Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
Antworten
Nachricht
Autor
Tommy0815
Beiträge: 171
Registriert: 05.01.2018 20:10:31

Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#1 Beitrag von Tommy0815 »

Moin moin zusammen ! :)

Bei mir haben sich mal wieder einige Fragen zum Bahnbetrieb angehäuft.
Damit ich nicht separate Threads eröffnen muss, stelle ich Sie hier zusammen.

1.) Ich habe heute in Göttingen Gbf einen Militärzug gesichtet. Gibt es bei der Netzplanung ein besonderes Team was sich um Militärtransporte kümmert oder läuft es unter dem Mantel der Ad-hoc Netzplanung ?

2.) In wie fern hängen ein Nothalteauftrag und der Befehl "Bleiben Sie halten" zusammen ?
Überhaupt: Was passiert nach dem eine Betriebsgefahr nicht mehr gegeben und die Strecke wieder freigegeben ist ?

3.) Weiß jemand von euch wo sich die Notfallleitstellen der DB befinden & welche für das Harz-Weser-Netz zuständig ist ?

4) Wer hat die Befugnis eine Fahrplananordnung zu erstellen bzw. diese auszuhändigen ?
Zuletzt geändert von Tommy0815 am 20.04.2018 16:06:02, insgesamt 1-mal geändert.
Tommy

Benutzeravatar
Ronny
Beiträge: 740
Registriert: 07.10.2010 20:23:39
Wohnort: Voßstraße 33–35

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#2 Beitrag von Ronny »

zu 2.: Gar nicht. Befehl 14.6 gilt nur für ETCS-geführte Züge. Er ist Vorbedingung für das Auflösen der Fahrsraße, wenn die Zustimmung zur Fahrt zurückgenommen wurde. Grund ist, daß es passieren kann, daß trotz Auflösung des ursprünglichen und Einstellen des neuen Fahrweges (Fweg) weiterhin die ursprünglichen Führungsgrößen angezeigt werden, die unter Umständen eine höhere Geschwindigkeit erlauben könnten, als für den neuen Fweg zugelassen. Also kurz: Ursprünglicher Fweg 250 km/h über den geraden Strang, neuer Fweg 100 km/h über den abzweigenden Strang der Weiche, Führungsgrößen aber nicht aktualisiert, zeigen also noch 250 km/h. Der Befehl 14.6 wurde im Dezember 2015 mit der Neuherausgabe der FV eingeführt.
Davor gab es seit Juni 2012 einen Wortlaut „Bleiben Sie halten“, der mit Befehl 11 (der damalige Befehl mit freiem Text; was heute Befehl 14 ist) gegeben wurde. Dieser Befehl 11 war bei allen Zügen – egal, ob signal- oder anzeigegeführt – als Voraussetzung für das Auflösen der Fahrstraße anzuwenden, wenn man die Zustimmung zur Fahrt zurücknahm. Das war aber so nicht in den TSI (Technische Spezifikationen zur Interoperabilität) gefordert, sondern nur für ETCS-geführte Züge, weshalb man das 2015 berichtigte. Bei signalgeführten und bei LZB-geführten Zügen reicht also die mündliche Bestätigung des Tf, daß er halten bleibt, als Bedingung für das Auflösen der Fahrstraße.

Die Zustimmung zur Weiterfahrt, nachdem die Betriebsgefahr beseitigt ist, gibt der Fdl mündlich. Signale gelten natürlich trotzdem.


zu 4.: Fplo werden von der BZ erstellt. In der Regel wird die Fplo dann dem beteffenden EVU bekanntgegeben, welches sie an den Tf weiterleitet. Der Fdl bekommt die Fplo auch von der BZ; er kann sie dem Tf auch aushändigen.

F. Lehmann
Beiträge: 580
Registriert: 21.08.2015 13:49:17
Wohnort: München

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#3 Beitrag von F. Lehmann »

Zur Frage 3 könntest du was unter http://www.deutschebahn.com/notfallmanagement" target="_blank finden. Da gibt es eine Präsentation und einen Leitfaden, da sind auch grob die Standorte genannt. Um es abzukürzen: Jeweils am Sitz der 7 Regionalbereiche.

Benutzeravatar
Jens Strumberg
Beiträge: 2184
Registriert: 09.04.2003 16:13:19
Wohnort: Bochum

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#4 Beitrag von Jens Strumberg »

Zu 1.): Das müsste die TaT-Gruppe (außergewöhnlich Transporte) bearbeiten.

Noch zu 2.): Der Befehl wird zukünftig auch beim Auflösen einer nicht ausgefahrenen Fahrstraße eine Rolle spielen: Nachdem der Tf das die Fahrt zulassende Signal passiert hat und der Fdl diese Fahrstraße nach dem Halt des Zuges auflösen muss, ist dann ab Dezember zuvor dieser Befehl zu übermitteln.

F(R)S-Bauer
Beiträge: 6281
Registriert: 09.11.2002 02:00:47

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#5 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Hallo,

ich bin ja nicht Gerade eine Leuchte in Rechtschreibung, aber "Bleiben Sie halten" tut meinem Sprachempfinden irgendwie weh, oder ist das nur das ungewohnt ?(

MfG

Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 22.04.2018 00:35:13, insgesamt 2-mal geändert.
Verstehe die IT, heute: IoF -> Internet over Fax, eine Deutsch Erfindung...

Benutzeravatar
Thomas U.
Beiträge: 3282
Registriert: 15.03.2004 16:39:15
Wohnort: Gelsenkirchen

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#6 Beitrag von Thomas U. »

Geht mir genauso, ordentliches Deutsch ist das nicht :rolleyes:

Benutzeravatar
Michael_Poschmann
Beiträge: 19877
Registriert: 05.11.2001 15:11:18
Aktuelle Projekte: Modul Menden (Sauerland)
Wohnort: Str.Km "1,6" der Oberen Ruhrtalbahn (DB-Str. 2550)

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#7 Beitrag von Michael_Poschmann »

Stimmt, es müsste im Rheinland korrekterweise heißen: "Bleiben Sie am Halten dranne!"
Im Raum Köln wäre zusätzlich das dort Nichtzutreffende "bitte" auf dem Vordruck zu streicheln.

Grüße
Michael
Zuletzt geändert von Michael_Poschmann am 21.04.2018 16:28:32, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Achim Adams
Beiträge: 1237
Registriert: 05.06.2004 23:06:03

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#8 Beitrag von Achim Adams »

Der Wortlaut "Bleiben Sie halten!" richtet sich an bereits stehende Züge (Befehle werden nur im Stillstand übermittelt), daher bitte nicht zu verwechseln mit "halten Sie an!"
Vor daher grammatikalisch vollkommen korrekt.

Benutzeravatar
Markus Hellwig
Beiträge: 406
Registriert: 30.04.2011 14:32:49
Aktuelle Projekte: Fahr'n, fahr'n, fahr'n auf der Eisenbahn!
Wohnort: Berlin

Re: Sprachpflege am Sonntagmorgen

#9 Beitrag von Markus Hellwig »

Achim Adams hat geschrieben:...Befehle werden nur im Stillstand übermittelt...
Eben. Im Still s t a n d.
Nicht im "Stillhalt".

"Bleiben Sie halten" ist daher sprachlich völliger Murks:
(An)halten bedeutet, in seiner Vorwärtsbewegung innezuhalten. Dieser Vorgang ist naturgemäß mit dem Erreichen von v=0 abgeschlossen. Ein bereits abgeschlossener Vorgang, nämlich das Reduzieren der Geschwindigkeit auf Null, kann nicht beibehalten werden - er wird vielmehr durch das Stehen ersetzt.

Es ist mir unerklärlich, wie ein bahnamtlicher Sprachpanscher auf die Idee gekommen sein mag, hier nicht die - naheliegende und sprachlich korrekte - Formulierung "bleiben Sie stehen!" zu verwenden, die den gewollten Zweck (das Beibehalten von v=0) zutreffend beschreibt.

Gruß,
Markus.
Berlin für Anfänger:
Tiergarten ist ein Park, Tierpark ist ein zoologischer Garten, Zoologischer Garten ist kein Park.
Alle drei sind Bahnhöfe.

Meine Bahn: http://mkb-berlin.de" target="_blank

Benutzeravatar
Carsten Hölscher
Administrator
Beiträge: 33384
Registriert: 04.07.2002 00:14:42
Wohnort: Braunschweig
Kontaktdaten:

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#10 Beitrag von Carsten Hölscher »

"Bleiben sie stehen" würde man normalerweise sagen.

Carsten

Benutzeravatar
Michael_Poschmann
Beiträge: 19877
Registriert: 05.11.2001 15:11:18
Aktuelle Projekte: Modul Menden (Sauerland)
Wohnort: Str.Km "1,6" der Oberen Ruhrtalbahn (DB-Str. 2550)

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#11 Beitrag von Michael_Poschmann »

Sicherlich eine sprachliche Anleihe bei den Ordnungskräften der anderen Feldpostnummer.
"Haltenbleiben, Polizei!" Kennt man doch aus jedem besseren Tatort.

Grüße
Michael

Benutzeravatar
Markus Hellwig
Beiträge: 406
Registriert: 30.04.2011 14:32:49
Aktuelle Projekte: Fahr'n, fahr'n, fahr'n auf der Eisenbahn!
Wohnort: Berlin

Re: Pop! Stolizei!

#12 Beitrag von Markus Hellwig »

Hihi - da muß ich an meine Jugend denken:

Bild

(Gerhard Seyfrieds Klassiker)
Berlin für Anfänger:
Tiergarten ist ein Park, Tierpark ist ein zoologischer Garten, Zoologischer Garten ist kein Park.
Alle drei sind Bahnhöfe.

Meine Bahn: http://mkb-berlin.de" target="_blank

F(R)S-Bauer
Beiträge: 6281
Registriert: 09.11.2002 02:00:47

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#13 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Hallo,

es lässt sich nur aus der Betriebsregelung erklären, das ein stehender Zug nicht unbedingt ein haltender Zug ist.
Beispiel wäre ein Zug mit Makroschlupf am Berg und v=0, der mag stehen, aber er hat nicht gehalten.
Das hat man Juristisch korrekt, aber Sprachlich ungewohnt übernommen.

MfG

Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 22.04.2018 12:40:55, insgesamt 1-mal geändert.
Verstehe die IT, heute: IoF -> Internet over Fax, eine Deutsch Erfindung...

Benutzeravatar
Ronny
Beiträge: 740
Registriert: 07.10.2010 20:23:39
Wohnort: Voßstraße 33–35

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#14 Beitrag von Ronny »

Markus Hellwig hat geschrieben:
Achim Adams hat geschrieben:...Befehle werden nur im Stillstand übermittelt...
Eben. Im Still s t a n d.
Nicht im "Stillhalt".

"Bleiben Sie halten" ist daher sprachlich völliger Murks:
(An)halten bedeutet, in seiner Vorwärtsbewegung innezuhalten. Dieser Vorgang ist naturgemäß mit dem Erreichen von v=0 abgeschlossen. Ein bereits abgeschlossener Vorgang, nämlich das Reduzieren der Geschwindigkeit auf Null, kann nicht beibehalten werden - er wird vielmehr durch das Stehen ersetzt.

Es ist mir unerklärlich, wie ein bahnamtlicher Sprachpanscher auf die Idee gekommen sein mag, hier nicht die - naheliegende und sprachlich korrekte - Formulierung "bleiben Sie stehen!" zu verwenden, die den gewollten Zweck (das Beibehalten von v=0) zutreffend beschreibt.

Gruß,
Markus.
Achim Adams hat geschrieben:Befehle werden nur im Stillstand übermittelt
Die Fahrdienstvorschrift sagt hierzu: „Der Fahrdienstleiter darf dem Triebfahrzeugführer einen Befehl diktieren, wenn der Zug hält […]“ (408.0411 2 (5))
Stillstand ist das, was hier seit Jahren am Berliner Königsplatz geschieht. Stillhalten ist das, was die Wähler jedes Mal bei der Wahl machen.

Und
Markus Hellwig hat geschrieben:in seiner Vorwärtsbewegung innezuhalten
geht auch über mehrere Minuten, Stunden, Tage …
Markus Hellwig hat geschrieben:Ein bereits abgeschlossener Vorgang […] kann nicht beibehalten werden
Der Vorgang Anhalten ist abgeschlossen. Der betriebliche Vorgang Halt dauert an, solange der Zug nicht fährt.
Du hast das Anhalten beschrieben; Halten ist aber etwas anderes als Anhalten. Wenn man hält, macht man eine Fahrtunterbrechung, und die kann eine bestimmte oder unbestimmte Zeit dauern. Außerdem gibt es im Bahnbetrieb den Begriff „Stehen“ nicht, sondern den Begriff „Halten“, der genau diesen erwünschten Zustand beschreibt. Wenn ein ICE in Hannover hält, dann hält der auch nicht nur den Moment, in dem die Fahrbewegung beendet ist, sondern dann hält der 10 Minuten lang. Stehen ist etwas anderes: Man kann stehen. Wenn man sich hinlegt, dann liegt man. Man kann sitzen, man kann schweben usw. Stehen „tut“ der Zug auf dem Gleis – mehr nicht. Und wenn er entgleist, dann liegt er womöglich. Wenn er sich aber nicht fortbewegt, dann hält er. Die Räder mögen stillstehen, es geht hier aber nicht um Physik oder Umgangssprache, sondern um den betrieblichen Begriff Halt. Und wenn er diesen Zustand beibehalten soll, dann bleibt er halten. Es ist also konsequent und völlig richtig, diesen Begriff auch dort zu verwenden. Nur weil einige Damen und Herren bestimmte Wörter in ihrer täglichen Umgangssprache nicht nutzen, heißt das nicht, daß sie falsch sind. „Bleib stehen!“ rufe ich dem Lokführer auf dem Weg zum Zug hinterher, wenn er seine La vergessen hat. Das sage ich aber nicht, wenn es um einen Zug geht, der den betrieblichen Zustand Halt beibehalten soll.
Einige werden sich noch an den Begriff Augenschein erinnern, nach dem der Fahrweg zu prüfen war. Augenschein ist aber etwas anderes als „Hinsehen“. Das war anfangs auch sehr ungewohnt, ist aber völlig richtig.
Zuletzt geändert von Ronny am 22.04.2018 14:49:57, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Marcel Zehl
Beiträge: 2030
Registriert: 29.11.2001 20:13:38
Wohnort: Leipzig

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#15 Beitrag von Marcel Zehl »

Ronny hat geschrieben:zu 4.: Fplo werden von der BZ erstellt. In der Regel wird die Fplo dann dem beteffenden EVU bekanntgegeben, welches sie an den Tf weiterleitet. Der Fdl bekommt die Fplo auch von der BZ; er kann sie dem Tf auch aushändigen.
Die Kollegen vom Fahrplan sitzen nicht in der BZ, die haben eigene Büros.
Wer nicht kommt zu rechten Zeit, der muss sehen was übrig bleibt.

Benutzeravatar
Markus Hellwig
Beiträge: 406
Registriert: 30.04.2011 14:32:49
Aktuelle Projekte: Fahr'n, fahr'n, fahr'n auf der Eisenbahn!
Wohnort: Berlin

Re: Sprachpflege

#16 Beitrag von Markus Hellwig »

Ronny hat geschrieben: Halten ist aber etwas anderes als Anhalten. Wenn man hält, macht man eine Fahrtunterbrechung, und die kann eine bestimmte oder unbestimmte Zeit dauern. Außerdem gibt es im Bahnbetrieb den Begriff „Stehen“ nicht, sondern den Begriff „Halten“, der genau diesen erwünschten Zustand beschreibt.
Hmmm - dieser Argumentation kann ich mich nicht ganz verschließen:
Der Begriff "Planhalt" ist absolut vertraut, sprachlich richtig, und er beschreibt den erwünschten Zustand perfekt.
Unter "Planstand" könnte man sich hingegen auch einen textil überdachten Carport vorstellen...


Augenschein ist aber etwas anderes als „Hinsehen“.
Durch das daraus gebildete Adjektiv "augenscheinlich" wirkt der Augenschein durchaus schwächer als er es verdient...


Das war anfangs auch sehr ungewohnt, ist aber völlig richtig.
Ich gebe zu: Die eisenbahnerische Sprache muß - wie andere fachspezifische Sprachen auch - bisweilen etwas anders (ungewohnter) als die Alltagssprache klingen, wenn sie präzise sein möchte.
Ein recht prominentes Beispiel ist wohl die legendäre "richtigzeigende Uhr", die ein Betriebseisenbahner zu tragen hat (§ 2 Abs. 3 DB-FV 1960, § 2 Abs. 4 DR-FV 1990). Schließlich kann auch eine Uhr mit abben Zeigern richtig "gehen"... :D

Gruß,
Markus.
Berlin für Anfänger:
Tiergarten ist ein Park, Tierpark ist ein zoologischer Garten, Zoologischer Garten ist kein Park.
Alle drei sind Bahnhöfe.

Meine Bahn: http://mkb-berlin.de" target="_blank

Benutzeravatar
Ronny
Beiträge: 740
Registriert: 07.10.2010 20:23:39
Wohnort: Voßstraße 33–35

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#17 Beitrag von Ronny »

Jaaa, durfte ich heute auch wieder in das Fernsprechbuch eintragen. – „Täglich zwischen 06.00 Uhr und 08.00 Uhr ist der Uhrzeitvergleich durchzuführen …“

Kleiner geschichtlicher Abriß (alles jeweils DR):
Bild1933

Bild1944

Bild1954

Bild1962

Bild1970

Bild1983

Bild1990

Bild1993

Es gab also tatsächlich mal eine Zeit „freilaufender“ Uhren. Für einen Eisenbahner sehen gehende Uhren schon sehr merkwürdig aus. Glücklicherweise wurde das wieder behoben. Wer weiß, wer sich da verwirklichen mußte …
Und für Vergehen an der Bahnzeit wurden die Abweichler unter den Uhren sogar gerichtet!
Markus Hellwig hat geschrieben:Unter "Planstand" könnte man sich hingegen auch einen textil überdachten Carport vorstellen...
Die kreativsten Köpfe im Land der Dichter und Denker finden sich im Zusi-Forum. :D

Marcel Zehl hat geschrieben:Die Kollegen vom Fahrplan sitzen nicht in der BZ, die haben eigene Büros.
… die sich im Gebäude der Betriebszentrale befinden. Jedenfalls in Ost und Südost.
Die kurzfristigen Umleitungsaufträge (welche auch Fplo'en sind) kommen sogar direkt vom Zugdisponenten/Zugkoordinator – noch „betriebszentraler“ geht es nicht.
Zuletzt geändert von Ronny am 23.04.2018 18:55:14, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Marcel Zehl
Beiträge: 2030
Registriert: 29.11.2001 20:13:38
Wohnort: Leipzig

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#18 Beitrag von Marcel Zehl »

Das Gebäude ist der Geschäftssitz vom Regionalbereich und enthält die BZ, nicht andersrum.
Wer nicht kommt zu rechten Zeit, der muss sehen was übrig bleibt.

Tommy0815
Beiträge: 171
Registriert: 05.01.2018 20:10:31

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#19 Beitrag von Tommy0815 »

Aha, jetzt weiß ich wie wieso es öfters mal bei der Bahn zu Verspätungen kommt:

Jemand hat dem Uhrzeiger den verkehrten Weg gezeigt ! :elk
Tommy

Tommy0815
Beiträge: 171
Registriert: 05.01.2018 20:10:31

Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb

#20 Beitrag von Tommy0815 »

Ich gebe zu: Die eisenbahnerische Sprache muß - wie andere fachspezifische Sprachen auch - bisweilen etwas anders (ungewohnter) als die Alltagssprache klingen, wenn sie präzise sein möchte.
Ein recht prominentes Beispiel ist wohl die legendäre "richtigzeigende Uhr", die ein Betriebseisenbahner zu tragen hat (§ 2 Abs. 3 DB-FV 1960, § 2 Abs. 4 DR-FV 1990). Schließlich kann auch eine Uhr mit abben Zeigern richtig "gehen"...

Etwas alt aber passt irgend wie dazu ! :hat2

https://www.youtube.com/watch?v=wXw5G0Wsv9k
Tommy

Antworten