Hallo,stuvar hat geschrieben: sorry, dass ist so falsch. Der Vorsignalwiederholer hat die Geschwindigkeit vom folgenden Hauptsignal anzuzeigen. Das kann auch schon mal eine höhere als die gerade zulässige Geschwindigkeit sein. Der Signalbegriff der Vorsignalwiederholers darf auf keinen Fall höherwertiger als der Begriff des Hauptsignals sein. Hab leider die 819.02xx grad nicht griffbereit. Aber in den Beispielbildern zur Zs3 Signalisierung ist der Fall mit dargestellt.
ich habe die 819.0204 aufgeklappt und kann somit zitieren:
Macht euch jetzt einen Reim darauf.Abschnitt 4
(11) Das Signal Zs 3 ist grundsätzlich durch das Signal Zs 3v anzukündigen.
Dies gilt für das Signal Zs 3v an
- alleinstehenden Vorsignalen,
- Vorsignalen am Standort eines Hauptsignals
- Vorsignalwiederholern,
- Ks-Mehrabschnittssignalen.
(12) Vom Grundsatz nach Absatz (11) wird für Ks- Mehrabschnittssignale (Einfahr- und Zwischensignale), hinter denen die Geschwindigkeit des anschließenden Weichenbereiches bis zum nächsten Hauptsignal oder Mehrabschnittssignal gilt, abgewichen, wenn die signalisierte Geschwindigkeit am folgenden Haupt- , Mehrabschnittssignal oder allein aufgestelltem Zs 3 gleich oder größer als die unmittelbar vor diesem Signal zugelassene Geschwindigkeit ist. In diesem Fall ist kein Signal Zs 3v zu planen.
Gruß Thomas