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Nothalteauftrag

Verfasst: 12.05.2018 12:45:44
von Tommy0815
Moin moin zusammen ! :D

Versetzen wir doch mal unseren Kollegen Alvin mal zurück in seine aktive Karriere als Lokführer: :hat2

Irgendwann einmal , irgendwo zwischen Wald und Wiesen setzen sich von Bauer Heinrich ein paar Rindviecher in Bewegung und kommen der örtlichen Bahnstrecke bedrohlich nahe. Jetzt will es der gemeine Eisenbahner nun so das uns Alwin der glückliche ist, der die Betriebsgefahr sieht und als solche erkennt. Nun wandert sein Finger auf den roten Knopf am Zugfunkgerät und irgendwo im Stellwerk kriegt der FDL den Schreck aufs (Eisenbahner)Leben.

Nachdem Alwin nun erklärt hat, warum er den Nothalteauftrag erteilt hat, der Notfallmanager aktiviert worden ist und spätestens ab hier jeder Lokführer nun (wo auch immer) halten bleibt und wartet interessieren mich hier jetzt nun folgende Fragen:

1.) Wer (außer dem zuständigen Fahrdienstleiter) bekommt alles den Nothalteauftrag mit ? Auch sämtlich Rangierfahrten ?
(Deutschland weit, Stellbezirk...?)
2.) Werden sämtliche Triebfahrzeugführer über den Grund des Nothalteauftrages informiert ?
3a) Muss man als TF bestätigen einen Nothalteauftrag erhalten zu haben ?
3b) Kann es im unglücklichen Fall eigentlich auch dazu kommen, dass der Triebfahrzeugführer den Nothalteauftrag nicht hört ?
4.) Wie geht es im Programm eigentlich weiter, wenn die Betriebsgefahr beseitigt worden ist ?
5.) Ist es dem TF eigentlich erlaubt von der Lok zu steigen und kleinere Gefahren selbst zu beseitigen ? (Natürlich nachdem der FDL die Streckensperrung betätigt hat...)

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 12.05.2018 14:27:13
von TeeEssHah
Moin!
1.) Wer (außer dem zuständigen Fahrdienstleiter) bekommt alles den Nothalteauftrag mit ? Auch sämtlich Rangierfahrten ?
(Deutschland weit, Stellbezirk...?)
Der Notruf reicht zwei GSM-R-Funkzellen in jede Richtung und kann von allen Teilnehmern empfangen werden, die am Zugfunk teilnehmen und auf Empfang sind. Ich weiß allerdings nicht, was mit GSM-R-Telefonen der Zubs ist. Außerdem meine ich, gehört zu haben, dass Rangierfunk- und Zugfunk-Teilnehmer ihre Notrufe gegenseitig nicht hören können. Vielleicht weiß hier jemand etwas Konkretes.
2.) Werden sämtliche Triebfahrzeugführer über den Grund des Nothalteauftrages informiert ?
Wer den Notruf abgibt, soll nach Möglichkeit einen Grund angeben. Ansonsten werden andere Tf nur informiert, wenn es sie betrifft (Umleitungen, Wartezeit, ...).
3a) Muss man als TF bestätigen einen Nothalteauftrag erhalten zu haben ?
3b) Kann es im unglücklichen Fall eigentlich auch dazu kommen, dass der Triebfahrzeugführer den Nothalteauftrag nicht hört ?
a) Nein. Nur, wenn man in einer Probedurchsage angesprochen wird. Je nach Situation (zum Beispiel, wenn die eigene Zugnummer fällt) kann es natürlich sinnvoll sein, zu melden, dass man steht.
b) Ja. Zum Beispiel, wenn man durch ein Funkloch fährt. Hört man den Notruf ohne jeglichen Text, ist auf Sicht zu fahren, bis die Situation geklärt ist. Hört man auch nur kleinste Teile des Nothalte-Wortlauts, ist sofort anzuhalten.
4.) Wie geht es im Programm eigentlich weiter, wenn die Betriebsgefahr beseitigt worden ist ?
Dann wird der Zugverkehr wieder aufgenommen. Was intern bei Netz dann läuft, weiß ich nicht.
5.) Ist es dem TF eigentlich erlaubt von der Lok zu steigen und kleinere Gefahren selbst zu beseitigen ? (Natürlich nachdem der FDL die Streckensperrung betätigt hat...)
Also, ich würd's tun. Ich habe mal mit 40 km/h durchgezogen wegen einer Plane im Gleis. Da es weit und breit kein anderes Gleis gab als meines, habe ich mir jeglichen Notruf gekniffen, bin runter, habe die Plane entfernt, gesichert, dem Fdl gemeldet und bin weiter. Es war auch keine Plane, die von einem Zug hätte stammen können.

LG
Lukas

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 12.05.2018 14:38:11
von Ronny
zu 1: Es gibt festgelegte Notrufbereiche; das können – je nach Projektierung – eine oder mehrere Funkzellen sein. Der ZF-Notruf wird von den berechtigten Teilnehmern empfangen. Das sind i. d. R. die ZF-Geräte der Fahrdienstleiter, die ZF-Geräte auf den Triebfahrzeugen, bei den Ww und evtl. die Handgeräte der Schrankenwärter. Rangierfahrten die im Rangierfunk angemeldet sind (dort, wo Rangierfunk eingerichtet ist), hören keine Zugfunk-Notrufe; es existiert ein separater Rangierfunk-Notruf.

zu 2: Nein. Nach dem Nothaltauftrag wird die Verbindung sofort beendet. Weitere Meldungen usw. finden nur über Einzelsprechverbindung statt.

zu 3a: Nein.

zu 3b: Ja, wenn sich das Fahrzeug z. B. in einem Funkloch befindet. Der Fdl gibt den Nothaltauftrag nochmals ab. So erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, daß der Nothaltauftrag auch jeden Teilnehmer erreicht.

zu 4: Wenn alle Anlässe weggefallen sind und der Weiterfahrt nichts im Wege steht, stimmt der Fdl der Weiterfarht (fern-) mündlich zu.

zu 5: Es ist nicht verboten.
TeeEssHah hat geschrieben:Da es weit und breit kein anderes Gleis gab als meines, habe ich mir jeglichen Notruf gekniffen, bin runter, habe die Plane entfernt, gesichert, dem Fdl gemeldet und bin weiter.
Woran die Lokführer immer nicht denken, wenn sie sofort aufspringen und aus dem Führerraum rennen: Vorher den Fahrdienstleiter benachrichtigen, nicht erst hinterher.

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 12.05.2018 14:47:36
von Tommy0815
zu 5: Es ist nicht verboten.
Darf ich das also jetzt so verstehen, das man also auch Tiere von den Gleisen scheuchen darf wenn das Gegengleis schutzgesperrt ist und man sich ansonsten keinen gefahren aussetzt ?

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 12.05.2018 14:57:15
von Ronny
Solange die Grünen nicht an die Macht kommen und irgend ein krankes Gesetz entwerfen, was das verbietet, weil die armen Tiere traumatisiert werden könnten, wenn der böse Lokführer sie vom Gleis scheucht vergrämt, ja.

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 13.05.2018 11:57:00
von 120 118-5
TeeEssHah hat geschrieben:
1.) Wer (außer dem zuständigen Fahrdienstleiter) bekommt alles den Nothalteauftrag mit ? Auch sämtlich Rangierfahrten ?
(Deutschland weit, Stellbezirk...?)
Der Notruf reicht zwei GSM-R-Funkzellen in jede Richtung und kann von allen Teilnehmern empfangen werden, die am Zugfunk teilnehmen und auf Empfang sind. Ich weiß allerdings nicht, was mit GSM-R-Telefonen der Zubs ist. Außerdem meine ich, gehört zu haben, dass Rangierfunk- und Zugfunk-Teilnehmer ihre Notrufe gegenseitig nicht hören können. Vielleicht weiß hier jemand etwas Konkretes.
Es gibt im digitalen Rangerfunk zwei möglichkeiten, den Modus mit und ohne Rangiergruppen.
Ohne Rangiergruppe bedeutet man hat quasi eine "Zugnummer" unter der man sich anmeldet - dann bekommt man die Notrufe mit.
Mit Rangiergruppe ist man im Bahnhof unter sich und bekommt keinen Notruf von Zügen mit.
Dieser Rangiernotruf ist dann bahnhofsintern und läuft nur unter den einzelnen Rangierfahrten und dem zuständigen Fahrdienstleiter.

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 13.05.2018 12:10:26
von F. Lehmann
Ronny hat geschrieben:zu 1: Es gibt festgelegte Notrufbereiche; das können – je nach Projektierung – eine oder mehrere Funkzellen sein. Der ZF-Notruf wird von den berechtigten Teilnehmern empfangen. Das sind i. d. R. die ZF-Geräte der Fahrdienstleiter, die ZF-Geräte auf den Triebfahrzeugen, bei den Ww und evtl. die Handgeräte der Schrankenwärter.
Und in der BZ die zuständigen Zugdisponenten.


Ronny hat geschrieben:zu 2: Nein. Nach dem Nothaltauftrag wird die Verbindung sofort beendet. Weitere Meldungen usw. finden nur über Einzelsprechverbindung statt.
So das Regelwerk, ja. In der Praxis hält sich nicht immer jeder Tf oder Fdl daran.

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 13.05.2018 13:20:33
von Ronny
Stimmt, die Zd habe ich glatt unterschlagen …
F. Lehmann hat geschrieben:
Ronny hat geschrieben:zu 2: Nein. Nach dem Nothaltauftrag wird die Verbindung sofort beendet. Weitere Meldungen usw. finden nur über Einzelsprechverbindung statt.
So das Regelwerk, ja. In der Praxis hält sich nicht immer jeder Tf oder Fdl daran.
Und oft ist es so, daß die Fdl, die den Notruf hören, auch noch in die Verbindung reinquatschen.
Bei den Probenotrufen während der Einrichtung des GSM-R sollten die Fdl die Aufnahme des Notrufes bestätigen, um festzustellen, daß der Notruf die betroffenen Fdl erreicht. Das Gehirn des kleinen Mannes hat sich natürlich bloß gemerkt „Immer Notruf bestätigen“. Jetzt muß man denen das wieder mühsam aus den Köpfen prügeln …

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 13.05.2018 19:00:19
von F. Lehmann
Hmmm... Prügelstrafe für die Fahrdienstleiter :mua DAS wenn der Betriebsrat hört ;)

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 13.05.2018 22:56:06
von Achim Adams
Ronny hat geschrieben:zu 2: Nein. Nach dem Nothaltauftrag wird die Verbindung sofort beendet. Weitere Meldungen usw. finden nur über Einzelsprechverbindung statt.
Also ich lese in meiner Vorschrift
408.2581 hat geschrieben:"Der Triebfahrzeugführer muss den Nothaltauftrag, soweit erforderlich, nach der Durchsage begründen und anschließend die Notrufverbindung beenden. Erst danach dürfen ergänzende Meldungen und Rückfragen gestellt werden."

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 14.05.2018 00:38:50
von Timo Albert
Achim Adams hat geschrieben:
Ronny hat geschrieben:zu 2: Nein. Nach dem Nothaltauftrag wird die Verbindung sofort beendet. Weitere Meldungen usw. finden nur über Einzelsprechverbindung statt.
Also ich lese in meiner Vorschrift
408.2581 hat geschrieben:"Der Triebfahrzeugführer muss den Nothaltauftrag, soweit erforderlich, nach der Durchsage begründen und anschließend die Notrufverbindung beenden. Erst danach dürfen ergänzende Meldungen und Rückfragen gestellt werden."
Ril 481.0205 sagt dazu:

"Nach der Notdurchsage ist die Notrufverbindung zu beenden. Erst danach
sind ergänzende Meldungen oder Rückfragen in Einzelverbindungen zulässig."

Ich hab das ganze schon folgendermaßen erlebt: "Betriebsgefahr ... Zug 4711 sofort anhalten ... Bü Störung"

So kurz und knapp finde ich das völlig ok und auch sinnvoll!

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 14.05.2018 00:41:00
von Achim Adams
Mit "Bü-Störung" ist doch der Forderung nach einer Begründung -sofern erforderlich- genüge getan.

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 14.05.2018 16:52:11
von Marcel Zehl
Ich kenne es aus der Vergangenheit auch so, nur den Nothaltauftrag abzugeben und eine Begründung erst danach im Einzelruf abzugeben. Im ESTW-Lehrgang wurde aber immer wieder gesagt, dass man den Notruf direkt begründen soll, wenn möglich. Auf dem Stand sind auch teilweise unsere BezL.

Re: Nothalteauftrag

Verfasst: 14.05.2018 20:42:00
von Achim Adams
Die kurze Begründung hat den Sinn, dass alle Stellen grob wissen auf welche Störungsdauer sie sich einstellen müssen. Bei "Bü-Störung" oder "Personen im Gleis" geht es erfahrungsgemäß recht bald weiter, während bei "Baum in Oberleitung" oder "Entgleisung" es durchaus länger dauern kann, und man sich frühzeitig Gedanken über Zurückhalten oder Umleiten von Zügen machen kann.