Ausfahrt Anschlussstelle

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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CGAR
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Ausfahrt Anschlussstelle

#1 Beitrag von CGAR »

Hallo zusammen!

Bisher war ich nur stiller Leser dieses Forums, möchte mich aber heute mit einer Frage an euch wenden. Momentan schreibe ich meiner Bachelorarbeit über die Bedienung von Anschlussstellen uns bin an einem Punkt angekommen, wo ich keine konkreten Informationen finden kann.

Konkret geht es um die Vorschriften bei der Ausfahrt aus (Ausweich)Anschlussstellen.
Mich würde interessieren, welche Beschränkungen mir auferlegt sind, wenn ich wieder auf die Strecke fahre.
Gibt es eine Höchstgeschwindigkeit, die ich bis zu einem bestimmten Punkt einhalten muss?
Spielt es eine Rolle, ob sich die Awanst zwischen Haupt- und Vorsignal befindet, oder nicht?
Wann darf ich auf Streckenhöchstgeschwindigkeit beschleunigen?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei diesen Fragen behilflich sein könnte.

CGAR

Matthias Z.
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#2 Beitrag von Matthias Z. »

Hallo,

Eine Awanst oder Anst wird immer als Sperrfahrt bedient. VMAX bei Sperrfahrt gezogen 50kmh, geschoben 30 kmh.


LG Matthias
Zuletzt geändert von Matthias Z. am 15.12.2020 15:08:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Lonestarr
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#3 Beitrag von Lonestarr »

M. Zschippang hat geschrieben:Eine Awanst oder Anst wird immer als Sperrfahrt bedient. VMAX bei Sperrfahrt gezogen 50kmh, geschoben 30 kmh.
Hallo,

nein, das ist nicht immer der Fall. Bei selbsttätigem Streckenblock muss für eine Anschlussbedienung das Streckengleis nicht gesperrt werden. Und ohne Gleissperrung gibt es keine Sperrfahrt.

Zur eigentlichen Frage: die Regeln für den Übergang aus einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt an der Anschlussstelle werden im Bebu nach den Regeln in 408.1488 Abschnitt 31 gegeben:
Für den Übergang einer Rangierfahrt, die eine Anschlussstelle verlässt, in eine Zugfahrt, gelten folgende Regeln:
- Die Rangierfahrt muss vor dem Befahren der Anschlussweiche halten.
- Das Zulassen der Zugfahrt ab dieser Stelle erfolgt, wenn die Bedingungen hierfür erfüllt sind.
- Die Zugfahrt beginnt, wenn die Spitze der Rangierfahrt die Anschlussweiche befährt.
- Die zulässige Geschwindigkeit ist 25 km/h, bis die Zugfahrt die Anschlussstelle vollständig verlassen hat.
Gruß Thomas
Zuletzt geändert von Lonestarr am 15.12.2020 15:49:03, insgesamt 1-mal geändert.

CGAR
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#4 Beitrag von CGAR »

Danke schonmal für die Antwort!

Für mich geht aus der 408.1488 allerdings nicht hervor, welche Geschwindigkeit ich fahren darf, sobald der Wechsel zu einer Zugfahrt erfolgt ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dann auf Streckenhöchstgeschwindigkeit beschleunigen darf.

Gruß - CGAR

snookerfan
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#5 Beitrag von snookerfan »

CGAR hat geschrieben:Danke schonmal für die Antwort!

Für mich geht aus der 408.1488 allerdings nicht hervor, welche Geschwindigkeit ich fahren darf, sobald der Wechsel zu einer Zugfahrt erfolgt ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dann auf Streckenhöchstgeschwindigkeit beschleunigen darf.

Gruß - CGAR
Das hängt sicherlich auch davon ab, wie die Bremskonfiguration bzw. die Bremshundertstel des Zugverbandes ist und ob es wie oben erwähnt als Zugfahrt oder als Sperrfahrt auf die freie Strecke geht.

Wenn du mit ner V90 rausfährst und die Bremsschläuche der 3 Wagen hintendran nicht mit dem Tfz verbunden sind, wirst du sicherlich nicht mit 120 auf die Strecke fahren.

Lonestarr
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#6 Beitrag von Lonestarr »

snookerfan hat geschrieben: Wenn du mit ner V90 rausfährst und die Bremsschläuche der 3 Wagen hintendran nicht mit dem Tfz verbunden sind, wirst du sicherlich nicht mit 120 auf die Strecke fahren.
Wenn der so draußen rumfährt, hat der im Entdeckungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen zu gewärtigen. Auch eine Sperrfahrt ist eine Zugfahrt mit allem, was dazugehört.
CGAR hat geschrieben: Für mich geht aus der 408.1488 allerdings nicht hervor, welche Geschwindigkeit ich fahren darf, sobald der Wechsel zu einer Zugfahrt erfolgt ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dann auf Streckenhöchstgeschwindigkeit beschleunigen darf.
Du meinst, sobald die Bedienfahrt die Anschlussstelle vollständig verlassen hat? Weil Zugfahrt ist die ja, sobald sie die Anschlussweiche befährt. Warum soll es da besondere Geschwindigkeitseinschränkungen geben? Wenn das aus streckenblocktechnischen Gründen eine Sperrfahrt ist, dann sind es von daher 50 km/h. Aber im selbsttätigen Streckenblock ist das eine ganz normale Zugfahrt, nur daß die nicht bis zum nächsten Bahnhof geht, sondern unterwegs in der Anschlussstelle verschwindet bzw. umgekehrt. Wir haben so eine Anschlussstelle in unserem ESTW- Bereich. Leider hat es da noch nie eine Bedienfahrt gegeben. Gäbe es die, würde im Abgangsbahnhof fast ganz normal eine Ausfahrt eingestellt, nur statt dem üblichen Fahrstraßenziel 'Strecke' mit dem Fahrstraßenziel 'Anschlussstelle'. Abfahrt mit Signal Ks 1. Für die Rückfahrt muss die Blockfahrstraße von der Anschlussstelle zum Bahnhof eingestellt werden. Erst danach kann der Schlüssel für die Anschlussweiche freigegeben werden. Damit ist auch für diese Fahrtrichtung blocktechnisch alles abgesichert. Als das Thema neu war, erschien das allen beteiligten Fdl auch etwas ungewohnt. Aber bisher gab es keine gegenteilige Auslegung, egal ob man Bezirksleiter, Praxistrainer oder Fachausbilder gefragt hat. Zum Vergleich: bei Fahrt mit besonderem Auftrag (Zs 1 oder Befehl 1, 2 oder 3) gibt es abgesehen von der Weichenbereichsregel und ggf. der 2000 m- Regel auch keine besondere Geschwindigkeitseinschränkung.
Zuletzt geändert von Lonestarr am 17.12.2020 00:38:26, insgesamt 2-mal geändert.

CGAR
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#7 Beitrag von CGAR »

Mal angenommen, die Weiche befände sich zwischen einem Hauptsignal und seinem zugehörigen Vorsignal.
Wenn dann nach der Ausfahrt auf Streckengeschwindigkeit beschleunigt werden würde und das Hauptsignal Hp0 zeigt, würde man ohne Bremskurve auf dieses Signal treffen. Ist das wirklich so möglich?

Lonestarr
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#8 Beitrag von Lonestarr »

CGAR hat geschrieben:Mal angenommen, die Weiche befände sich zwischen einem Hauptsignal und seinem zugehörigen Vorsignal.
Eine spezielle Berücksichtigung dieser Situation habe ich jetzt auch nicht gefunden. Aber der Tf sollte doch soweit ortskundig sein, daß er weiß, daß da ein Hauptsignal folgt. Daher würde ich dazu tendieren, die Abfahrtsregel nach 408.2341 Abschnitt 2 (6) b) sinngemäß anzuwenden:
Wenn der Triebfahrzeugführer eines signalgeführten Zuges bei der Abfahrt das Signal nicht selbst sehen kann, muss er bis zum Erkennen der Stellung des Signals mit höchstens 40 km/h und so vorsichtig fahren, dass der Zug ggf. rechtzeitig zum Halten kommt.
p.s.: Falls Du da ein Praxisbeispiel hast, könntest Du ja mal nachschauen, ob da im konkreten Fall im Streckenbuch was geregelt ist.
Zuletzt geändert von Lonestarr am 16.12.2020 16:34:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Jens Strumberg
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#9 Beitrag von Jens Strumberg »

Das Zugpersonal, das die Awanst bedient, ist selbstverständlich eingewiesen.
Ich kenne die Situation aus dem Stellwerk Rheydt, auf dem ich früher mal gearbeitet habe (Bruchfelden ist quasi "Rheydt-Lite"). Hier stehen ein Sbk und ein BÜ nah an der Awanst, in den Örtlichen Zusätzen existiert eine Bedienanweisung, in welche auch das Zugpersonal eingewiesen ist und die auf der Fahrt mitgeführt werden muss. Diese regelt alle örtlichen Besonderheiten.

Wichtig ist im selbsttätigen Streckenblock das Beidenen der entsprechenden Zieltaste bzw. des virtuellen Ziels an der Awanst bzw. das Eingeben der Kennung durch den Fdl, wenn die Fahrt nicht durch durch den Fdl zugelassen wird, der die Schlüsselsperre freigibt. Nur so kann bei einer Bedienung der Streckenblock eine Grundstellung erreichen, in dem der Signalhaltfall des begrenzenden Signals, der für den Auflöseprozess der Blockfestlegung bzw. Blockgrundstellung erforderlich ist, ignoriert oder simuliert wird. Das passiert, wenn der Gleisfreimeldeabschnitt des Blockabschnitts an der Awanst auszählt oder der Gleisfreimeldeabschnitt frei wird und der Schlüssel der Schlüsselsperre nach dem Entnehmen wieder in selbiger eingeschlossen wird.

Jens

heidewolf
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#10 Beitrag von heidewolf »

hallo CGAR,
schau mal unter https://www.youtube.com/watch?v=FpjKB6WRaLI

Mitfahrt Kohlezug Bottrop-Mark-Elverlingsen Teil 2 ab Min 34 da siehst Du die Praxis.

Die Bedienung der Anschlußstelle wird in den örtlichen Anweisungen stehen.

Gruß Wolfgang

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Achim Adams
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#11 Beitrag von Achim Adams »

Vor irgendwelchen genannten Spezialfällen (die dann örtlich geregelt sind) findet eine Bedienung einer Awanst/Anst GRUNDSÄTZLICH als Sperrfahrt statt. Es gelten die bereits von Matthias genannten Geschwindigkeiten, diese finden sich auch der Vorschrift.

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Jens Strumberg
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#12 Beitrag von Jens Strumberg »

Das ist nicht richtig, wie hier schon genannt, wird eine Sperrfahrt nur beim nichtselbsttätigen Streckenblock durchgeführt.

Matthias Z.
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#13 Beitrag von Matthias Z. »

Hallo,
Das Regelwerk sagt:
2. Ausdehnung der Sperrfahrten
(2)
Für Sperrfahrten, die auf Abzweigstellen verkehren oder Anschlussstellen bedienen, können im Streckenführung oder in einer Betra ergänzende Regeln gegeben sein.

Der Grundsatz ist der von oben.
LG Matthias
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Lonestarr
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#14 Beitrag von Lonestarr »

M. Zschippang hat geschrieben:Hallo,
Das Regelwerk sagt:
2. Ausdehnung der Sperrfahrten
(2)
Für Sperrfahrten, die auf Abzweigstellen verkehren oder Anschlussstellen bedienen, können im Streckenführung oder in einer Betra ergänzende Regeln gegeben sein.

Der Grundsatz ist der von oben.
LG Matthias
Ja, wenn es denn eine Sperrfahrt ist. Schauen wir mal in 408.0471 Abschnitt 1 (1). Da steht unter anderem:
Der Fahrdienstleiter muss ein Gleis der freien Strecke bei folgenden Anlässen sperren:
...
d) Es sollen Fahrten eingelassen werden, die
1. Anschlussstellen auf Strecken ohne Streckenblock oder mit nichtselbsttätigem Streckenblock bedienen, ...
Jetzt haben wir aber eine Strecke mit selbsttätigem Streckenblock. Es fehlt also der Anlass, das Gleis zu sperren. Kann ich dennoch die Bedienfahrt als Sperrfahrt ablassen? Laut Begriffsbestimmung sind Sperrfahrten
Züge oder Kleinwagenfahrten, die in ein Gleis der freien Strecke eingelassen werden, das gesperrt ist.
Was folgt daraus?

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Achim Adams
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#15 Beitrag von Achim Adams »

Welche Möglichkeiten gibt es denn dann eine Awanst zu bedienen, wenn nicht mit Sperrfahrt?

Lonestarr
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Re: Ausfahrt Anschlussstelle

#16 Beitrag von Lonestarr »

Achim Adams hat geschrieben:Welche Möglichkeiten gibt es denn dann eine Awanst zu bedienen, wenn nicht mit Sperrfahrt?
Wie schon weiter oben geschrieben, ist bei selbsttätigem Streckenblock die Bedienungsfahrt eine ganz normale Zugfahrt. Züge sind die auf die freie Strecke übergehenden, aus Regelfahrzeugen bestehenden, durch Maschinenkraft bewegten Einheiten und einzeln fahrenden Triebfahrzeuge. Die EBO verlangt nicht, daß ein Zug zwingend auch auf dem nächsten Bahnhof ankommen muss. Ja, für jemand, der noch nicht damit konfrontiert war, klingt das ungewohnt, ist aber so.

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