Gültigkeit der LZB Ausbildung bei der DB
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Gültigkeit der LZB Ausbildung bei der DB
Nach einer LZB Ausbildung (DB), verliert seine Gültigkeit nach gewisse Zeit? Gibt es eine Mindeststundenzahl, was ich unter LZB fahren soll?
MfG,
T.
MfG,
T.
Re: Gültigkeit der LZB Ausbildung bei der DB
Hallo Thomas,
die LZB Ausbildung verliert genau wie alles andere beim Tf-Schein die Gültigkeit, wenn man nicht mindestens 100 Fahrstunden im Jahr nachweisen kann.
MfG Max
die LZB Ausbildung verliert genau wie alles andere beim Tf-Schein die Gültigkeit, wenn man nicht mindestens 100 Fahrstunden im Jahr nachweisen kann.
MfG Max
- Achim Adams
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Re: Gültigkeit der LZB Ausbildung bei der DB
Das mit den 100 Stunden bezieht sich auf den kompletten Tf-Führerschein. Die LZB fällt unter die Zusatzbescheinigungen, und die verlieren dann ihre Gültigkeit, wenn innerhalb eines gewissen Zeitraumes nicht mindestens eine Fahrt nachgewiesen kann. Das betrifft auch Streckenkunde und Fahrzeugkunde usw. Die Fristen dazu legt das EVU in seinem Sicherheitsmanagement fest. Danach gibt es eine Auffrischung mit Sachkundenachweis. Oftmals wird das auch so gelöst, dass im Rahmen des jährlichen Unterrichts das Thema behandelt wird und in der Erfolgskontrolle einfließt.
- Carsten Hölscher
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Re: Gültigkeit der LZB Ausbildung bei der DB
Wobei das doch inzwischen historisch ist - wenn ich das richtig mitbekommen habe, müssen jetzt die Fertigkeiten alle 3 Jahre überwacht werden. Wieviel man dann damit fährt, ist egal und muss nicht mehr dokumentiert werden. Ebenso die 100h. Wenn eine Firma das trotzdem verlangt, kann sie das für sich natürlich machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/tfv/anlage_11.html" target="_blank
Carsten
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Carsten
Zuletzt geändert von Carsten Hölscher am 20.04.2019 14:45:00, insgesamt 2-mal geändert.
- Matthias W.
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Re: Gültigkeit der LZB Ausbildung bei der DB
Carsten Hölscher hat geschrieben:Wobei das doch inzwischen historisch ist - wenn ich das richtig mitbekommen habe, müssen jetzt die Fertigkeiten alle 3 Jahre überwacht werden. Wieviel man dann damit fährt, ist egal und muss nicht mehr dokumentiert werden. Ebenso die 100h. Wenn eine Firma das trotzdem verlangt, kann sie das für sich natürlich machen.
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Carsten
Genau so ist es.
Auf dem Bleiblatt steht ein "Ablaufdatum" drauf bzw. wann wieder geprüft wird.
Grüße
Matthias
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Re: Gültigkeit der LZB Ausbildung bei der DB
Hallo,
Steht bei ETCS-Schulung auch ein Ablaufdatum drauf? Gibt ja immer wieder Stimmen die auf PZB zurück wollen weil es billiger wäre.
Gruß
Ralf
Steht bei ETCS-Schulung auch ein Ablaufdatum drauf? Gibt ja immer wieder Stimmen die auf PZB zurück wollen weil es billiger wäre.
Gruß
Ralf
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Re: Gültigkeit der LZB Ausbildung bei der DB
Sitzen denn diese Stimmen an irgendwie einflußreichen Stellen in der DB Netz AG, oder sitzen sie einfach nur auf Dampfplauderer-Posten bei Drehscheibe-Online? Mein Eindruck ist nämlich, dass man im DB-Konzern mit ETCS eigentlich ziemlich glücklich ist, weil das ein gutes Vehikel ist um dem Eigentümer Bundesrepublik Deutschland zusätzliches Geld aus den Rippen zu leiern und zum Beispiel das notleidende Budget von Stuttgart 21 oder den Eigenmittel-Topf für ohnehin notwendige Stellwerksneubauten zu entlasten.F(R)S-Bauer hat geschrieben:Gibt ja immer wieder Stimmen die auf PZB zurück wollen weil es billiger wäre.
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Re: Gültigkeit der LZB Ausbildung bei der DB
Hallo,
wohl mehr bei den Leuten die das Geld woanders sehen möchten, vorzugsweise in dem Radweg der die Eisenbahn vor Ihrem Haus ablösen soll, um dem Umweltschutz zu stärken.
Gruß
Ralf
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Gruß
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- Achim Adams
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Re: Gültigkeit der LZB Ausbildung bei der DB
Auf der Zusatzbescheinigung (Beiblatt gibt es nicht mehr) KANN ein Ablaufdatum stehen, muss aber nicht. Das EVU legt in seinem SMS fest auf welche Art und Weise die wiederkehrende Prüfungen dokumentiert werden.Matthias W. hat geschrieben:Auf dem Bleiblatt steht ein "Ablaufdatum" drauf bzw. wann wieder geprüft wird.
Die dreijährlichen Prüfungen umfassen übrigens den gesamten Umfang des Tf-Wissens das in dem EVU zum Einsatz kommt. Andere Ablaufdaten wie Streckenkunde, Fahrzeugkunde etc. sind davon unbenommen.