Das der Weichenwärter (ggf. Fdl in dieser Funktion) dem Tf einer Rangierfahrt ein Rangierverbot ausspricht ist aber gelebte Praxis. Letztendlich ist es ein Bewegungsverbot. Das macht auch Sinn - immer seltener kann der Ww die Feststellung, dass die Rangierfahrt beendet ist, selbst treffen.
Das Rangierverbot ist bis heute im Betriebsstellenbuch geregelt. In meinem Beispiel steht geschrieben:
"Zugfahrt auf Signal A nach Gleisabschnitt 23: Während einer Zugfahrt ist das Rangieren in Gleisabschnitt 32 verboten." Jetzt liegt es am Weichenwärter, Gefordertes auch umzusetzen.
Steht in Gleisabschnitt 32 ein Zug (analog zum ersten Beitrag von Paul in Dresden-Flughafen), ist nichts weiter zu beachten.
Wurde vor der Zugfahrt nach Gla 23 eine Rangierfahrt in Gla 32 durchgeführt, ist dieser ein Bewegungsverbot auszusprechen. Der Weichenwärter kann nicht feststellen, ob die Rangierfahrt bereits beendet wurde. Umgangssprachlich hat sich daraus im Laufe der Jahre das Aussprechen des Rangierverbotes an den Tf entwickelt, gemeint ist das Gleiche und letztendlich ist es inhaltlich auch nicht falsch.
Viele Grüße,
Jens
Frage zum Flankenschutz
- Jens Strumberg
- Beiträge: 2184
- Registriert: 09.04.2003 16:13:19
- Wohnort: Bochum
Re: Frage zum Flankenschutz
Zuletzt geändert von Jens Strumberg am 24.04.2020 16:20:34, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Frage zum Flankenschutz
Auch bei elektronischen Stellwerken muss der Fdl ggf. die Aufgabe der Fahrwegprüfung und -sicherung übernehmen. Die Technik ist nicht unfehlbar und unkaputtbar.DerSchwarze hat geschrieben:Ist doch immer wieder lustig, wenn alte Begriffe in der Neuzeit der ESTW überlebt haben, doch so dann keinen Sinn mehr haben.
Zum Beitrag von Jens gibt es aus betrieblicher Sicht nichts hinzuzufügen.
Re: Frage zum Flankenschutz
Ok, Danke für die Erläuterungen aus Sicht des Fdl. Deshalb schrieb ich ja, dass ich nur die Sicht des Tf kenne. Die Aussage, dass der Fdl/ Ww das Ende einer Rf nicht erkennen kann, leuchtet ein. Wenn mir der Fdl/ Ww z.B. zu Ausbildungszwecken das Hin- und Herfahren in einem Gleis erlaubt hat und jetzt aus dem Nachbargleis ausfahren möchte, müsste er mir erstmal die Erlaubnis zum Bewegen meines Fz wegnehmen, also ein Rangierverbot aussprechen. Korrekt? Dann hab ich's.
Gruß Klaus
Gruß Klaus
Zuletzt geändert von K-laus am 24.04.2020 20:03:01, insgesamt 1-mal geändert.
- Jens Strumberg
- Beiträge: 2184
- Registriert: 09.04.2003 16:13:19
- Wohnort: Bochum
Re: Frage zum Flankenschutz
Kompakt ausgedrückt: Wenn kein Flankenschutz über Weichen, Gleissperren oder zwei auf einander folgende Signale Hp 0 vorliegt, ja. Du gefährdest als Rangierfahrt die Flanke der Zugfahrt. Selbst bei einem Signal Hp 0 wird Dich im Zweifel nichts rechtzeitig aufhalten, wenn Du dieses versehentlich verfehlst.
Mal davon ab, dass er Dir eigentlich keine "Dauerzustimmung" zum hin- und herfahren geben kann, aber das ist wieder eine andere Geschichte und auch irgendwie aus Bequemlichkeit gelebte Praxis.
Viele Grüße,
Jens
Mal davon ab, dass er Dir eigentlich keine "Dauerzustimmung" zum hin- und herfahren geben kann, aber das ist wieder eine andere Geschichte und auch irgendwie aus Bequemlichkeit gelebte Praxis.
Viele Grüße,
Jens