Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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F Sch
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#61 Beitrag von F Sch »

Auch eine interessante Konstellation: https://youtu.be/BC7iwoGwpOg?t=777" target="_blank
Ist zwar kein Kennlicht zeigendes Vorsignal, welches ein Hauptsignal mit Fahrbegriff ankündigt, aber trotzdem nett.

Wer noch mehr Spaß mit Kennlicht will, schaut sich mal Kaiserslautern Hbf an.

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K-laus
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#62 Beitrag von K-laus »

Achim hat es auf es auf den Punkt gebracht. Ein mit Kennlicht betrieblich abgeschaltetes Signal ist praktisch nicht vorhanden und kann somit auch keine Aussage treffen, weder für den eigenen Standort, noch für nachfolgende Signale.

@Martin: Wahrscheinlich hast Du Recht und das Mißverständnis lag bereits weiter vorne in der Diskussion. Jetzt ist aber hoffentlich alles geklärt.

@F.Schn.: Bitte nenne meine Genauigkeit nicht "herumreiten". :) Genauigkeit beim Arbeiten und im Befolgen der Vorschriften bei der Eisenbahn ist berechtigt und notwendig. Eine junge Frau verdankt meiner absolut korrekten Arbeitsweise ihr Leben...

Nebenbahn, eingleisig, Hg 80 km/h. An den Esig stehen nur Ne 2 statt Vsig, was im Bf die Hg auf 60 beschränkt. Technisch wäre es mit I 60 R auch möglich, mit 80 einzufahren, Wachsam zu tasten und dann zu bremsen. Viele Kollegen haben das so gemacht. Ich nicht, denn laut Bfpl sind 60 ab Esig. Genau so bin ich an dem Tag auch gefahren, 60 am Esig, tasten, rollen lassen. 200 m hinter dem Esig kommt ein mit Halbschranken gesicherter Bü, links wegen einer hohen Hecke nicht einsehbar. Als ich kurz vor dem Bü bin kommt von links eine junge Frau auf einem Fahrrad volles Rohr zwischen den Schranken durchgefahren, Kopf unten, kein Blick nach links oder rechts, nur vorwärts. Sie verschwindet direkt vor meiner Kupplung und ich warte auf den Knall... - bis ich im Seitenfenster sehe, wie sie vom Bü fährt und zum Bahnsteig abbiegt... Sie ist nicht mitgefahren, mein Auftritt auf dem Bahnsteig hat sie davon abgehalten. Auch zwei Tage später drehte sie mit gesenktem Kopf ab, als sie mich im Führerstand sah.

Aber sie lebt, weil ich so pingelig bin.

Gruß Klaus

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F Sch
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#63 Beitrag von F Sch »

Man entschuldige mich, wenn ich das anders sehe, doch meines Erachtens hat diese Frau fahrlässig ihr Leben aufs Spiel gesetzt. Dass Schienenfahrzeuge vor dem Straßenverkehr (dazu zählen selbstverständlich auch Radfahrer) Vorrang haben, lernt man im besten Fall in der Grundschule (und im schlechtesten Fall in Fahrschule). Ein wenig Selbsterkenntnis führt dazu, dass man sich bewusst ist gegen hunderte Tonnen Stahl physisch chancenlos zu sein. Als Tf ist man in dieser unschönen Situation leider auch zu oft chancenlos.

Dass du dieser Frau nun das "Leben gerettet" hast, ist m.E. absoluter Zufall (ich würde es auch nicht als Leben retten bezeichnen, denn es lag bei ihrem Fehlverhalten nie in deiner Hand). Ob du dich an die Angaben im Bfpl gehalten hättest, wäre sehr wahrscheinlich irrelevant gewesen, denn wenn sie etwas langsamer gefahren oder erst später auf den Bü gefahren wäre (wir reden hier von Sekunden), hätte es nicht mehr einen optimalen Ausgang genommen. Sie hat vermutlich ihre Lektion gelernt und wird es hoffentlich nicht nochmal versuchen.

Das Befolgen der Angaben im Buchfahrplan führt zumindest in diesem Fall nicht zwangsläufig dazu Gefahren vom Bahnverkehr abzuwenden (ausgehend vom Bahnübergang), sondern ist schlicht und ergreifend richtlinienkonform und dein Beruf. Es ist zumindest an dieser Betriebsstelle nicht deine Aufgabe deine Geschwindigkeit anzupassen, um etwaige von links schneidende Radfahrer abzufangen (die reduzierte Geschwindigkeit im Bfpl dient hier nicht der Sicherung des Büs).

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F. Schn.
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#64 Beitrag von F. Schn. »

Vorschriftentreue ist für mich nicht gleichbedeutend mit Paragraphen reiten.

Ich könnte jetzt einen kleinen Katalog auf machen, was für mich dazu gehört, beispielsweise das darstellen von fragwürdig formulierten Vorschriften als eindeutig nur in einem Sinne lesbar und andere Interpretationen sind von vornherein falsch. (Hast du nicht gemacht, ich weiß.)

In dem Fall habe ich den Beitrag aber so definiert, weil du auf eine rethorische Zuspitzung mit Wiederholung der (in meinen Augen hier unstrittigen) Definition reagiert hast.

PS: Das ganze soll auch nicht so interpretiert werden, dass ich in irgend einer Form gegen Vorschriftentreue wäre.
Zuletzt geändert von F. Schn. am 11.06.2020 14:18:13, insgesamt 1-mal geändert.
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K-laus
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#65 Beitrag von K-laus »

Fabian Schöpflin hat geschrieben:[...] meines Erachtens hat diese Frau fahrlässig ihr Leben aufs Spiel gesetzt.
Natürlich hat sie das getan. Sie hat damit einen Fehler gemacht. Speziell im Straßenverkehr ist es aber so, dass es meist erst knallt, wenn 2 Leute was falsch machen. Ansonsten ist das System flexibel genug, einen Fehler durch die Aufmerksamkeit anderer abzufangen. Das war hier zum Glück der Fall. Denn dreh die Sache mal um, wäre ich wie meine Kollegen zu schnell gefahren, wäre es zum Unfall gekommen. Und dann hätte ich 100-prozentig eine Mitschuld bekommen, weil ich eine Geschwindigkeitsbeschränkung mißachtet habe. Von dem her hat meine Aufmerksamkeit (und wenn es nur die war, die richtige Geschwindigkeit zu fahren) dazu geführt, dass ihr Fehler nicht mit dem Tode bestraft wurde, sondern beide mehr oder weniger unbeschadet davon gekommen sind. Was bei mir geblieben ist, ist die Überzeugung, immer nach bestem Wissen laut Vorschrift zu handeln. Ich möchte einfach nicht sagen müssen "...hättest Du mal, dann würde sie noch...". Vielleicht verstehst Du mich nicht, aber Du bist noch jung und wirst Deine eigenen Erfahrungen (als Tf?) machen.

Gruß Klaus

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Carsten Hölscher
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#66 Beitrag von Carsten Hölscher »

Es iirritiert mich etwas, dass das Einhalten der Buchfahrplangeschwindigkeit nicht selbstverständlich ist..

Carsten

Bernhard Raschke
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#67 Beitrag von Bernhard Raschke »

K-laus hat geschrieben:
Fabian Schöpflin hat geschrieben:[...] .................Ich möchte einfach nicht sagen müssen "...hättest Du mal, dann würde sie noch...". Vielleicht verstehst Du mich nicht, aber Du bist noch jung und wirst Deine eigenen Erfahrungen (als Tf?) machen.

Gruß Klaus

Hallo Klaus,

wenn es so ist, dass Du das Gefühl hast, mit Deiner Handlungsweise haarscharf an einer Katastrophe vorbei geschrammt zu sein, dann stehe ich voll und ganz hinter Dir.. Ich sehe es auch so, dass Du hier einfach die Sekundenbruchteile zu spät warst, um die Frau zu "erwischen". Ich entnehme Deinen Schilderungen, dass Sie es wohl auch begriffen hat, wie knapp das war. Was soll es auch: Du bist ein paar Sekunden später am Bahnsteig, so what.......
Grüssle Bernhard

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F Sch
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#68 Beitrag von F Sch »

Über das Einhalten der Buchfahrplangeschwindigkeit müssen wir nicht weiter diskutieren, wer diese Grundlagen nicht drauf hat, der gehört auch nicht in den Betriebsdienst. Genauso sieht es mit deiner Überzeugung nach bestem Wissen laut Vorschrift zu handeln aus. Wer das nicht drauf hat, oder verinnerlicht hat, hat bei der Eisenbahn nichts zu suchen. Dazu gehört nicht nur die entsprechenden Passagen aus dem FF zu können, sondern auch über ein betriebliches Verständnis für die jeweiligen Passagen/Situationen zu verfügen.

Um nochmal klar zumachen auf was ich hinaus wollte: Du kannst gar nicht wissen, ob es bei höherer Geschwindigkeit geknallt hätte (nochmal: wir reden hier von Sekunden oder sogar Millisekunden). Du hast die Frau zudem nicht mal mehr vor der Kupplung deines Tfz gesehen und wusstest daher nicht, wie viel noch gefehlt hätte. Ausschlaggebend für dieses Ereignis ist nicht die Fahrgeschwindigkeit (oder ein Überschreiten dieser), sondern der Verstoß der Frau gegen die StVO. Mir ging es weiterhin um die Aussage, dass du ein Leben gerettet hast. Nein, das hast du nicht. Das Leben lag schon nicht mehr in deiner Hand oder der Hand der Frau, als sie die Entscheidung getroffen hat, den Bü zu überqueren. Wenn einer deiner Kollegen nun mit 80 km/h den Bü befährt, ist er mit Sicherheit wegen Richtlinienverstößen dran, aber ob er eine Mitschuld für den Personenunfall bekommen würde, zweifle ich stark an. Der Vergleich mit dem Straßenverkehr hinkt im Übrigen sehr. Du solltest als Tf sehr gut wissen, dass die Rahmenbedingungen bei der Eisenbahn grundlegend anders als im Straßenverkehr sind (was auch Auswirkungen auf die Verantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer hat).

Von daher: Die Frau hat einfach nur Glück gehabt. Mehr nicht.

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Carsten Hölscher
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#69 Beitrag von Carsten Hölscher »

Es kann auch genausogut sein, dass der zu schnell fahrende Tf der Frau das Leben "rettet", weil sie den Zug gerade noch kommen sieht, also quasi verpasst und der korrekt fahrende Zug sie genau trifft.

Carsten

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K-laus
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#70 Beitrag von K-laus »

Fabian Schöpflin hat geschrieben:[...] mit 80 km/h den Bü befährt [...] ob er eine Mitschuld für den Personenunfall bekommen würde, zweifle ich stark an.
Wärst Du Tf wüsstest Du, dass gegen jeden Tf nach einem Unfall mit Personenschaden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Es wird eingestellt, wenn der "Streifen sauber" ist (für Dich als Laien = wenn die Auswertung der PZB kein Fehlverhalten des Tf ergibt).

Gruß Klaus

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F Sch
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#71 Beitrag von F Sch »

Nun wenn das so ist, hast du betrieblich und strafrechtlich relevant, korrekt gehandelt (was für mich als übrigens Nicht-Laie sowieso nicht zur Debatte steht). Dann hätten in diesem Fall sprichwörtlich sogar zwei Leute Glück gehabt (du natürlich im Vergleich zu deinen 80 km/h-Kollegen).

An Carstens Konstellation hatte ich so gar nicht gedacht, aber es zeigt wieder, dass kleinste Veränderungen an den Bedingungen, die nicht durch den Tf kontrolliert werden, einen Unfall geschehen lassen könnten.

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Carsten Hölscher
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#72 Beitrag von Carsten Hölscher »

K-laus hat geschrieben:Wärst Du Tf wüsstest Du, dass gegen jeden Tf nach einem Unfall mit Personenschaden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Es wird eingestellt, wenn der "Streifen sauber" ist (für Dich als Laien = wenn die Auswertung der PZB kein Fehlverhalten des Tf ergibt).

Gruß Klaus
Naja, das sind immer diese Horrorgeschichten, der Tf stehe ständig mit einem Bein schon im Knast. Kann jemand einen Fall zeigen, wo ein Tf wirklich verurteilt wurde, weil er zu schnell fuhr (und dann ja hier noch der mögliche Unfall nicht einmal eine unmittelbare Folge der Geschwindigkeitsüberschreitung gewesen wäre)?

Carsten

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Achim Adams
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#73 Beitrag von Achim Adams »

Ich weiß von einem tragischen Unfall bei einer Eisenbahnveranstaltung im April 2010 in der Eifel, da kam leider ein junger Auszubildender ums Leben. Der Tf ist statt der erlaubten 30 km/h mit 35 km/h in das Gleis eingefahren, und bekam anschließend mächtig Probleme, weil der Staatsanwalt das aus kausal angesehen hat.

snookerfan
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#74 Beitrag von snookerfan »

Carsten Hölscher hat geschrieben:
K-laus hat geschrieben:Wärst Du Tf wüsstest Du, dass gegen jeden Tf nach einem Unfall mit Personenschaden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Es wird eingestellt, wenn der "Streifen sauber" ist (für Dich als Laien = wenn die Auswertung der PZB kein Fehlverhalten des Tf ergibt).

Gruß Klaus
Naja, das sind immer diese Horrorgeschichten, der Tf stehe ständig mit einem Bein schon im Knast. Kann jemand einen Fall zeigen, wo ein Tf wirklich verurteilt wurde, weil er zu schnell fuhr (und dann ja hier noch der mögliche Unfall nicht einmal eine unmittelbare Folge der Geschwindigkeitsüberschreitung gewesen wäre)?

Carsten
Nicht bei der Vollbahn, aber bei der Straßenbahn ist mir der Fall einer Kollegin bekannt, die einen älteren Mann, der trotz Rotlicht an einer unübersichtlichen Stelle mit dem Rad die Gleise überquerte, tödlich verletzte.
Die Staatsanwaltschaft kam dann nach einem Dekra-Gutachten zu der Auffassung, dass sie 1,3 Sekunden (weiß nicht mehr wie viel genau, jedenfalls sehr wenig Zeit und mit Komma hintendran) zu spät die Gefahrenbremsung einleitete und lastete ihr eine Teilschuld an, da bei früherer Einleitung der Gefahrenbremsung der Mann wohl nur schwer und nicht tödlich verletzt worden hätte können.
Am Ende zahlte sie glaube ich 3000€ für die Einstellung des Verfahrens.
Zuletzt geändert von snookerfan am 15.06.2020 09:01:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Carsten Hölscher
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#75 Beitrag von Carsten Hölscher »

Achim Adams hat geschrieben:Ich weiß von einem tragischen Unfall bei einer Eisenbahnveranstaltung im April 2010 in der Eifel, da kam leider ein junger Auszubildender ums Leben. Der Tf ist statt der erlaubten 30 km/h mit 35 km/h in das Gleis eingefahren, und bekam anschließend mächtig Probleme, weil der Staatsanwalt das aus kausal angesehen hat.
Ein sauberer Freispruch war übrigens das Urteil.

Carsten

MBT Kuhl
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#76 Beitrag von MBT Kuhl »

K-laus hat geschrieben: Wärst Du Tf wüsstest Du, dass gegen jeden Tf nach einem Unfall mit Personenschaden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Es wird eingestellt, wenn der "Streifen sauber" ist (für Dich als Laien = wenn die Auswertung der PZB kein Fehlverhalten des Tf ergibt).
Carsten Hölscher hat geschrieben:
K-laus hat geschrieben:Wärst Du Tf wüsstest Du, dass gegen jeden Tf nach einem Unfall mit Personenschaden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Es wird eingestellt, wenn der "Streifen sauber" ist (für Dich als Laien = wenn die Auswertung der PZB kein Fehlverhalten des Tf ergibt).

Gruß Klaus
Naja, das sind immer diese Horrorgeschichten, der Tf stehe ständig mit einem Bein schon im Knast.
Das sind diese Sachen, die mir gerade den Spaß am Fahren nehmen. Letztens habe ich fast ein Mädchen von höchstens 14 Jahren mitgenommen. Ich fuhr von ... nach ... und fuhr mit etwa 100 km/h durch den Bahnhof ... . Ein Stück hinter dem Bogen liegt ein Bahnübergang, der nach zwei Schrankenumfahrern (Einmal in Mahlwinkel 500 m vor mir bei rund 100 km/h und einmal in Breyell 200 m vor mir bei 80 km/h) meine volle Aufmerksamkeit forderte. Vor dem Empfangsgebäude hinter dem Bü sah ich zwei Kinder, wobei ich mir nichts gedacht habe. Plötzlich steht das Mädchen auf der Bahnsteigkante und wirft dem Jungen etwas zu. Das EG liegt nur 40 m hinter dem Bü. Ich habe mir nur gedacht: "Wenn Du jetzt pfeifst, fällt sie Dir vor Schreck vor den Zug." Da habe ich es schon durch das offene Fenster schreien hören. Es gab aber kein Aufprallgeräusch.

Was mich im Nachhinein am meisten beschäftigt, ist die Angst vor Strafverfolgung, weil ich bewusst nicht gepfiffen habe. Wenn ich das getan hätte, hätte ich vermutlich Hamlet inszenieren können. In jeder anderen Situation hätte ich gepfiffen, damit ich schlimmeres verhindere. Aber wenn jemand droht, vor Schreck zu stürzen, ist es wie im Antiken Drama. Wie man es macht, man macht es falsch. Hätte ich gepfiffen, hätte ich mir vielleicht sogar Mordabsichten vorwerfen lassen müssen.

Einmal hatte ich in Durmersheim einen Schrankenumläufer. Ich stand vor dem Esig von Karlsruhe kommend. Die S-Bahn der Gegenrichtung fuhr über den Bü und hielt am Bahnsteig. In dem Moment stellt der Fdl mir die Einfahrt. Ich sehe wie die Wegebenutzer an der Schranke warten und fahre los. Nachdem ich mich aus der Überwachung befreit habe, sehe ich, wie jemand um die Schranken herum läuft. Ich pfeife und der Idiot packt sich direkt auf meinem Gleis auf die Fresse. 1700 t in G bremsen sehr langsam.

In meiner letzten Schicht durfte ich dann ich Kirchheim und Bietigheim jeweils wegen Schwachköpfen, die die weiße Linie überschritten haben, pfeifen. Die drei jungen Männer in Kirchheim habe ich von der Beförderung ausgeschlossen. Der Bahnsteig liegt sehr schwer einsehbar im Gleisbogen. Der Rollerfahrer, der ganz kurz vor mir um eine wartende Person herum über die weiße Linie fuhr, hat sich schön erschreckt.

Ich finde es einfach nur ekelhaft, dass man überhaupt ausliest. Damit unterstellt man dem Lokführer, dass er wahlweise absichtlich zu schnell fährt oder andere Pflichten willentlich missachtet. Der Lokführer kann in der Situation nur Opfer sein. Das bedingen die langen Bremswege. Ich muss im Übrigen auch immer wieder in den Fahrplan, die Fplo oder die La schauen, was mich beim Umblättern der Ersatzfahrplanhefte ziemlich beschäftigt. In der Zeit kann auch auf gerader Strecke fast überall jemand hinter einem Busch hervor springen. Das ist etwas, was mich immer wieder gehörig nervt. Ich muss mich normal darauf verlassen können, dass die Strecke frei ist. Dafür fahren wir auf gesicherten Fahrstraßen und nicht nur auf Sicht.

Grüße
Moritz
Ich arbeite gern für meinen Konzern. Initiative für mehr Arbeit

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Carsten Hölscher
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#77 Beitrag von Carsten Hölscher »

Die drei jungen Männer in Kirchheim habe ich von der Beförderung ausgeschlossen.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn gehen?
Ich finde es einfach nur ekelhaft, dass man überhaupt ausliest. Damit unterstellt man dem Lokführer, dass er wahlweise absichtlich zu schnell fährt oder andere Pflichten willentlich missachtet.
Ich betrachte das als normalen Vorgang, wie es halt bei irgendwelchen Vorkommnissen immer gemacht wird. Ein Urteil gegen einen Tf konnte hier bisher niemand nennen. Selbst der in Brühl, der ja nun eine der größten Tf-Fehlleistungen aller Zeiten hingelegt hat, ist nicht verurteilt worden.

Carsten

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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#78 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Carsten Hölscher hat geschrieben:
Die drei jungen Männer in Kirchheim habe ich von der Beförderung ausgeschlossen.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn gehen?
...
Carsten
Hausrecht, ähnliches habe Persönlich mit der Rheinbahn in Düsseldorf am Bilker U-Bahnhof, dem Fremdvergebenen Sicherheitsdienst und dem zuzug der Polizei durch.
Der Hausherr, in dem Fall die Rheinbahn AG, vertreten durch 2 Sicherheitspersonen muss keine Grund benenne um Jemanden von der Beförderung aus zu schließen. Es reicht der Verwies aufs Hausrecht. Aufhänger war das ich kurz über die Weise Linie getreten bin um zu sehen ob die U-Bahn (Kurvenlage) schon kommt.

Gruß

Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 15.06.2020 20:42:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Michael_Poschmann
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#79 Beitrag von Michael_Poschmann »

Ralf, wie Du weißt, widerspreche ich Dir höchst ungern, werfe aber mal dieses zitierte Wiki-Wissen in den Raum:
Beförderungspflicht
Bei zahlreichen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht eine Beförderungspflicht, so etwa im öffentlichen Eisenbahnpersonenverkehr (§ 10 AEG) und im öffentlichen Straßenpersonenverkehr (§ 22 PBefG). Die Beförderungspflicht für Taxiunternehmer gilt lediglich im Pflichtfahrbereich (§§ 47 Abs. 2, § 51 Abs. 2 PBefG), sie können gemäß § 13 BOKraft die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt. Im Fluglinienverkehr besteht außer der Unzumutbarkeit eine generelle Beförderungspflicht gemäß § 21 Abs. 2 LuftVG. Nur in der Schifffahrt besteht auch im Linienverkehr keine Beförderungspflicht.

Diese Beförderungspflicht ist ein Kontrahierungszwang, weil sie die betroffenen Unternehmen gesetzlich zwingt, Fahrgäste zu befördern, wenn letztere es wünschen.
Alles nicht so einfach, Leute vom Reisen abzuhalten...

Grüße
Michael

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Thomas U.
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Re: Halt & Halt erwarten wgen unerwartetem Haltefall ?

#80 Beitrag von Thomas U. »

MBT Kuhl hat geschrieben:Ich habe mir nur gedacht: "Wenn Du jetzt pfeifst, fällt sie Dir vor Schreck vor den Zug."
Das ist etwas, was ich mich auch als Nicht-Tf schon öfters gefragt habe... moderne "Pfeifen" sind ja nicht gerade sanft, sondern ziemlich durchdringend und aufschreckend. Wenn sich also jemand angesichts der vermeintlichen Warnung vor Schreck in die falsche Richtung bewegt, während er ohne Tröterei einfach nur einen Schritt zur Seite gegangen wäre... lieber nicht drüber nachdenken.

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