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Unterweisung in Erste Hilfe

Verfasst: 02.07.2019 20:14:00
von Tommy0815
Moin zusammen ! :)

Wer mindestens den Autoführerschein hat bzw. vor hat diesen zu erwerben, wird spätestens hier nicht drum herum kommen Kenntnisse in der ersten Hilfe nachzuweisen.

Mich interessiert ob das beim Erwerb des Eisenbahntriebfahrzeugführerscheines auch verpflichtend ist bzw. in der Ausbildung zum Triebfahrzeugführer erste Hilfe auch gelehrt wird ?

Ich kann mich noch dunkel erinnern gelesen zu haben, das Ersthelfer auch verpflichtend ist.

Re: Unterweisung in Erste Hilfe

Verfasst: 02.07.2019 21:47:03
von Flual
Ja ist verpflichtend.

Re: Unterweisung in Erste Hilfe

Verfasst: 10.07.2019 21:46:27
von Barrett
Kann ich mich nicht dran erinnern, ich meine, dass ich seit dem PKW Schein keinen Erste Hilfe Kurs mehr machen musste, und das war vor meinem Lokschein 2013 - Von daher, nicht nein.

Re: Unterweisung in Erste Hilfe

Verfasst: 11.07.2019 06:28:56
von F. Lehmann
Ist vielleicht vom EVU abhängig, also eher interne Regularien statt basierend auf einer Verordnung.

Ich meine, wem soll denn ein einsamer-Wolf-Güterzug-Tf schon großartig erste Hilfe leisten müssen unterwegs? Ist ja jetzt nicht so, dass man mal zufällig an einem Unfall vorbeikommen könnte und helfen müsste. Das ist im Straßenverkehr eher wahrscheinlich...

Anders vielleicht im SPNV. Wenn da der Tf der einzige Mann am Zug ist, und mal ein Fahrgast versorgt werden muss...

Fdl haben auch keinen EH-Kurs, für wen auch? Außer auf mehrmännig besetzten Stellwerken, da könnte man ja dem Kollegen helfen müssen.

Re: Unterweisung in Erste Hilfe

Verfasst: 11.07.2019 09:59:13
von Zimmer
Nun ja, bei einem Unfall mit einem Güterzug (BÜ-Unfall, dgl.) ist ggf. der Tf oftmals der einzige überhaupt weit und breit, der helfen könnte. Sinnvoll ist es immer, helfen zu können (müssen tut man es eh).

J

Re: Unterweisung in Erste Hilfe

Verfasst: 12.07.2019 13:41:48
von Barrett
Wenn es bei einem Bü Unfall so weit kommt, dass erste Hilfe geleistet werden müsste, bist du als Tf wohl eher der letzte der hilft, a) kommst du an den Verletzten meist garnicht mehr ran b) stehst du dann wahrscheinlich selber so unter Schock, dass du nicht helfen kannst und c) ist der Verletzte dann entweder unter dir oder hunderte Meter hinter dir ;)

Re: Unterweisung in Erste Hilfe

Verfasst: 12.07.2019 14:19:29
von Alwin Meschede
Ein Unternehmer mit Mitarbeitern (egal ob er eine Eisenbahn oder ein beliebiges anderes Gewerbe betreibt) bekommt von seiner Berufsgenossenschaft die Pflicht auferlegt, "die Erste Hilfe für die Mitarbeiter sicherzustellen". Dieser Pflicht kommt der Unternehmer typischerweise nach, indem er eine ausreichende Anzahl an betrieblichen Ersthelfern ausbilden lässt (kostet ihn übrigens nur die verlorene Arbeitszeit; die Ausbildungskosten übernimt die Berufsgenossenschaft). Wichtig in dem obigen Satz sind die Worte für die Mitarbeiter. Der Berufsgenossenschaft liegen nur die bei ihr versicherten Mitarbeiter am Herzen. Alle anderen Unfallopfer sind der BG, nun ja, egal.

Was bedeutet das jetzt für die Besetzung eines Zuges mit Ersthelfern? Bei Zügen auf denen der Tf als einziger Mitarbeiter draufsitzt, muss er kein betrieblicher Ersthelfer sein. Wenn zwei Mitarbeiter auf dem Zug sind (Tf und Kundenbetreuer), muss bereits einer von beiden betrieblicher Ersthelfer sein. Die nächsthöhere Schwelle wird auf Zügen normalerweise gar nicht erreicht: Wenn 20 Peoples an Personal auf dem Zug sind, braucht man zwei Ersthelfer unter ihnen.

Noch was zum Thema "nach einem Personenunfall muss der Tf helfen": Nein. Der Tf gilt in so einer Situation als Unfallopfer und ist selbst behandlungsbedürftig. Außer Notruf absetzen muss er nichts machen, und sollte es wegen Trauma-Gefahr auch nicht tun. Da braucht auch keiner Angst haben, wegen unterlassener Hilfeleistung verknackt zu werden. Auch Notruf absetzen gilt bereits als Hilfeleistung.

Re: Unterweisung in Erste Hilfe

Verfasst: 12.07.2019 14:34:16
von Stefan (TheShow2006)
Alwin Meschede hat geschrieben:Wenn zwei Mitarbeiter auf dem Zug sind (Tf und Kundenbetreuer), muss bereits einer von beiden betrieblicher Ersthelfer sein.
Und was mache ich, wenn ich mit auf einem Leerzug unterwegs bin und ein Tf eine Gastfahrt auf meinem Leerzug hat?
Dann müsste ja einer von beiden auch Ersthelfer sein :rolleyes:

Grüße

Re: Unterweisung in Erste Hilfe

Verfasst: 12.07.2019 14:49:12
von Alwin Meschede
TheShow2006 hat geschrieben:Und was mache ich, wenn ich mit auf einem Leerzug unterwegs bin und ein Tf eine Gastfahrt auf meinem Leerzug hat?
...und was mache ich, wenn ich in einem zweimännig besetzten Zug den Ersthelfer wiederbeleben muss? :P

Re: Unterweisung in Erste Hilfe

Verfasst: 12.07.2019 14:53:34
von Stefan (TheShow2006)
Ich dachte immer der Ersthelfer ist immun :D Komische Spielregeln :rolleyes:

Grüße