Kennlicht am Zsig

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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Axel Hölscher
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Kennlicht am Zsig

#1 Beitrag von Axel Hölscher »

Uns würden einmal die Meinungen zu diesem Fall interessieren:

In einem fiktiven Bf mit Esig, Zsig und Asig gibt es ein Zsig R1 (H/V-Signal). Vor diesem Zsig befindet sich der gewöhnliche Halteplatz am Bahnsteig. Am Zsig befindet sich ein Vsig, das in dieser Konstellation als Wiederholer für das Asig dient. Die Asigs liegen hinter einer Kurve.

Bild

Der Eintrag im Streckenbuch dazu lautet:
Modul 408.2331 2 (1) g)
Kennlicht als Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt
Bei den Signalen ↓ R1 (...) gilt das Kennlicht als Zustimmung zur Abfahrt.
Bild

Fährt der Tf nun nach seinem Planhalt am Bahnsteig bei Vr 0 am Vsig-Wiederholer am R1 los, ist das dann Anfahren gegen Halt?
Viele Grüße

Axel

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Stefan (TheShow2006)
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Re: Kennlicht am Zsig

#2 Beitrag von Stefan (TheShow2006) »

Ich würde sagen ja, denn es ist ja im Streckenbuch als Zustimmung zur Abfahrt zugelassen.
Neu ab Dezember gilt dann bis zum ASig eine Vmax von 40 km/h.

Grüße

FanFan
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Re: Kennlicht am Zsig

#3 Beitrag von FanFan »

Moin,

diese Situation gibt es in KK in Richtung West/Ehrenfeld/Nippes:
Wenn man am Bst (1.Zsig) losfährt und am 2. Zsig stehen bleibt, dass wenn man zum Asig vorziehen darf, ein Kennlicht mit Vr0 mit Zusatzlicht angezeigt bekommt.

Frag bitte nicht wo es genau stand, aber es gab einen relativ langen Artikel und den habe ich auch irgendwo in den Tiefen meines Handys gespeichert habe, dass das vorziehen erlaubt ist.


Ich werde mal schauen ob ich das irgendwo doch wiederfinden kann...

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TVT
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Re: Kennlicht am Zsig

#4 Beitrag von TVT »

Gegenfrage: Wenn Du die Zustimmung zur Abfahrt am R1 durch Hp 1 oder Zs 1/7/8 oder Befehl bekommen hättest, wäre das dann auch (unzulässiges) Anfahren gegen Halt? Sicher nicht, und weil das Kennlicht in diesem Fall die Zustimmung zur Abfahrt gibt, darfst Du abfahren.

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Michael Springer
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Re: Kennlicht am Zsig

#5 Beitrag von Michael Springer »

Ich würde sagen: Abfahren ist in diesem Fall erlaubt, weil Absatz g) vorhanden ist.

In Augsburg-Oberhausen war derselbe Fall wie oben geschildert, nur hat man da im letzten Winter das Kennlicht aus der ÖriLi genommen -> viewtopic.php?f=13&t=15080" target="_blank
Beobachtet man nun die Tf, fahren diese erst ab, wenn das Vsig einen Fahrtbegriff ankündigt.

Michael

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Achim Adams
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Re: Kennlicht am Zsig

#6 Beitrag von Achim Adams »

Eine "Anfahrt gegen Halt" ist nicht verboten, verboten ist "Anfahrt gegen Halt ohne Zustimmung". Mit Kennlicht liegt in diesem Falle die Zustimmung vor.

FanFan
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Re: Kennlicht am Zsig

#7 Beitrag von FanFan »

Modul 408.2331 2 (1) g) muss aber auch komplett gelesen werden.

Modul 408.2331
2 Arten der ZUstimmung
(1) Bei einem signalgeführten Zug stimmt der Fahrdienstleiter der Abfahrt wie
folgt zu:
g) durch Kennlicht an einem Hauptsignal, soweit dies im Streckenbuch zugelassen ist.

In Hagen wird auch gerne mit Kennlicht abgefahren. Allerdings handelt es sich da um ein Asig, was auch im StreBu genannt ist.

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Achim Adams
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Re: Kennlicht am Zsig

#8 Beitrag von Achim Adams »

Es stand ja schon geschrieben dass im genannten Falle ein solcher Eintrag im Streckenbuch existiert.

FanFan
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Re: Kennlicht am Zsig

#9 Beitrag von FanFan »

Oh. Das ist mir entgangen. Dann habe ich nix gesagt. ^^

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