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Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 14.04.2020 19:47:42
von pabo2001
Hallo,

an dieser Stelle habe ich mal eine Frage zum Flankenschutz:
Bild

Ein Zug steht vor Signal ZT12 und hat die Weiche hinter sich freigefahren. Kann dann noch ein Zug über Gleis 11 ausfahren? Schließlich besteht ja für die Ausfahrweiche kein Flankenschutz, da in Gleis 12 kein Ausfahrsignal steht. Die zulässige Geschwindigkeit liegt bei 60 km/h (zwischen ZT11/12 und den Stumpfgleisen bei 40 km/h) und ein Rangierverbot existiert nicht.

Beste Grüße
Paul

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 14.04.2020 22:34:02
von Carsten Hölscher
In Höxter Gbf geht sowas (ESTW).

Carsten

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 14.04.2020 23:41:04
von Barrett
In diesem Fall wird ein Rangierverbot ausgesprochen, damit die Einheit nicht rückwärts in die Fahrstraße rangiert.

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 15.04.2020 00:17:22
von pabo2001
Barrett hat geschrieben:In diesem Fall wird ein Rangierverbot ausgesprochen, damit die Einheit nicht rückwärts in die Fahrstraße rangiert.
BR 143 967 hat geschrieben:und ein Rangierverbot existiert nicht.

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 15.04.2020 08:36:48
von Jens Strumberg
Das kommt auf die Projektierung des Stellwerks an. Das betriebliche Stichwort lautet "einmündender Gleisabschnitt". Mit Rangierverboten hat das in diesem Fall tatsächlich nichts zu tun. Man entschärft die Situation u.a. über versetzte Achszähler.

Jens

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 15.04.2020 12:42:54
von pabo2001
Danke für deine Antwort, Jens! Kannst du das vielleicht noch ein bisschen genauer erklären?

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 15.04.2020 22:23:55
von Barrett
Jens Strumberg hat geschrieben:Das kommt auf die Projektierung des Stellwerks an. Das betriebliche Stichwort lautet "einmündender Gleisabschnitt". Mit Rangierverboten hat das in diesem Fall tatsächlich nichts zu tun. Man entschärft die Situation u.a. über versetzte Achszähler.

Jens
Das ändert aber nichts daran, dass du keinen Haltbegriff für die evtl dort stehende Rangierfahrt hast, wie wird denn das abgesichert?

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 15.04.2020 23:19:57
von Carsten Hölscher
Warum sollte die denn plötzlich losfahren? In einem Bf mit mechanischem Stw. hat man ja auch auf vielen Gleisen keine Signale.

Carsten

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 16.04.2020 07:39:22
von K-laus
Moin!

Um eine Zugfahrt zu beginnen brauche ich die Zustimmung des Fdl. Gleiches gilt für eine Rangierfahrt. Absprache über Ziel, Zweck und Besonderheiten mit dem zuständigen Ww und nach erfolgter Zustimmung des Ww zur Rf kann ich losfahren. Davon ausgenommen sind ständig wiederkehrende Rf, die keiner Zustimmung bedürfen. Die müssen aber zwingend im StreBu genannt sein. Das wird auf dem Bf aber nicht der Fall sein.
Wenn in Gl. 11 und 12 zwei Züge in Richtung Prellbock stehen können beide nacheinander ausfahren. Das wäre eine Überholung. Man kann auch von 12 Richtung Prellbock fahren und von 11 in die Gegenrichtung. Das wäre dann eine normale Kreuzung.

Gruß Klaus

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 16.04.2020 08:34:47
von marius99
Moin, also aus der betreffenden DB Ril Flankenschutzgrundsätze geht, für mich als einfachen Leser, eigentlich hervor, dass es schon einem mittelbaren Flankenschutz braucht. Warum sollte eine Rangierfahrt aus Gl. 1/2 nach Gleis 12, bei stehender Ausfahrt, ohne explizites Verbot, verboten sein? Da keine Ls, gibt es ja auch keine Zielsperre...Oder gibt es da anderweitig betriebliche Regeln, die solch eine Fahrt ausschließen?

Vielleicht würde es ja helfen, wenn du uns preisgeben könntest, wo wir uns da eigentlich befinden.

Ich hab mich auch nur eingelesen in das Thema, daher die Frage: Wie sieht das denn auf normalen Kreuzungsbahnhöfen auf eingleisiger Strecke aus? Die haben ja im einfachsten Fall auch nur ein Asig pro Richtung und keine Ls. Gilt da etwa überall ein Rangierverbot?

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 16.04.2020 10:17:07
von pabo2001
marius99 hat geschrieben:Vielleicht würde es ja helfen, wenn du uns preisgeben könntest, wo wir uns da eigentlich befinden.
Bahnhof Dresden Flughafen
Die Gleise 11 und 12 fallen übrigens in Richtung freier Strecke mit 22 Promille.

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 16.04.2020 12:50:28
von Jens Strumberg
Sperrsignale sollen nur aus wirtschaftlichen Aspekten geplant werden. Sie sind nur dort aufzustellen, wo regelmäßig rangiert wird.

Man setzt die Achszähler sechs Meter vom Grenzzeichen Richtung Gleis, um die Grenzzeichenfreiheit zu gewährleisten. Bei einmündenden Gleisabschnitten addiert man die Streckschutzlänge hinzu. Diese liegt - je nach Steigung - zwischen drei und zehn Metern. Der Abschnitt kann auch als eigener Gleisfreimeldeabschnitt (Streckschutzabschnitt) projektiert sein. Geregelt ist das in Ril 819.0505.
Bild

Anderer Bahnhof - gleicher Sachverhalt. Der 43443 ist ein Zug in Fahrtrichtung rechts-links und benötigt selbstverständlich kein Rangierverbot des Bedieners, dass er sich nicht nach rechts bewegen darf. Er darf es sowieso nicht - warum sollte er auch...?
Bild

Rangierverbot für eine Rangierfahrt in Dresden-Flughafen von Gleis 1/2 nach 12 muss bei einer Zugfahrt von/nach Gleis 11 auf jeden Fall bestehen, das war ja aber nicht gefragt, wir reden ja gerade über Zugfahrten. Wie das Rangierverbot realisiert ist, wird das Betriebsstellenbuch Bischofswerda in der Bz Leipzig erklären.

Jens

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 16.04.2020 13:26:45
von Tobias
Wann und wie ein Rangierverbot zum Schutze einer Zugfahrt in das Betriebsstellenbuch aufzunehmen ist, kann man übrigens der Ril 408.5841 entnehmen. Dort ist eine entsprechende Übersicht abhängig von Geschwindigkeiten und zur Verfügung stehendem Flankenschutz enthalten. Download öffentlich verfügbar hier:
https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/ ... Id=1369926" target="_blank

Grüße
Tobias

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 21.04.2020 16:22:03
von Barrett
Carsten Hölscher hat geschrieben:Warum sollte die denn plötzlich losfahren? In einem Bf mit mechanischem Stw. hat man ja auch auf vielen Gleisen keine Signale.

Carsten
Richtig, und da muss ich dann in 90% der Fälle ein Rangierverbot aussprechen

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 21.04.2020 17:17:13
von Carsten Hölscher
Wer spricht das wem gegenüber aus?

Carsten

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 21.04.2020 17:32:01
von F. Schn.
Carsten Hölscher hat geschrieben:In einem Bf mit mechanischem Stw. hat man ja auch auf vielen Gleisen keine Signale.
Aber man hat zu fast allen Zugstraßen Flankenschutz, insbesondere auch wenn große Gruppen von Nebengleisen keine Signale haben, so haben sie doch fast immer zumindest eine Flankenschutzweiche oder ein Gruppen-Sperrsignal.

Die meist einzige Ausnahme davon sind die Gegenrichtung von durchgehenden Hauptgleisen, wenn dort nicht regulär rangiert wird. (Also genau der Fall, den wir hier haben.)

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 21.04.2020 19:11:10
von Barrett
Carsten Hölscher hat geschrieben:Wer spricht das wem gegenüber aus?

Carsten
Der Fdl gegenüber der ggf vorhandenen Rangierfahrt.

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 22.04.2020 07:45:33
von K-laus
Ich verstehe die Frage nach dem Rangierverbot noch immer nicht. Das könnte doch höchstens notwendig sein, wenn der Fdl Rangierarbeiten zugestimmt hat, die er jetzt zum Schutz der Zugfahrt unterbrechen muss und dafür weiteres Rangieren untersagt. Ansonsten darf ich ohne die Zustimmung des Fdl (Rf auch Ww) weder Zug- noch Rangierfahrt in Bewegung setzen. Sollte ich allerdings wie z.B. im signalisierten Zugleitbetrieb eine Rangierfreigabe für den ganzen Bf haben muss er mir die natürlich wegnehmen. Dann kann der Fdl in dem Bf aber eh nicht fahren, bevor ich die Freigabe nicht zurückgegeben habe und ohne erneute Zustimmung dürfte ich ja wieder nix in Bewegung setzen...

Gruß Klaus

PS: Ich kenne das Thema aber nur aus Sicht des Tf.

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 23.04.2020 21:24:44
von DerSchwarze
Ist doch immer wieder lustig, wenn alte Begriffe in der Neuzeit der ESTW überlebt haben, doch so dann keinen Sinn mehr haben.
Sinn hat der Begriff Rangierverbot natürlich immer noch, denn die Fahrdienstvorschrift bildet alle Bedingungen des Bahnbetriebs ab, vom ESTW bis hin zum alten mechanische Stellwerk.
Natürlich spricht der ESTW Fahrdienstleiter sich nun selbst das Rangierverbot aus.
Doch nun denken wir mal zurück.
Fahrdienstleiterstellwerk mit zweiten Mann als Weichenwärter auf dem Stellwerk. Und dann noch am anderen Bahnhofsende ein Weichenwärterstellwerk.
Und schon kann der Fahrdienstleiter zwei Weichenwärtern ein Rangierverbot aussprechen, denn die wissen nicht von der Absicht des Fahrdienstleiters eine Zugfahrt durchzuführen und könnten gefährdende Rangierfahrten zulassen.
Grüßle
Der Schwarze

Ps ist so ähnlich wie mit "die Beteiligten verständigen".
Da wird sogar von den Bezirksleitern wert darauf gelegt, das im Zugmeldebuch zu dokumentieren, obwohl es keinen Beteiligten mehr gibt :-)

Re: Frage zum Flankenschutz

Verfasst: 24.04.2020 00:37:28
von Carsten Hölscher
Barrett hat geschrieben:
Carsten Hölscher hat geschrieben:Wer spricht das wem gegenüber aus?

Carsten
Der Fdl gegenüber der ggf vorhandenen Rangierfahrt.
Also war das hier falsch, gell? Hab von sowas auch noch nie gehört vorher.

Carsten