Vorab: Ich bin kein Betriebseisenbahner, verfolge solche Diskussionen trotzdem immer mit Spannung. Letztendlich geht's bei der Diskussion darum, was der Vorschriftenverfasser mit den drei Buchstaben "ein" gemeint hat:
(Hervorhebung von mir)Der gewöhnliche Halteplatz ist die Stelle, an der ein Zug bei einem planmäßigen Halt dem Zweck des Haltes entsprechend halten muss.
Meinte er mit "ein" Zug, den konkreten Zug, den der Lokführer führt oder meinte er mit mit "ein" Zug einen beliebigen Zug dieser Strecke.
Für die zweite Leseweise spräche mE, dass man sonst auch hätte "der" Zug schreiben können (oder gar sollen).
Ein halbwegs theoretischer Fall ist jedoch auch denkbar:
Ein Zug der länger als ein Ausweichgleis ist kommt außerplanmäßig vor dem ASig zum stehen, hier würde beim wieder losfahren noch die Einfahrgeschwindigkeit gelten müssen, da der Zugschluss ja noch in der 40er-Einfahrt steht.
Markus