Kennlicht = Zustimmung zur Abfahrt?
Verfasst: 26.01.2019 21:41:06
Hallo Zusammen,
Im Bahnhof Augsburg-Oberhausen durch Gleis 5 (Richtung A Hbf) gibt es eine Signalfolge im Halbregelabstand. In den Zweitausender war in der ÖRiLi/Vorbemerkungen zum Bfpl der Passus enthalten: Kennlicht an V677 gilt als Zustimmung zur Abfahrt. In den Angaben für das Streckenbuch (Version 2018) ist dieser Passus nicht mehr enthalten. Die Stelle sieht so aus:
Die 408.2331 sagt:
Arten der Zustimmung
(1) Bei einem signalgeführten Zug stimmt der Fahrdienstleiter der Abfahrt wie folgt zu:
a) durch Fahrtstellung des Hauptsignals,
...
g) durch Kennlicht an einem Hauptsignal, soweit dies im Streckenbuch zugelassen ist.
Möglichkeit a) gilt nicht, da keine grüne Lampe und Möglichkeit g) auch nicht, weil der Passus gestrichen wurde. Wie wäre hier die offizielle Verfahrensweise? Gibt es noch ein anderes Buch, wo das erlaubt sein könnte? Und wie darf ich dann hier abfahren? Muss ich da jedes Mal den FDL anrufen und fragen? In der Situation stand am Bahnsteig ein haltender Zug. Der Zug fuhr ab, nachdem das Vr0 in Vr2 umgesprungen war, also das nächste Hsig einen Fahrtbegriff zeigte. Ob das Zufall war oder vorher ein Gespräch mit dem FDL zustande kam, weiß ich nicht. Nachdem das täglich mehrmals vorkommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass hier jedes Mal der FDL angerufen wird.
Das Zweite, was mir dabei in Modul 408.2331 aufgefallen ist, ist die Formulierung in Abschnitt 3
(1) Wenn das Signal, mit dem der Fahrdienstleiter der Abfahrt zustimmt, nicht sichtbar ist, gilt Folgendes:
a) Der Triebfahrzeugführer darf die Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt auch anhand eines Fahrtanzeigers feststellen.
Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Der Fahrtanzeiger ist signaltechnisch keine sichere Anzeige, aber ich darf ihn als Hsig-Ersatz verwenden
Michael
Im Bahnhof Augsburg-Oberhausen durch Gleis 5 (Richtung A Hbf) gibt es eine Signalfolge im Halbregelabstand. In den Zweitausender war in der ÖRiLi/Vorbemerkungen zum Bfpl der Passus enthalten: Kennlicht an V677 gilt als Zustimmung zur Abfahrt. In den Angaben für das Streckenbuch (Version 2018) ist dieser Passus nicht mehr enthalten. Die Stelle sieht so aus:
Die 408.2331 sagt:
Arten der Zustimmung
(1) Bei einem signalgeführten Zug stimmt der Fahrdienstleiter der Abfahrt wie folgt zu:
a) durch Fahrtstellung des Hauptsignals,
...
g) durch Kennlicht an einem Hauptsignal, soweit dies im Streckenbuch zugelassen ist.
Möglichkeit a) gilt nicht, da keine grüne Lampe und Möglichkeit g) auch nicht, weil der Passus gestrichen wurde. Wie wäre hier die offizielle Verfahrensweise? Gibt es noch ein anderes Buch, wo das erlaubt sein könnte? Und wie darf ich dann hier abfahren? Muss ich da jedes Mal den FDL anrufen und fragen? In der Situation stand am Bahnsteig ein haltender Zug. Der Zug fuhr ab, nachdem das Vr0 in Vr2 umgesprungen war, also das nächste Hsig einen Fahrtbegriff zeigte. Ob das Zufall war oder vorher ein Gespräch mit dem FDL zustande kam, weiß ich nicht. Nachdem das täglich mehrmals vorkommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass hier jedes Mal der FDL angerufen wird.
Das Zweite, was mir dabei in Modul 408.2331 aufgefallen ist, ist die Formulierung in Abschnitt 3
(1) Wenn das Signal, mit dem der Fahrdienstleiter der Abfahrt zustimmt, nicht sichtbar ist, gilt Folgendes:
a) Der Triebfahrzeugführer darf die Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt auch anhand eines Fahrtanzeigers feststellen.
Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Der Fahrtanzeiger ist signaltechnisch keine sichere Anzeige, aber ich darf ihn als Hsig-Ersatz verwenden
Michael