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Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 10.07.2020 21:42:28
von Tommy0815
Moin zusammen ! :)

Gibt es eigentlich bei der Bahn eine Richtlinie, die regelt, wie bei entlaufenen Wagons o.ä zu verfahren ist ? ?(

Entgleisen lassen liegt ja nahae, aber es muss ja irgendwo geregelt sein, oder ?

Re: Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 10.07.2020 21:52:00
von Frisca
Im Zweifel: "Wenn eine Gefahr droht, muss jeder in eigener Verantwortung umsichtig und entschlossen alles tun, um die Gefahr abzuwenden oder zu mindern."

Re: Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 10.07.2020 22:02:58
von Tommy0815
Frisca hat geschrieben:Im Zweifel: "Wenn eine Gefahr droht, muss jeder in eigener Verantwortung umsichtig und entschlossen alles tun, um die Gefahr abzuwenden oder zu mindern."

Das sind die Vorgaben in der Schweitz. Wie sieht es aber in Deutschland aus ? :) (Welche Ril. bzw. Dienstvorschrift regelt das in Deutschland ?)

Re: Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 10.07.2020 22:08:06
von Maddin25
Spielst du auf den führerlosen, brennenden Triebwagen im Schwarzwald an?

Re: Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 10.07.2020 23:37:08
von Jens Strumberg
408.0581 Abschn 1 hat geschrieben:Wenn eine Gefahr droht, muss in eigener Verantwortung umsichtig und entschlossen
alles getan werden, um die Gefahr abzuwenden oder zu mindern. Im Betriebsstellenbuch
können zusätzliche Regeln gegeben sein.
Da kommt man recht schnell drauf. Google ist Dein Freund.

Re: Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 10.07.2020 23:52:01
von didig
ich bin mal so mutig ;)

Im Normalfall sollte da dann bremstechnisch eine Vollbremsung eingleitet werden, deshallb sind auch so Filmscenen wie in Babylon Berlin etc nicht so ganz der Realität entsprechend wohl eher der Dramaturgie geschuldet, nichts desto trotz, es gibt nicht viel was es nicht gibt, siehe die beiden Lokführer, die mit ihrem Zug ohne Bremse quer durch den Bayrischen Wald gegondelt sind, da sind dann die wirklich hellen Fdl = Fahrdienstleiter gefordet. :D :D :rolleyes: :rolleyes: ;)

Re: Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 11.07.2020 00:05:00
von Frisca
Interessant, dass Sie die Regel bei der Übernahme grammatikalisch leicht umformuliert haben. Meine Variante stammt aus 408.2581.

Re: Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 11.07.2020 02:53:09
von Achim Adams
Die 408.0581 stammt noch aus der Zeit vor 12/2015, danach wurde das inhaltsgleich (wenn auch nicht wortgleich) in die 408.2581 überführt. Etwas salopp wurde uns (auch zu anderen Regeln) erklärt "es gilt immer noch, es steht jetzt nur woanders."

Gerade bei unvorhersehbaren Gefahr- und Störungsfällen sind feste, starre Regeln nicht sinnvoll. Das örtliche Personal kennt die örtlichen Gegebenheiten und kann passende örtliche Vorschläge liefern und unkompliziert umsetzen. Was im Bahnhof A mit einem Fahrzeug X noch gut ist, kann im Bahnhof B mit einem Fahrzeug Y katastrophal sein, und umgekehrt.

Re: Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 11.07.2020 17:05:46
von Tommy0815
Maddin25 hat geschrieben:Spielst du auf den führerlosen, brennenden Triebwagen im Schwarzwald an?

Nein, auf den Zugunglück von Dürrenast (Schweiz), der sich im Mai 2006 ereignet hat.
Da ist bei mir halt die Frage aufgekommen, wie es in Deuschland geregelt ist.

Das mit dem brennenden Triebwagen kann man aber auch als Beispiel hernehmen, 2 entlaufene Züge, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

Re: Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 11.07.2020 20:16:11
von Holger Lürkens
Vom Schweizer Fernsehen SRF gibt es zu dem entlaufenen Zug von Dürrenast (Spiez) eine sehr gute Dokumentation. Mit 1 Stunde 46 Minuten ist sie sehr ausführlich geworden, allerdings in Schweizerdeutscher Sprache.

Hier der link zum SRF:

https://www.srf.ch/play/tv/es-geschah-a ... 49f0a6e1af" target="_blank

Es gibt die Doku aber auch auf youtube:

https://www.youtube.com/watch?v=W2QhRmhA1yg" target="_blank

Holger

Re: Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 15.07.2020 22:23:41
von DerSchwarze
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Re: Entlaufene Wagons/Lokomotiven/Züge

Verfasst: 15.07.2020 22:54:25
von Achim Adams
Wenn eine bewusste und gewollte Entgleisung das letzte Mittel ist, um einen größeren Schaden abzuwenden, hat auch der Staatsanwalt nichts dagegen.
Bewusste und gewollte Entgleisungen sind außerdem ein bewährtes Mittel, deswegen hat man ja "Gleissperren" und "Schutzweichen" erfunden, bei denen eine bewusste und gewollte Entgleisung von der Gefahrstelle weg erfolgt.