Aus PZB-Überwachung befreien: optional oder zwingend?

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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Denis Schmidt
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Aus PZB-Überwachung befreien: optional oder zwingend?

#1 Beitrag von Denis Schmidt »

Hallo,

in der 483.0101 steht:
Befreien Sie sich, wenn Sie zweifelsfrei einen Fahrtbegriff > 30 km/h wahrgenommen haben
und keine 500 Hz-Beeinflussung innerhalb von 550 m zu erwarten ist. Dies gilt sinngemäß auch
für Lfst.
Liest sich wie eine Handlungsaufforderung, aber ist diese im Sinne des Regelwerks auch so zu verstehen,
also ein "Muss" oder können die Beeinflussungen auch "abgefahren" werden?

Was davon ist denn sicherer?

Grüße
ds
Zuletzt geändert von Denis Schmidt am 25.03.2019 23:24:13, insgesamt 1-mal geändert.

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pabo2001
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Re: Aus PZB-Überwachung befreien: optional oder zwingend?

#2 Beitrag von pabo2001 »

Sicherer ist immer, sich nicht zu befreien. Wenn es dir von der Geschwindigkeit nichts bringt, brauchst du es meines Wissens auch nicht tun. Beispielsweise könnte ein Hauptsignal ja wieder auf Halt fallen, während du am Bahnsteig stehst. Dann würdest du ja unter Umständen beim Anfahren eine 500Hz-Beeinflussung bekommen, die, wenn du dich vorher befreit hast, in einer Zwangsbremsung endet.

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Timo Albert
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Re: Aus PZB-Überwachung befreien: optional oder zwingend?

#3 Beitrag von Timo Albert »

BR 143 967 hat geschrieben:Sicherer ist immer, sich nicht zu befreien. Wenn es dir von der Geschwindigkeit nichts bringt, brauchst du es meines Wissens auch nicht tun. Beispielsweise könnte ein Hauptsignal ja wieder auf Halt fallen, während du am Bahnsteig stehst. Dann würdest du ja unter Umständen beim Anfahren eine 500Hz-Beeinflussung bekommen, die, wenn du dich vorher befreit hast, in einer Zwangsbremsung endet.
Und da hast du schon einen der Gründe genannt, wieso man sich befreien MUSS.
Eine Zwangsbremsung am 500er ist deutlich besser, als am 2000er ;-)
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Achim Adams
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Re: Aus PZB-Überwachung befreien: optional oder zwingend?

#4 Beitrag von Achim Adams »

Es wird niemandem der Kopf abgerissen, weil man sich befreit oder nicht befreit hat, oder weil man eine Zwangsbremsung erhalten hat. Viel wichtiger ist, dass man sich nach einer Zwangsbremsung korrekt regelkonform verhält. Das ist ein viel kritischerer Punkt.

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Zimmer
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Re: Aus PZB-Überwachung befreien: optional oder zwingend?

#5 Beitrag von Zimmer »

Die "Richtlinine" (Vorschrift wäre ja böse, weil alt) sagt doch eindeutig: "Befreien Sie sich!" Das ist Imperativ und damit eine Aufforderung zur Handlung.

Ich für meinen Teil mache das so. Einen wichtigen Grund dafür hat Achim genannt - wenn ich mich täusche, kassiert mich der 500er (in der Regel) 250 m früher -> größere Überlebenschancen für den Mann an der Spitze.

td1
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Re: Aus PZB-Überwachung befreien: optional oder zwingend?

#6 Beitrag von td1 »

Bei den ÖBB ist eine Befreiung aus der Geschwindigkeitsüberwachung der PZB 90 gemäß ZSB 12 nicht zulässig. Davon ausgenommen ist das Befreien nach der Vorbeifahrt am Standort des Ausfahrsignals, wenn das letzte Fahrzeug den Weichenbereich nach dem Ausfahrsignal verlassen hat.

lg, td

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