein Orientierungszeichen "Zuglänge":

Dann darfst du selbst entscheiden wo du halten möchtest. Du musst nur so anhalten, dass alle Türen am Bahnsteig stehen. (Im Optimalfall so, dass die Fahrgäste nicht ewig weit laufen müssen)
Auch da gibt es aber Ausnahmen. Ein Beispiel wäre da die Linie RE1 in NRW. Ab und an wird der Zug wegen Bauarbeiten zwischen Essen und Bochum über Wattenscheid-Höntrop umgeleitet. Der Bahnsteig ist jedoch ein S-Bahn Bahnsteig und zu kurz.
Dann erstellt das EVU Regeln, wie dort zu verfahren ist. In diesem Beispiel werden dann die letzten drei Türen verschlossen damit man dort halten kann.
Dann wird logischerweise bis zum Ende des Bahnsteigs gefahren.

Ich hoffe ich habe nichts vergessen.


Mfg aus dem Norden

Frisca
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Registriert: 20.10.2015 17:49:38

Re: Wo genau am Bahnsteig anhalten?

#4 Beitrag von Frisca »

Für den Fall, dass es weder H-Tafeln noch Orientierungstafeln gibt (letztere können übrigens auch noch weiße Schrift auf dunkelblauem Grund haben), ist der richtlinienkonforme Halteplatz eigentlich das Bahnsteigende – falls das EVU nichts anderes bestimmt.

paTivenT
Beiträge: 45
Registriert: 14.04.2017 23:02:26
Wohnort: Hamburg

Re: Wo genau am Bahnsteig anhalten?

#5 Beitrag von paTivenT »

Frisca hat geschrieben: 24.01.2021 05:09:50 Für den Fall, dass es weder H-Tafeln noch Orientierungstafeln gibt (letztere können übrigens auch noch weiße Schrift auf dunkelblauem Grund haben), ist der richtlinienkonforme Halteplatz eigentlich das Bahnsteigende – falls das EVU nichts anderes bestimmt.
In welcher Richtlinie genau steht dass?

Ich kenne diesbezüglich diesen Teil der Richtlinie.

Gewöhnlicher Halteplatz:
Der gewöhnliche Halteplatz ist die Stelle, an der ein Zug bei einem planmäßigen Halt dem Zweck des Haltes entsprechend halten muss. Im Einzelnen gilt Folgendes.
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Betriebshalt oder eines Güterzuges ist möglichst nahe am Halt gebietenden Signal, vor dem LZB-Halt bzw. vor dem ETCS-Halt.
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Regelhalt oder Bedarfshalt ist am Bahnsteig, hierbei müssen sich in der Regel alle für Reisende zum Ein- und Aussteigen vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.
Die Regeln zum gewöhnlichen Halteplatz gelten nicht für Halte zum Sichern eines Bahnüberganges.

408.4801A01 Seite 6

Ich lese da nicht "Bahnsteigende".
Wenn der Bahnsteig 300m lang ist und meine Zug nur 60m macht es doch einen gewaltigen Unterschied ob am Bahnsteigende oder so, dass sich alle für Reisende zum Ein- und Aussteigen vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.

vG aus dem Norden.

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