Frage zu Ersatzsignal/Ersatzauftrag erlischt
- Carsten Hölscher
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Frage zu Ersatzsignal/Ersatzauftrag erlischt
Wenn das Zs1 vor der Vorbeifahrt erlischt, gilt es für den signalgeführten Zug weiter. Der LZB-geführte Zug hingegen muss halten und braucht neuen Ersatzauftrag oder Befehl.
Weiß jemand, ob es für diese Unterscheidung einen Grund gibt?
Carsten
Weiß jemand, ob es für diese Unterscheidung einen Grund gibt?
Carsten
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Re: Frage zu Ersatzsignal/Ersatzauftrag erlischt
Hallo Carsten,
der naheliegenste Grund dürfte der sein, daß der LZB-Ersatzauftrag ja keine "Grundstellerzeit" hat, wie die Zs-1-Anschaltung in den meisten Stellwerken. Hier ging man wohl davon aus, daß das Wegfallen des Ersatzauftrags stets einen wirklichen Grund hat und daher die Zustimmung erneut gegeben werden muß.
(Beim Schreiben beschleichen mich Zweifel, ich meine mich aber nicht an einen einzigen zurückgefallenen LZB-Ersatzauftrag erinnern zu können. Vielleicht kann jemand das anhand von Vorschriften/Zeichnungen belegen?)
J
der naheliegenste Grund dürfte der sein, daß der LZB-Ersatzauftrag ja keine "Grundstellerzeit" hat, wie die Zs-1-Anschaltung in den meisten Stellwerken. Hier ging man wohl davon aus, daß das Wegfallen des Ersatzauftrags stets einen wirklichen Grund hat und daher die Zustimmung erneut gegeben werden muß.
(Beim Schreiben beschleichen mich Zweifel, ich meine mich aber nicht an einen einzigen zurückgefallenen LZB-Ersatzauftrag erinnern zu können. Vielleicht kann jemand das anhand von Vorschriften/Zeichnungen belegen?)
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- Joachim Günther
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Re: Frage zu Ersatzsignal/Ersatzauftrag erlischt
Dies hat bei der LZB technische Gründe. Wenn das Ersatzsignal vor der Vorbeifahrt des Zuges erlischt, kommandiert die LZB-Zentrale an das LZB-Fahrzeuggerät wieder einen LZB-Halt. Entweder muß der Fahrdienstleiter dann nochmals das Ersatzsignal an diesem Signal stellen und der LZB-Ersatzauftrag wird erneut kommandiert oder er muß dem Tf einen Befehl zum Überfahren des LZB-Haltes diktieren.
Übrigens: Bis zur Wiedervereinigung und anschließender Harmonisierung der betrieblichen Vorschriften der beiden ehem. Staatsbahnen Deutsche Bundesbahn (DB) und Deutsche Reichsbahn (DR) galt im Netz der DB für Signal geführte Züge die Regel, daß bei Erlöschen des Ersatzsignals der Tf seine Fahrt ab dem Halt zeigenden Signal nur mit Vmax = 40 km/h fortsetzten durfte. Durch eine neue Risikobewertung dieser Situation ist dann die Verfahrensweise der DR im gesamten Netz der DB AG eingeführt worden.
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Joachim Günther
Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.
Übrigens: Bis zur Wiedervereinigung und anschließender Harmonisierung der betrieblichen Vorschriften der beiden ehem. Staatsbahnen Deutsche Bundesbahn (DB) und Deutsche Reichsbahn (DR) galt im Netz der DB für Signal geführte Züge die Regel, daß bei Erlöschen des Ersatzsignals der Tf seine Fahrt ab dem Halt zeigenden Signal nur mit Vmax = 40 km/h fortsetzten durfte. Durch eine neue Risikobewertung dieser Situation ist dann die Verfahrensweise der DR im gesamten Netz der DB AG eingeführt worden.
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Joachim Günther
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Zuletzt geändert von Joachim Günther am 24.12.2020 11:13:55, insgesamt 1-mal geändert.
- Carsten Hölscher
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Re: Frage zu Ersatzsignal/Ersatzauftrag erlischt
Meine Überlegung wär aber: Wenn der signalgeführte Zug hier eigenmächtig weiter fahren darf, dann sollte es doch auch unter LZB kein Problem sein. Befehlstaste drücken und weiter geht's.
Carsten
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- Joachim Günther
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Re: Frage zu Ersatzsignal/Ersatzauftrag erlischt
Wenn der Zug signalgeführt ist, erhält der Tf dadurch die Erlaubnis ohne Befehl an einem Halt zeigenden Signal vorbeizufahren. Implizit hat er dadurch auch die Erlaubnis erhalten die Befehlstaste zu bedienen, damit er von der PZB während der Vorbeifahrt am Signal keine Zwangsbremsung erhält.Carsten Hölscher hat geschrieben:Meine Überlegung wär aber: Wenn der signalgeführte Zug hier eigenmächtig weiter fahren darf, dann sollte es doch auch unter LZB kein Problem sein. Befehlstaste drücken und weiter geht's.
Carsten
Wenn der Zug aber anzeigengeführt fährt, so wird er mittels LZB-Ersatzauftrag (LM "E40") und weiterhin hell geschalteten Führungsgrößen mit eingeschränkter Geschwindigkeit am Halt zeigenden Signal vorbeigeleitet. Ein evtl. leuchtendes oder nicht mehr leuchtendes Ersatzsignal hat für die Zugfahrt keine Bedeutung.
Die Betätigung der Befehlstaste, deren Betätigung unter LZB-Führung bei Vorliegen verschiedener Situationen erforderlich ist, löst anschließend eine sog. LZB-Befehlsfahrt aus. Bei einer Befehlsfahrt ist das Sicherheitsniveau des LZB-Systems reduziert; die Führungsgrößen Vziel und Z sind dunkel geschaltet.
Zur ausgleichenden Risikoreduzierung ist deshalb in diesen Fällen immer die Beteiligung des Fdl notwendig. D.h. der Tf darf grundsätzlich die Befehlstaste nur dann bedienen, nachdem er vom Fdl einen entsprechenden Befehl erhalten hat.
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Joachim Günther
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Re: Frage zu Ersatzsignal/Ersatzauftrag erlischt
Es war eine Änderung im 418.10-90 (FV) Aktualisierung 11; gültig ab 13.12.2020:
418.3312 Abs. 7 (3):
(3) Wenn LZB oder ETCS Führungsgrößen anzeigen, gilt Folgendes:
a) Hauptsignale gelten nicht, ausgenommen wenn sie
Halt gebieten. An dunkelgeschalteten Hauptsignalen
dürfen Sie vorbeifahren.
f) Wenn ein Hauptsignal zusätzlich zum Signal Hp 0
Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 zeigt, gelten abweichend
von a) die Führungsgrößen.
MfG,
T.
418.3312 Abs. 7 (3):
(3) Wenn LZB oder ETCS Führungsgrößen anzeigen, gilt Folgendes:
a) Hauptsignale gelten nicht, ausgenommen wenn sie
Halt gebieten. An dunkelgeschalteten Hauptsignalen
dürfen Sie vorbeifahren.
f) Wenn ein Hauptsignal zusätzlich zum Signal Hp 0
Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 zeigt, gelten abweichend
von a) die Führungsgrößen.
MfG,
T.
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Re: Frage zu Ersatzsignal/Ersatzauftrag erlischt
Hallo,
das heisst dann aber im Umkehrschluss wenn ich LZB Ersatzauftrag Befehl habe, aber keine Ersatzsignal Leuchtet muss ich stehen bleiben und den FDL anrufen.
Sprich, auch wenn das Ersatzsignal schon wieder erloschen ist?
Gruß
Ralf
das heisst dann aber im Umkehrschluss wenn ich LZB Ersatzauftrag Befehl habe, aber keine Ersatzsignal Leuchtet muss ich stehen bleiben und den FDL anrufen.
Sprich, auch wenn das Ersatzsignal schon wieder erloschen ist?
Gruß
Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 24.12.2020 22:18:15, insgesamt 1-mal geändert.
- Joachim Günther
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Re: Frage zu Ersatzsignal/Ersatzauftrag erlischt
Ich nehme an, mit LZB Befehl meinst Du den LZB-Ersatzauftrag.F(R)S-Bauer hat geschrieben:Hallo,
das heisst dann aber im Umkehrschluss wenn ich LZB Befehl habe, aber keine Ersatzsignal Leuchtet muss ich stehen bleiben und den FDL anrufen.
Sprich, auch wenn das Ersatzsignal schon wieder erloschen ist?
Also, der LZB-Ersatzauftrag wird von der LZB-Zentrale ausgegeben, wenn entweder
- das Ersatzsignal (Zs1) zusammen mit Hp0 oder ohne Hp0 leuchtet oder
- das komplette Signal (einschließlich Zs1) dunkelgeschaltet ist.
Sollte im Falle eine Störung das Signal einen anderen Status als den kommandierten Signalbegriff an das Stellwerk zurückmelden, so wird als Sicherheitsreaktion der Zustand LZB-Halt angenommen und an das Triebfahrzeug gemeldet. D.h. der LZB-Ersatzauftrag wird dann von der LZB-Zentrale zurückgenommen.
Deine Folgerung oben dürfte im Eisenbahnbetrieb eher von theoretischer Natur sein.
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Gruß Joachim
- Achim Adams
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Re: Frage zu Ersatzsignal/Ersatzauftrag erlischt
Korrekterweise: nicht mit 40 km/h, sondern "auf Sicht".guentherj hat geschrieben:Übrigens: Bis zur Wiedervereinigung und anschließender Harmonisierung der betrieblichen Vorschriften der beiden ehem. Staatsbahnen Deutsche Bundesbahn (DB) und Deutsche Reichsbahn (DR) galt im Netz der DB für Signal geführte Züge die Regel, daß bei Erlöschen des Ersatzsignals der Tf seine Fahrt ab dem Halt zeigenden Signal nur mit Vmax = 40 km/h fortsetzten durfte.[/i]
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Re: Frage zu Ersatzsignal/Ersatzauftrag erlischt
Vielen Dank für die ErgänzungAchim Adams hat geschrieben:Korrekterweise: nicht mit 40 km/h, sondern "auf Sicht".guentherj hat geschrieben:Übrigens: Bis zur Wiedervereinigung und anschließender Harmonisierung der betrieblichen Vorschriften der beiden ehem. Staatsbahnen Deutsche Bundesbahn (DB) und Deutsche Reichsbahn (DR) galt im Netz der DB für Signal geführte Züge die Regel, daß bei Erlöschen des Ersatzsignals der Tf seine Fahrt ab dem Halt zeigenden Signal nur mit Vmax = 40 km/h fortsetzten durfte.[/i]
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Joachim Günther