Hallo Jens,
die Frage war nach welcher Vorschrift/Anweisung/Regelung?
MfG
Ralf
Fliegende Überholung
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Re: Fliegende Überholung
Verstehe die IT, heute: IoF -> Internet over Fax, eine Deutsch Erfindung...
Re: Fliegende Überholung
Wie ist es denn mit Weichen mit Gleisstromkreisen. Müssen da beide Stränge befahren werden? Und: Wie dokumentiert man das eigentlich, dass wirklich alles einmal in 24h befahren wurde?Jens Strumberg hat geschrieben:Weichen müssen ein Mal am Tag umgestellt, Gleise mit Gleisstromkreisen ein mal innerhalb von 24 Stunden befahren werden. Werden die Gleise innerhalb von 24 Stunden nicht befahren, ist vor der nächsten Zugfahrt eine Abschnittsprüfung durchzuführen. In meiner Zeit in Mögeldorf war das in Gleis 3 und 4 damals am Wochenende zum Teil echt schwierig.
Viele Grüße,
Jens
- Jens Strumberg
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Re: Fliegende Überholung
Eine Dokumentation kann in den Örtlichen Zusätzen geregelt sein. In Mögeldorf forderten die ÖRil damals einen Nachweis im Fernsprechbuch. Unsere Weichen mit Gleisstromkreisen waren nicht geregelt, da sie in einer Lage alle 20 bis 30 Minuten befahren wurden und unmittelbar bei einander lagen. Bei längeren Gleisfreimeldeabschnitten gibt es mit Sicherheit auch Regelungen.
In Bamberg damals war das schon mal ganz nett zu sehen, wenn die V90 beim rangieren in verrosteten Nebengleisen plötzlich blinkte oder sogar völlig verschwand. Damit ist wirklich nicht zu spaßen, wenn der Rost mal eben die 80-Tonnen-Lok verschluckt.
In Bamberg damals war das schon mal ganz nett zu sehen, wenn die V90 beim rangieren in verrosteten Nebengleisen plötzlich blinkte oder sogar völlig verschwand. Damit ist wirklich nicht zu spaßen, wenn der Rost mal eben die 80-Tonnen-Lok verschluckt.
- Niels Strumberg
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Re: Fliegende Überholung
Moin,
Bis dahin
Niels
Bei mir im Netzbezirk muss ich auch Weichen mit Gleisstromkreisen in beiden Lagen befahren. Als Nachweis haben wir für jeden Monat eine Tabelle. Ist Sonntags nicht einfach, wenn nicht rangiert wird und ein Gleis kein Durchfahrtsgleis ist.Mr. X hat geschrieben: Wie ist es denn mit Weichen mit Gleisstromkreisen. Müssen da beide Stränge befahren werden? Und: Wie dokumentiert man das eigentlich, dass wirklich alles einmal in 24h befahren wurde?
F(R)S-Bauer hat geschrieben: die Frage war nach welcher Vorschrift/Anweisung/Regelung?
Für Historiker, in der alten FV 408 nahezu wortgleich unter §20. Ist also schon eeewig geregelt.Ril 408.0231 3 (4) hat geschrieben: Im Betriebsstellenbuch ist geregelt, wie verfahren werden muss, wenn bei einer Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen in bestimmten Gleis- oder Weichenabschnitten Versandung, Rostbildung oder starke Verschmutzung eintreten kann und dadurch ein Abschnitt nicht als besetzt angezeigt wird, obwohl er besetzt ist.
Bis dahin
Niels
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Re: Fliegende Überholung
Um genauer zu sein, im Absatz 9 des § 20. Im übrigen in der Ausgabe vom 3. Juni 1984 sogar genau wortgleich, wenn man davon absieht, daß das Bahnhofsbuch zwischenzeitlich Betriebsstellenbuch heißt:Niels Strumberg hat geschrieben:Für Historiker, in der alten FV 408 nahezu wortgleich unter §20. Ist also schon eeewig geregelt.
Interessant wäre für den Historiker jetzt, ob und wenn ja wie das zwischen damals (TM) und heute unterschiedlich im Bahnhofs-/Betriebsstellenbuch geregelt wurde/wird?
Grüße
Johannes