Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
Nachricht
Autor
F(R)S-Bauer
Beiträge: 6288
Registriert: 09.11.2002 02:00:47

Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#81 Beitrag von F(R)S-Bauer »

@Michael,

Wenn der Sicherheitsdienst behauptet, du hättest gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen (Ohne den Konkreten Tatbestand zu benenne, das muss er nämlich nicht und Verweist dann auf seine Firma) und dir die Mitfahrt verweigert und sich auf das Hausrecht beruft, bringt dich die Polizei ohne weiter zu Fragen raus, notfalls mit Gewalt und verweist auch bei Deiner Argumentation auf den Zivilen Klageweg. Dann kannst du zum Anwalt gehen und viel Geld ausgeben, was aber dann gerade bei der Konstellation über mehrere Firmen dazu führt das der Betreffende Sicherheitsmann nicht mehr Feststellbar ist und somit der Sachverhalt nicht Aufklärbar. Im Polizeibericht nimmt die Polizei nur auf "Fahrgast aufgrund Hausrecht auf Anforderung entfernt".

Übrigens: Mit Verweis auf die Möglichkeit das ja der Sicherheitsmann über das Verkehrsunternehmen ermittelbar ist verweigert die Polizei Grundsätzlich die Personalienfeststellung des Sicherheitsleute, zu mindesten in Düsseldorf im Bereich Rheinbahn wenn es gegen Fahrgäste geht. Das ganze ist gedacht um das Personal vor Racheakten zu schützen, dient aber Letzendlich derweil dazu, das immer mehr Sicherheitsleute und KIN machen was Sie wollen und nach dem Motto verfahren, "meiner ist Länger".

Wir haben hier Nirgendwo mehr Beamten oder öffentliche Recht im Spiel, das sind alle Private Firmen.

Gruß

Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 15.06.2020 22:38:29, insgesamt 6-mal geändert.

Benutzeravatar
Jens Strumberg
Beiträge: 2184
Registriert: 09.04.2003 16:13:19
Wohnort: Bochum

Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#82 Beitrag von Jens Strumberg »

Dass eine Staatsanwaltschaft erst einmal in alle Richtungen ermittelt, ist aber ein standardisiertes Verfahren. Kein Staatsanwalt möchte sich anlasten lassen, er habe fahrlässig oder nicht genau genug gearbeitet.

Ich kenne die Fahrdienstleiterin, die damals in Brühl Dienst hatte. Sie hat heute noch Horror vor der Zeit nach dem schrecklichen Unfall, denn auch gegen sie wurde erst einmal ermittelt. Irgendwann wurde die Unschuld dann aber festgestellt und die Ermittlungen wurden eingestellt. Der Weg dahin war aber lang, und glaubt mir, tauschen möchte sicher niemand.

Natürlich kostet das Nerven, niemand wünscht sich oder jemand anderem, an so einem Vorgang beteiligt zu sein. Sicher ist aber, dass jeder mündige Mensch für sein Handeln selbst verantwortlich ist und andere Menschen auf Unfälle Einfluss haben können. Die Erkenntnis hilft im Moment eines Unfalls denen am wenigsten, die gerade jetzt mit der Situation zurechtkommen müssen, ist aber eine unumstößliche Tatsache. Ich kann nicht alles was mich betrifft beeinflussen. Weder im Berufs- noch im Privatleben. Gerade suizidale Personenunfälle werden von den Personen sogar bewusst herbeigeführt, ohne den Einfluss anderer Beteiligter. Das sollte man nie vergessen.

In meinem Berufsleben war ich häufig der Mensch, der eine Unfallmeldung unmittelbar vom Tf entgegen nahm oder den ahnungslosen Tf vom Unfall informierte und den Kollegen dann in den vermutlich schrecklichsten Minuten seines Lebens alleine lassen musste, um die Rettung einzuleiten und alle beteiligten Personen vor Ort vor den Gefahren aus dem Bahnverkehr zu schützen.
Ich sollte aber nie mit Angst zur Arbeit gehen. Ich bin nie immer der alleinige Herr über das Geschehen, solange es noch andere Menschen auf diesem Planeten gibt.

Das war jetzt leicht gesagt, für jemanden, der nicht auf der Zugspitze sitzt, das sind aber meine Gedanken zu der wirklich spannenden Diskussion.
Viele Grüße,
Jens

Benutzeravatar
Christian Wietzoreck
Beiträge: 320
Registriert: 18.07.2003 09:51:39
Wohnort: Recklinghausen-Süd

Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#83 Beitrag von Christian Wietzoreck »

F(R)S-Bauer hat geschrieben:@Michael,

Übrigens: Mit Verweis auf die Möglichkeit das ja der Sicherheitsmann über das Verkehrsunternehmen ermittelbar ist verweigert die Polizei Grundsätzlich die Personalienfeststellung des Sicherheitsleute, zu mindesten in Düsseldorf im Bereich Rheinbahn wenn es gegen Fahrgäste geht. Das ganze ist gedacht um das Personal vor Racheakten zu schützen, dient aber Letzendlich derweil dazu, das immer mehr Sicherheitsleute und KIN machen was Sie wollen und nach dem Motto verfahren, "meiner ist Länger".

Wir haben hier Nirgendwo mehr Beamten oder öffentliche Recht im Spiel, das sind alle Private Firmen.

Gruß

Ralf
Ganz so einfach ist das auch nicht. Bei dem Verdacht einer Straftat (z.B. Körperverletzung durch den Sicherheitsmitarbeiter, es reichen schon blaue Flecke) wird die Polizei in jedem Fall die Personalien feststellen. Geht es nur um eine Beförderungserschleichung, bzw. Ausübung des Hausrechts, ist der Ansprechpartner das entsprechende Verkehrsunternehmen.

Gruß
Christian

Antworten