Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Achim Adams
- Beiträge: 1281
- Registriert: 05.06.2004 23:06:03
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
... wobei das jetzt nach mehr klingt als es tatsächlich ist. Bei Tagesleistungen um die 1700km sind die 60.000km oder gar 30.000km schnell erreicht. Ist aber im Grunde auch kein Drama, wenn Daten schon mehrere Wochen alt sind dann bestand auch offenbar wochenlang kein Bedarf diese auszuwerten. Die Daten zu ziehen ist auch kein Akt, jeder Ausbildungslokführer hat einen passenden USB-Stick am Schlüsselbund, und zieht die Daten innerhalb weniger Sekunden bei einem kurzen Zwischenhalt.
Und nochmal: die Fälle dass Tf absichtlich zu schnell gefahren sind, sind verschwindend gering. Mir sind dazu überhaupt nur zwei Fälle bekannt, einer persönlich, einer in einem Trinkspiel zu Niederlahnstein.
Der eine ist jedoch nicht durch eine PZB-Auswertung aufgefallen, sondern weil er immer wieder Verspätungen erheblich minimiert hat, was andere Tf nicht gemacht hatten. Wieso durchfährt der diesen Abschnitt immer wieder in 11 Minuten, wo andere 14 Minuten brauchen?
Wesentlich häufiger und problematischer sind die Fälle, dass nach einer PZB-Zwangsbremsung schon nach 10 Sekunden wieder angefahren wird. Da fragt man sich wie das vorgeschriebene Gespräch mit dem Fdl stattgefunden hat?
Das hat auch das EBA sich zwischenzeitlich auf die Fahne geschrieben, und sucht bei Überprüfungen nach genau solchen Fällen. Ein EVU in unserem Bereich haben die deswegen total auf links gekrempelt, und sämtliche Zwangsbremsungen der letzten zwei Jahre untersucht.
Und nochmal: die Fälle dass Tf absichtlich zu schnell gefahren sind, sind verschwindend gering. Mir sind dazu überhaupt nur zwei Fälle bekannt, einer persönlich, einer in einem Trinkspiel zu Niederlahnstein.
Der eine ist jedoch nicht durch eine PZB-Auswertung aufgefallen, sondern weil er immer wieder Verspätungen erheblich minimiert hat, was andere Tf nicht gemacht hatten. Wieso durchfährt der diesen Abschnitt immer wieder in 11 Minuten, wo andere 14 Minuten brauchen?
Wesentlich häufiger und problematischer sind die Fälle, dass nach einer PZB-Zwangsbremsung schon nach 10 Sekunden wieder angefahren wird. Da fragt man sich wie das vorgeschriebene Gespräch mit dem Fdl stattgefunden hat?
Das hat auch das EBA sich zwischenzeitlich auf die Fahne geschrieben, und sucht bei Überprüfungen nach genau solchen Fällen. Ein EVU in unserem Bereich haben die deswegen total auf links gekrempelt, und sämtliche Zwangsbremsungen der letzten zwei Jahre untersucht.
- Carsten Hölscher
- Administrator
- Beiträge: 33847
- Registriert: 04.07.2002 00:14:42
- Wohnort: Braunschweig
- Kontaktdaten:
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
War das in Niederlahnsteign Absicht?
Carsten
Carsten
-
- Beiträge: 6357
- Registriert: 09.11.2002 02:00:47
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Hallo,
Zu mindestens laut dem Trinkspiel ja...
Grüße
Ralf
Zu mindestens laut dem Trinkspiel ja...
Grüße
Ralf
-
- Beiträge: 9203
- Registriert: 04.11.2001 19:57:46
- Aktuelle Projekte: Zusi3 Objektbau
- Kontaktdaten:
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Der Papa hatte schon vorher immer mal Videos seiner Fahrten auf Tiktok hochgeladen. In den Kommentaren wurde ihm mehrfach und deutlich erklärt, dass er zu schnell fährt und den Scheiß lieber bleiben lassen sollte. Das hat er abgebügelt. Also der wusste, was er tat und fuhr bewusst zu schnell. Der einzige Zufall in Niederlahnstein war nur, dass er den einen Fahrweg im ganzen Bahnhof erwischte, wo man die vmax besser peinlich genau einhalten musste.
Mein Youtube-Kanal: youtube.com/echoray1
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Dazu passend gab es bei mir in der Gegend vor einigen Jahren einen Unfall, wo ein LKW auf einem unbeschrankten Bahnübergang die Stopp-Tafel ignoriert hat und von dem Triebwagen "abgeschossen" wurde. Bei der Unfalluntersuchung wurde festgestellt, dass der Zug mit 23 km/h unterwegs war, anstatt den erlaubten 20 km/h der dortigen Langsamfahrstelle und somit wurde auch der Triebfahrzeugführer zunächst als Beschuldigter geführt.Michael Springer hat geschrieben: ↑18.11.2024 16:32:56 Naja, die Sache ist halt auch die. Nehmen wir mal an es kommt zu einem Unfall und die Indusi zeichnet eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf, könnte der Staatsanwalt/Richter argumentieren, gäbe es die Überschreitung nicht, wäre vielleicht der Unfall zu vermeiden gewesen oder der Ausgang schwächer. Dann kann es sein, dass man eine Teilschuld bekommt. Daher würde ich mir das 2x überlegen. Ich kenne/kannte Tf, die deswegen maximal HG -5km/h gefahren sind.
Erst nach weiteren Gutachten wurde klar, dass das Aufzeichnungsgerät (mechanisch auf Papierrollen) im Triebwagen so alt war, dass eine Abweichung von +/- 3 km/h grundsätzlich anzunehmen ist. Auch der Tacho war mechanisch und hatte eine gewisse Toleranz.
Weiters kam entlastend hinzu, dass die Streckengeschwindigkeit dort üblicherweise 85 km/h beträgt und nur durch eine temporäre Langsamfahrstelle auf 20 km/h reduziert war. Somit ist das Gericht grundsätzlich von den möglichen 85 km/h ausgegangen und der Triebfahrzeugführer war allein schon deswegen fein raus.
- Achim Adams
- Beiträge: 1281
- Registriert: 05.06.2004 23:06:03
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Der Unfall nicht, aber im Vorfeld war der Tf mehrfach wegen erheblicher und dauerhafter Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällig. Der hat sogar bewusst die PZB falsch eingestellt um schneller fahren zu können. Der Führerschein ist auch nicht wegen des Unfalls entzogen worden, sondern eben wegen dieser Geschwindigkeitsauffälligkeiten.
-
- Beiträge: 6357
- Registriert: 09.11.2002 02:00:47
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Hallo,
meine persönliche Meinung:
Gut, dass der aus dem Verkehr gezogen wurde. Leider braucht man bei Straßenverkehr deutlich länger, um solche Problemfälle zu maßregeln.
Grüße
Ralf
meine persönliche Meinung:
Gut, dass der aus dem Verkehr gezogen wurde. Leider braucht man bei Straßenverkehr deutlich länger, um solche Problemfälle zu maßregeln.
Grüße
Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 30.11.2024 10:49:29, insgesamt 1-mal geändert.
- Achim Adams
- Beiträge: 1281
- Registriert: 05.06.2004 23:06:03
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Naja, das hat da schon eine ganz geraume Zeit gedauert bis der aus dem Verkehr gezogen wurde.
Nach ersten Auffälligkeiten gibts da erstmal ein einfaches Gespräch mit dringendem Hinweis die Fahrweise zu überdenken. Bei weiteren Auffälligkeiten gibts dann eine Einladung "zum Tee", wo nochmals ganz dringlich darauf hingewiesen wird, dieses Gespräch geht auch in die Personalakte ein. Im nächsten Schritt gibt es eine Nachschulung mit erneuter schriftlicher Prüfung. Das kann sich über Jahre hinziehen, beispielsweise wenn der dann eine Weile korrekt gefahren ist und Monate später erneut erst den Schlendrian gemacht hat. Ohne diesen Unfall wäre die Fahrt wahrscheinlich gar nicht näher unter die Lupe genommen worden. Ist im Untersuchungsbericht recht gut aufgedröselt.
Im Straßenverkehr kann das deutlich schneller gehen, da kann eine einzelne (deutliche) Geschwindigkeitsübertretung bereits zu einem Fahrverbot führen, beim zweiten Geblitzdings kann das schon zu einer MPU führen. Im Extremfall innerhalb weniger Wochen.
Nach ersten Auffälligkeiten gibts da erstmal ein einfaches Gespräch mit dringendem Hinweis die Fahrweise zu überdenken. Bei weiteren Auffälligkeiten gibts dann eine Einladung "zum Tee", wo nochmals ganz dringlich darauf hingewiesen wird, dieses Gespräch geht auch in die Personalakte ein. Im nächsten Schritt gibt es eine Nachschulung mit erneuter schriftlicher Prüfung. Das kann sich über Jahre hinziehen, beispielsweise wenn der dann eine Weile korrekt gefahren ist und Monate später erneut erst den Schlendrian gemacht hat. Ohne diesen Unfall wäre die Fahrt wahrscheinlich gar nicht näher unter die Lupe genommen worden. Ist im Untersuchungsbericht recht gut aufgedröselt.
Im Straßenverkehr kann das deutlich schneller gehen, da kann eine einzelne (deutliche) Geschwindigkeitsübertretung bereits zu einem Fahrverbot führen, beim zweiten Geblitzdings kann das schon zu einer MPU führen. Im Extremfall innerhalb weniger Wochen.
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Wobei im Straßenverkehr das Zuschnellfahren ja zum guten Ton gehört und eher die Regel als die Ausnahme darstellt. Das ist bei der Eisenbahn zum Glück anders. Als vor einiger Zeit mal die städtische Hightech-Blitzkiste hier in der Straße (30km/h) stand, war das Ding im Dauereinsatz. Man konnte mit Popcorn am Fenster stehen und mitfiebern, wann es den nächsten trifft
Selbst saß ich mal in einem Zug, der einen abweichenden 60km/h-Fahrweg nahm, der Lokführer aber vermutlich aus Gewohnheit auf 80 beschleunigte. Das hat ordentlich geschaukelt auf den Weichen.
Selbst saß ich mal in einem Zug, der einen abweichenden 60km/h-Fahrweg nahm, der Lokführer aber vermutlich aus Gewohnheit auf 80 beschleunigte. Das hat ordentlich geschaukelt auf den Weichen.
- nonesense
- Beiträge: 535
- Registriert: 15.07.2006 12:50:10
- Aktuelle Projekte: QDmi
Fahrpult Einheitsführerstand
Ludmilla - Wohnort: Köln
- Kontaktdaten:
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die besagte DSK10 ist eine Entwickung aus den 80ern. Damals wusste man nicht mal, wie nan USB schreibt. Hier verwendet man RS232.Achim Adams hat geschrieben: ↑26.11.2024 23:48:12Die Daten zu ziehen ist auch kein Akt, jeder Ausbildungslokführer hat einen passenden USB-Stick am Schlüsselbund, und zieht die Daten innerhalb weniger Sekunden bei einem kurzen Zwischenhalt.
Auch sonst ist das Auslesen zum Regelauswerten meist den Werkstätten vorbehalten.
Es gibt auch Werkstätten, die das Auslesen per USB untersagen, da wohl öffter mal Daten abhanden kommen.
- Achim Adams
- Beiträge: 1281
- Registriert: 05.06.2004 23:06:03
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
"Werkstatt" und "Betrieb" sind heute nicht mehr zwangsläufig zusammenhängend. Ein DB-Regio Werk kann natürlich die PZB-Daten auslesen, aber warum sollte ein DB-Regio Werk PZB-Daten von einem Fernverkehts-Fahrzeug oder gar einemTransdev-Fahrzeug auslesen? Die Auslesung der Daten obliegt dem Betrieb, der das aber beispielsweise im Falle DB-Regio an ein DB-Regio Werk deligieren kann. Aber nicht muss.
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Kurze Zwischenfrage: Wie schnell darf man durch einen Bahnhof mit einem Güterzug rollen wenn es keine explizite E und A Angaben in Buchfahrplan gibt?
LG
LG
-
- Beiträge: 6357
- Registriert: 09.11.2002 02:00:47
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Hallo,
da gilt die alte Regel gem. Buchfahrplan, der ja auch für den Bahnhof ausgeworfen ist.
Dann muss man noch nach Signale schauen, nach den La-Einträgen oder sonstigen Angaben, die gültig sind, und davon die niedrigste.
Grüße
Ralf
da gilt die alte Regel gem. Buchfahrplan, der ja auch für den Bahnhof ausgeworfen ist.
Dann muss man noch nach Signale schauen, nach den La-Einträgen oder sonstigen Angaben, die gültig sind, und davon die niedrigste.
Grüße
Ralf
-
- Beiträge: 41
- Registriert: 22.11.2018 21:44:43
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Moin, WoKo,
Bei „freier“ Fahrt (z.B. Hp 1 oder Ks 1 ohne Zs 3) gelten natürlich weder 40 km/h noch E oder A, sondern man darf die im Fahrplan angegebene Höchstgeschwindigkeit fahren, wenn sonst nichts dagegenspricht.
Viele Grüße
Hendrik
da E und A immer eine abweichende Geschwindigkeit für den Hauptsignalbegriff Hp 2 festlegen, ist die Antwort, nach der Du wahrscheinlich suchst, 40 km/h. Denn das ist bei Hp 2 ohne E oder A erlaubt (und so war es auch auf der Unglücksfahrt in Niederlahnstein).
Bei „freier“ Fahrt (z.B. Hp 1 oder Ks 1 ohne Zs 3) gelten natürlich weder 40 km/h noch E oder A, sondern man darf die im Fahrplan angegebene Höchstgeschwindigkeit fahren, wenn sonst nichts dagegenspricht.
Viele Grüße
Hendrik
- Achim Adams
- Beiträge: 1281
- Registriert: 05.06.2004 23:06:03
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Auch da wurden die Zügel zwischenzeitlich angezogen: für eine Überschreitung von 20 km/h wurde ich vor einigen Jahren noch mit 15,- zur Kasse gebeten, mittlerweile für eine Überschreitung von 15 km/h schon mit 40,- Euro! Fahrverbote werden heute auch deutlich schneller verhängt!
Zudem mittlerweile die Füherscheine verknüpft sind: verliere ich den Auto-Führerschein, verliere ich automatisch auch alle anderen Führerscheine, also auch den Tf-Führerschein!
-
- Beiträge: 800
- Registriert: 28.10.2021 12:16:41
- Aktuelle Projekte: https://github.com/machinae-vectoriae-ductor/
- Wohnort: Köln
- Kontaktdaten:
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Wo ist denn diese Verknüpfung geregelt? In der Triebfahrzeugführerscheinverordnung habe ich das beim Querlesen nicht gefunden.Achim Adams hat geschrieben: ↑06.12.2024 00:15:24 Zudem mittlerweile die Füherscheine verknüpft sind: verliere ich den Auto-Führerschein, verliere ich automatisch auch alle anderen Führerscheine, also auch den Tf-Führerschein!
- Achim Adams
- Beiträge: 1281
- Registriert: 05.06.2004 23:06:03
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Das leitet sich aus § 5 (1) 6 TfV
"Voraussetzungen
(1) Die zuständige Behörde erteilt den Triebfahrzeugführerschein nach Anlage 1 oder den vorläufigen Führerschein nach Anlage 3, wenn der Bewerber
6. für seine Tätigkeit zuverlässig ist."
und §19a (1) TfV
"Aussetzung und Entziehung eines Triebfahrzeugführerscheins
(1) Erfüllt ein Triebfahrzeugführer die Voraussetzungen für die Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins nicht mehr, so kann die zuständige Behörde den von ihr erteilten Triebfahrzeugführerschein aussetzen oder entziehen."
ab, weil mit dem Verlust eines anderen Führerscheins, der ja nicht grundlos entzogen wird, die generelle charakterliche Eignung infrage gestellt wird. Da betrifft übrigens nicht nur den Tf-Schein, sondern auch Motorbootschein, Pilotenschein, und auch Jagdschein usw, wo eine "persönliche Eignung" gefragt ist.
Was hierbei neu ist, dass die jeweiligen Führerscheinstellen jetzt eine Mitteilung an andere Führerscheinstellen machen, was bis vor einigen Jahren noch nicht der Fall war. Wurde früher der Autoführerschein entzogen, haben das andere Stellen nicht mitbekommen.
"Voraussetzungen
(1) Die zuständige Behörde erteilt den Triebfahrzeugführerschein nach Anlage 1 oder den vorläufigen Führerschein nach Anlage 3, wenn der Bewerber
6. für seine Tätigkeit zuverlässig ist."
und §19a (1) TfV
"Aussetzung und Entziehung eines Triebfahrzeugführerscheins
(1) Erfüllt ein Triebfahrzeugführer die Voraussetzungen für die Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins nicht mehr, so kann die zuständige Behörde den von ihr erteilten Triebfahrzeugführerschein aussetzen oder entziehen."
ab, weil mit dem Verlust eines anderen Führerscheins, der ja nicht grundlos entzogen wird, die generelle charakterliche Eignung infrage gestellt wird. Da betrifft übrigens nicht nur den Tf-Schein, sondern auch Motorbootschein, Pilotenschein, und auch Jagdschein usw, wo eine "persönliche Eignung" gefragt ist.
Was hierbei neu ist, dass die jeweiligen Führerscheinstellen jetzt eine Mitteilung an andere Führerscheinstellen machen, was bis vor einigen Jahren noch nicht der Fall war. Wurde früher der Autoführerschein entzogen, haben das andere Stellen nicht mitbekommen.
- Leif K.
- Beiträge: 430
- Registriert: 30.04.2023 10:33:53
- Aktuelle Projekte: Fahrplaneditor lernen und verstehen
- Wohnort: KKUZ (kennt das noch jemand?), am Wochenende EDG
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Das war in der Tat früher mit dem Sportbootschein schon länger so. Nur wie Achim grundsätzlich richtig schreibt: Früher war zumindest in NRW Glückssache, ob das an die jeweils andere Stelle durchgemeldet wurde oder nicht. Wenn das jetzt systematisch geschieht, sieht die Lage natürlich anders aus.Achim Adams hat geschrieben: ↑06.12.2024 07:28:25 [...] weil mit dem Verlust eines anderen Führerscheins, der ja nicht grundlos entzogen wird, die generelle charakterliche Eignung infrage gestellt wird. Da betrifft übrigens nicht nur den Tf-Schein, sondern auch Motorbootschein, Pilotenschein, und auch Jagdschein usw, wo eine "persönliche Eignung" gefragt ist.
Was hierbei neu ist, dass die jeweiligen Führerscheinstellen jetzt eine Mitteilung an andere Führerscheinstellen machen, was bis vor einigen Jahren noch nicht der Fall war. Wurde früher der Autoführerschein entzogen, haben das andere Stellen nicht mitbekommen.
„Die Neugier steht immer an erster Stelle des Problems, das gelöst werden soll.“ (Galileo Galilei). Oder schlichter gesagt: Bei ehrlicher Neugier gibt es keine dummen Fragen.
Danke & Beste Grüße, Leif
Danke & Beste Grüße, Leif
-
- Beiträge: 6357
- Registriert: 09.11.2002 02:00:47
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Hallo,
Tja, wird spannend weil:
a) Das Europaweit abgeglichen werden soll.
b) Gilt das auch für Fahrverbote?
c) wenn die 10Km/h Entzugsregelung kommt
d) was ist mit Canabis? An sich legal aber führt in Bayern immer noch zur MPU auch ohne Höchstwertüberschreitung...
Fragen über Fragen...
Güße
Ralf
Tja, wird spannend weil:
a) Das Europaweit abgeglichen werden soll.
b) Gilt das auch für Fahrverbote?
c) wenn die 10Km/h Entzugsregelung kommt
d) was ist mit Canabis? An sich legal aber führt in Bayern immer noch zur MPU auch ohne Höchstwertüberschreitung...
Fragen über Fragen...
Güße
Ralf
-
- Beiträge: 800
- Registriert: 28.10.2021 12:16:41
- Aktuelle Projekte: https://github.com/machinae-vectoriae-ductor/
- Wohnort: Köln
- Kontaktdaten:
Re: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Jetzt verstehe ich. Ich hatte ein zeitlich befristetes Fahrverbot mit dem Entzug vertauscht. Bei einem zeitlich befristeten Verbot passiert aber sonst nichts, oder?
Viele Grüße
Wolfgang
Viele Grüße
Wolfgang