Kennlicht = Zustimmung zur Abfahrt?

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Michael Springer
Beiträge: 2925
Registriert: 24.06.2002 16:22:44
Wohnort: Schwäbisch Gmünd

Kennlicht = Zustimmung zur Abfahrt?

#1 Beitrag von Michael Springer »

Hallo Zusammen,

Im Bahnhof Augsburg-Oberhausen durch Gleis 5 (Richtung A Hbf) gibt es eine Signalfolge im Halbregelabstand. In den Zweitausender war in der ÖRiLi/Vorbemerkungen zum Bfpl der Passus enthalten: Kennlicht an V677 gilt als Zustimmung zur Abfahrt. In den Angaben für das Streckenbuch (Version 2018) ist dieser Passus nicht mehr enthalten. Die Stelle sieht so aus:

Bild

Die 408.2331 sagt:
Arten der Zustimmung
(1) Bei einem signalgeführten Zug stimmt der Fahrdienstleiter der Abfahrt wie folgt zu:
a) durch Fahrtstellung des Hauptsignals,
...
g) durch Kennlicht an einem Hauptsignal, soweit dies im Streckenbuch zugelassen ist.

Möglichkeit a) gilt nicht, da keine grüne Lampe und Möglichkeit g) auch nicht, weil der Passus gestrichen wurde. Wie wäre hier die offizielle Verfahrensweise? Gibt es noch ein anderes Buch, wo das erlaubt sein könnte? Und wie darf ich dann hier abfahren? Muss ich da jedes Mal den FDL anrufen und fragen? In der Situation stand am Bahnsteig ein haltender Zug. Der Zug fuhr ab, nachdem das Vr0 in Vr2 umgesprungen war, also das nächste Hsig einen Fahrtbegriff zeigte. Ob das Zufall war oder vorher ein Gespräch mit dem FDL zustande kam, weiß ich nicht. Nachdem das täglich mehrmals vorkommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass hier jedes Mal der FDL angerufen wird.


Das Zweite, was mir dabei in Modul 408.2331 aufgefallen ist, ist die Formulierung in Abschnitt 3
(1) Wenn das Signal, mit dem der Fahrdienstleiter der Abfahrt zustimmt, nicht sichtbar ist, gilt Folgendes:
a) Der Triebfahrzeugführer darf die Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt auch anhand eines Fahrtanzeigers feststellen.

Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Der Fahrtanzeiger ist signaltechnisch keine sichere Anzeige, aber ich darf ihn als Hsig-Ersatz verwenden ?(

Michael

FanFan
Beiträge: 24
Registriert: 05.09.2016 09:34:22

Re: Kennlicht = Zustimmung zur Abfahrt?

#2 Beitrag von FanFan »

Da ich mich im Süden absolut nicht auskenne, könnte vlt sein, dass es noch ein weiteres Asig gibt oder es muss gewartet werden, bis ein "halber" Blockabstand gezogen wird, da dann wohl das Kennlicht zu einem Fahrtbegriff umspringt, was dann ja wieder zulässig sein müsste.

Im Modul 408.2331 Abschnitt 3 Absatz (1) a) wird ja auf das Modul 408.2341 Abschnitt 2 Absatz (6) b) verwiesen. Du stellst deine Fahrweise so ein, dass du ggf. noch rechtzeitig zum Halten kommst, höchsten aber 40 km/h. Also ist der Fahrtanzeiger keine Zusicherung für den Tf, dass er tatsächlich Ausfahrt hat.

Benutzeravatar
Michael Springer
Beiträge: 2925
Registriert: 24.06.2002 16:22:44
Wohnort: Schwäbisch Gmünd

Re: Kennlicht = Zustimmung zur Abfahrt?

#3 Beitrag von Michael Springer »

Definitiv nein, das Signal V677 bleibt bis zum Sankt Nimmerleins-Tag in Stellung Kennlicht. Die Abfahrt des Zuges ist in Bild 6 in Beitrag https://forum.zusi.de/viewtopic.php?p=292688#p292688" target="_blank zu sehen. Wie gesagt, bisher war es ja ok, weil die ÖRiLi das zu ließ. Nur ab diesem Jahr fehlt der Kennlichtzusatz.

Michael

FanFan
Beiträge: 24
Registriert: 05.09.2016 09:34:22

Re: Kennlicht = Zustimmung zur Abfahrt?

#4 Beitrag von FanFan »

Dann liegt es daran, dass er nicht auf Kennlicht abfährt, sondern auf das Hp2 am nächsten Zsig. Ein Beispiel dazu wäre Bonn Hbf Gl 3: https://youtu.be/mZy7pojQM7Q?t=245" target="_blank
Das ist dort ja die gleiche Situation, lediglich das Vr0 am ersten Asig fehlt.

Hab das jetzt gerade erstmal so ganz verstanden ^^
Zuletzt geändert von FanFan am 26.01.2019 23:15:11, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Michael Springer
Beiträge: 2925
Registriert: 24.06.2002 16:22:44
Wohnort: Schwäbisch Gmünd

Re: Kennlicht = Zustimmung zur Abfahrt?

#5 Beitrag von Michael Springer »

Was wäre wenn das nächste Signal Zs1 zeigt? Dann bliebe das Vsig auf Vr0. In Bonn ist das Hauptsignal klar zu sehen, aber in Oberhausen nicht. Wie erkenne ich dann die Zustimmung zur Fahrt?

Michael

Benutzeravatar
Carsten Hölscher
Administrator
Beiträge: 33384
Registriert: 04.07.2002 00:14:42
Wohnort: Braunschweig
Kontaktdaten:

Re: Kennlicht = Zustimmung zur Abfahrt?

#6 Beitrag von Carsten Hölscher »

Dann bleibt nur GSM-R.

Ähnliche Lage auch in Peine und auch dort ist der Eintrag aus dem Streckenbuch geflogen, keine Ahnung warum.

Carsten

Benutzeravatar
Achim Adams
Beiträge: 1237
Registriert: 05.06.2004 23:06:03

Re: Kennlicht = Zustimmung zur Abfahrt?

#7 Beitrag von Achim Adams »

Michael Springer hat geschrieben:Der Fahrtanzeiger ist signaltechnisch keine sichere Anzeige, aber ich darf ihn als Hsig-Ersatz verwenden ?
Das ist nicht direkt ein Hsig-Ersatz, sondern die Mitteilung dass der Fdl der Abfahrt zugestimmt hat. Und weil das eben signaltechnisch nicht sicher ist, hast du (bis zum sicheren Erkennen des Hsig) so zu fahren, dass du notfalls vor einem haltzeigenden Signal anhalten kannst.

Antworten