Rechtlicher Rahmen Draisinenbetrieb

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MBT Kuhl
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Rechtlicher Rahmen Draisinenbetrieb

#1 Beitrag von MBT Kuhl »

Hallo,

in den letzten Jahren habe ich immer mal wieder über den Bau einer eigenen Draisine nachgedacht. Nachdem nun zwei Bekannte ebenfalls Interesse an solchen Fahrzeugen bekundet haben, wollte ich mich mal erkundigen, inwieweit man überhaupt auf privater Eisenbahninfrastruktur oder stillgelegten Strecken fahren darf und was man beachten muss.

Die Entwicklung und den Bau einer Draisine kann ich theoretisch bis auf Schweißnähte allein schaffen, wenn ich die Maschinen und das Material zur Verfügung habe. Schweißnähte sind bei Eisenbahnfahrzeugen nach DIN 15085 auszuführen. Die nötigen Zertifikate haben natürlich nur die Schweißer der bekannten Hersteller und Instandhalter, nicht jedoch die Metallbauer von der "Wald- und Wiesenschmiede", die es in jedem größeren Ort gibt.

Im Betrieb dürften die Probleme etwas größer sein. Zunächst muss ich wohl für den Betrieb der Draisine eine Genehmigung von einer Behörde haben. Nach § 62 Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge der EBO benötige ich "ein besonderes Nutzungsverhältnis", dass mich zur Nutzung berechtigt, ansonsten handle ich ordnungswidrig, sobald ich die Infrastruktur ohne Auftrag betrete. Ich habe kein Problem, mich mit einem Verein in Verbindung zu setzen, der eigene Infrastruktur betreibt, jedoch halte ich die Sache mit der Genehmigung einer Behörde für ausgeschlossen, da es viel Papierkram bedeutet und nicht gerade wenig Geld kostet. Das möchte ich mir auch nicht unbedingt antun.

Wenn mir dabei jemand helfen kann, wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Moritz
Ich arbeite gern für meinen Konzern. Initiative für mehr Arbeit

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Carsten Hölscher
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Re: Rechtlicher Rahmen Draisinenbetrieb

#2 Beitrag von Carsten Hölscher »

Ich gehe davon aus, dass die üblichen Draisinenstrecken rechtlich keine Eisenbahnen sind.

Carsten

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MarkusEgger
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Re: Rechtlicher Rahmen Draisinenbetrieb

#3 Beitrag von MarkusEgger »

Morgen!

Das dürfte für die allermeisten Draisinenstrecken in der Tat so sein.

Ich meine mich aber durchaus zu erinnern, dass es da irgendwo ein Projekt gab, wo am Sonntag Draisinen auf einer unter der Woche dem Eisenbahnbetrieb dienenden Strecke laufen sollten. Hab jetzt aber nicht mehr in Erinnerung wo das war und ob das tatsächlich dann umgesetzt wurde. Da wäre dann ja die Frage wie das rechtlich läuft.

Edit: Gefunden: http://www.warndt-express.eu/?Angebot. Das scheint zumindest mal so praktiziert worden zu sein, derzeit aber nicht mehr zu laufen.
An den Draisinen-Fahrtagen (Wochenende und Feiertage der Saison) ist die Strecke für Draisinenfahrten frei. Güterzüge der Wincanton Rail fahren gelegentlich an Werktagen (kein Draisinenverkehr).
Markus
Zuletzt geändert von MarkusEgger am 04.08.2017 09:21:36, insgesamt 2-mal geändert.

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