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Reglung zum Abschleppen

Verfasst: 10.09.2019 17:59:52
von Tommy0815
Moin zusammen ! :)

Hab ich heute im Zug in Göttingen gestaunt, als ich einen Gruppenruf der BZ Hannover gehört habe, indem mitgeteilt wurde, dass in Obernjesa ein Zug liegen geblieben ist.

Wie ist das denn in diesem Fall mit dem Abschleppen geregelt ? Alwin hatte ja mal vor lang ist es her ein Video zum Thema Hilfszug gemacht. Gelten hier die Regeln / einige Regeln entsprechend ?

Was mich noch interessiert: Muss man einen Notruf absetzen wenn man liegen bleibt ?

Re: Reglung zum Abschleppen

Verfasst: 10.09.2019 19:24:52
von Carsten Hölscher
Der Gruppenruf wird den Sinn haben, dass alle Lokführer rundrum Bescheid wissen, dass sie evtl. warten müssen und nicht jeder einzeln nachfragen muss.

Zum Abschleppen kann man meines Wissens jede in Frage kommende Lok verpflichten. Die wird den Zug in das nächste geeignete Gleis ziehen, wo er nicht stört, und dann darf sich das betroffene EVU um eine Lösung kümmern.

Wenn durch das Liegenbleiben keine Gefahr ausgeht (was ja normalerweise auch nicht der Fall ist), dann ist kein Notruf vorgesehen.

Carsten

Re: Reglung zum Abschleppen

Verfasst: 11.09.2019 11:41:06
von Achim Adams
Ril 408.2517 (Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass) sagt dazu:

"Das Anfordern von Hilfe über Zugfunk oder Streckenfernsprechverbindung ist durch Notruf einzuleiten"

Bitte hierbei den "Notruf" nicht mit "Nothaltauftrag" verwechseln. Der Notruf ist ein Ruf höchster Priorität, alle zuständigen Stellen hören mit, müssen nicht mehr einzeln informiert werden, und können sofort die jeweiligen Maßnahmen einleiten.

Re: Reglung zum Abschleppen

Verfasst: 11.09.2019 12:02:49
von Carsten Hölscher
Das wird aber wohl so zu verstehen sein, dass dringende Hilfe nötig ist.

Wem einfach die Lok verreckt, der wird erstmal kurz schauen, ob er sie wieder flott bekommt. Geht das nicht sofort, wird er den Fdl informieren und etwas intensiver suchen und dann steht irgendwann die Entscheidung an: Hilfslok ja/nein. Da ergibt ein Notruf einfach keinen Sinn.

Carsten

Re: Reglung zum Abschleppen

Verfasst: 12.09.2019 15:54:41
von Jens Strumberg
Der Tf fordert ja auch keine Hilfe zum Abschleppen beim Netz an. Das regelt die Leitstelle des EVU mit der Betriebszentrale.

Das Aufrufen von Hilfe ist so zu verstehen, wie Carsten es schildert. Nach Ril 481 ist das Aufrufen von Hilfe aber auch grundsätzlich durch Notruf (Priorität 0) möglich.

Jens