Nothalteauftrag
Verfasst: 12.05.2018 12:45:44
Moin moin zusammen !
Versetzen wir doch mal unseren Kollegen Alvin mal zurück in seine aktive Karriere als Lokführer:
Irgendwann einmal , irgendwo zwischen Wald und Wiesen setzen sich von Bauer Heinrich ein paar Rindviecher in Bewegung und kommen der örtlichen Bahnstrecke bedrohlich nahe. Jetzt will es der gemeine Eisenbahner nun so das uns Alwin der glückliche ist, der die Betriebsgefahr sieht und als solche erkennt. Nun wandert sein Finger auf den roten Knopf am Zugfunkgerät und irgendwo im Stellwerk kriegt der FDL den Schreck aufs (Eisenbahner)Leben.
Nachdem Alwin nun erklärt hat, warum er den Nothalteauftrag erteilt hat, der Notfallmanager aktiviert worden ist und spätestens ab hier jeder Lokführer nun (wo auch immer) halten bleibt und wartet interessieren mich hier jetzt nun folgende Fragen:
1.) Wer (außer dem zuständigen Fahrdienstleiter) bekommt alles den Nothalteauftrag mit ? Auch sämtlich Rangierfahrten ?
(Deutschland weit, Stellbezirk...?)
2.) Werden sämtliche Triebfahrzeugführer über den Grund des Nothalteauftrages informiert ?
3a) Muss man als TF bestätigen einen Nothalteauftrag erhalten zu haben ?
3b) Kann es im unglücklichen Fall eigentlich auch dazu kommen, dass der Triebfahrzeugführer den Nothalteauftrag nicht hört ?
4.) Wie geht es im Programm eigentlich weiter, wenn die Betriebsgefahr beseitigt worden ist ?
5.) Ist es dem TF eigentlich erlaubt von der Lok zu steigen und kleinere Gefahren selbst zu beseitigen ? (Natürlich nachdem der FDL die Streckensperrung betätigt hat...)
Versetzen wir doch mal unseren Kollegen Alvin mal zurück in seine aktive Karriere als Lokführer:
Irgendwann einmal , irgendwo zwischen Wald und Wiesen setzen sich von Bauer Heinrich ein paar Rindviecher in Bewegung und kommen der örtlichen Bahnstrecke bedrohlich nahe. Jetzt will es der gemeine Eisenbahner nun so das uns Alwin der glückliche ist, der die Betriebsgefahr sieht und als solche erkennt. Nun wandert sein Finger auf den roten Knopf am Zugfunkgerät und irgendwo im Stellwerk kriegt der FDL den Schreck aufs (Eisenbahner)Leben.
Nachdem Alwin nun erklärt hat, warum er den Nothalteauftrag erteilt hat, der Notfallmanager aktiviert worden ist und spätestens ab hier jeder Lokführer nun (wo auch immer) halten bleibt und wartet interessieren mich hier jetzt nun folgende Fragen:
1.) Wer (außer dem zuständigen Fahrdienstleiter) bekommt alles den Nothalteauftrag mit ? Auch sämtlich Rangierfahrten ?
(Deutschland weit, Stellbezirk...?)
2.) Werden sämtliche Triebfahrzeugführer über den Grund des Nothalteauftrages informiert ?
3a) Muss man als TF bestätigen einen Nothalteauftrag erhalten zu haben ?
3b) Kann es im unglücklichen Fall eigentlich auch dazu kommen, dass der Triebfahrzeugführer den Nothalteauftrag nicht hört ?
4.) Wie geht es im Programm eigentlich weiter, wenn die Betriebsgefahr beseitigt worden ist ?
5.) Ist es dem TF eigentlich erlaubt von der Lok zu steigen und kleinere Gefahren selbst zu beseitigen ? (Natürlich nachdem der FDL die Streckensperrung betätigt hat...)