Moin moin zusammen !
Mich würde einmal interessieren, nach welchen Gesichtspunkten die Befehle "vergeben" werden.
Wenn z.B das Signal samt Ersatzsignal nicht mehr funktioniert, liegt es irgendwie auf der Hand, das es hier ohne einen Befehl i.d.R nicht weitergeht.
Ich stelle mir das so vor, das es irgendwo einen Katalog gibt, in dem beschrieben steht, wann welcher Befehl zu erteilen ist.
Und was hat es eigentlich mit diesem Übermittlungscode auf sich ? Ich gehe davon aus, das damit nachvolzogen werden kann, wer wann & warum den Befehl gegeben hat bzw. wer den Befehl angeordnet hat ?
Mich würde dann auch noch genauer interessieren: Entscheidet der Fahrdienstleiter oder die Betriebszentrale über die Ausstellung eines Befehls ?
Und zu guter letzt: Muss ein Befehl zwingend diktiert werden oder darf man diesen auch aushändigen ?
Befehl erteilen
Re: Befehl erteilen
Hallo,
Gruß Thomas
Einen Katalog in dem Sinne gibt es nicht. Die Regularien für die Befehlserteilung muss sich der Fdl quer durch die Fahrdienstvorschrift schon selbst erarbeiten. Ob er sich beispielsweise trotz funktionierendem Zs 1 für einen Befehl entscheidet, hat mitunter Zweckmäßigkeitsgründe. Wenn zum Beispiel ohnehin ein Befehl 12 zum Fahren auf Sicht zu erteilen ist, wird eben auch gleich der 2er mit erteilt. Andererseits soll es auch gelegentlich vorkommen, daß im Fall des Falles die Benutzung des Ersatzsignals vorgeschrieben ist, weil damit BÜ- Anlagen angeschaltet werden.Tommy0815 hat geschrieben:Wenn z.B das Signal samt Ersatzsignal nicht mehr funktioniert, liegt es irgendwie auf der Hand, das es hier ohne einen Befehl i.d.R nicht weitergeht.
Ich stelle mir das so vor, das es irgendwo einen Katalog gibt, in dem beschrieben steht, wann welcher Befehl zu erteilen ist.
Der Übermittlungscode dient der eindeutigen Identifizierung des Befehls, zum Beispiel wenn die Übermittlung eines Befehls einem anderen Fdl bestätigt werden muss.Und was hat es eigentlich mit diesem Übermittlungscode auf sich ? Ich gehe davon aus, das damit nachvolzogen werden kann, wer wann & warum den Befehl gegeben hat bzw. wer den Befehl angeordnet hat ?
Im Prinzip entscheidet das der Fdl selbst. Wobei der Entscheidungsspielraum in der Regel arg begrenzt, weil durch die betriebliche Situation vorgegeben ist. Es kann aber Anordnungen seitens übergeordneter Stellen geben, die zwingend eine Befehlserteilung nach sich ziehen.Mich würde dann auch noch genauer interessieren: Entscheidet der Fahrdienstleiter oder die Betriebszentrale über die Ausstellung eines Befehls ?
Aushändigen ist grundsätzlich niemals verboten. Allerdings ist es heutzutage bestenfalls unpraktikabel, wenn nicht gar mangels Personal vor Ort schlicht unmöglich. Daher ist das Diktieren per Zugfunk die gängige Methode.Und zu guter letzt: Muss ein Befehl zwingend diktiert werden oder darf man diesen auch aushändigen ?
Gruß Thomas
Re: Befehl erteilen
Moin!
Auf Betriebsstellen mit Fdl vor Ort und in räumlicher Nähe zum Halteplatz wird auch heute noch gerne der Befehl gegen Unterschrift ausgehändigt. Das geht einfach viel schneller, als das Diktieren über Zugfunk.
Gruß Klaus
Auf Betriebsstellen mit Fdl vor Ort und in räumlicher Nähe zum Halteplatz wird auch heute noch gerne der Befehl gegen Unterschrift ausgehändigt. Das geht einfach viel schneller, als das Diktieren über Zugfunk.
Gruß Klaus
Re: Befehl erteilen
Nunja, Befehle 14.1-14.35 dürfen prinzipiell nur diktiert werden!Lonestarr hat geschrieben: Aushändigen ist grundsätzlich niemals verboten.
Aus der 408:
Nur Befehle 1 bis 14 dürfen dem Triebfahrzeugführer ausgehändigt werden. Wenn Befehle
14.1 bis 14.35 dem Triebfahrzeugführer ausgehändigt werden müssen, ist deren Inhalt im
Befehl 14 auf der Vorderseite darzustellen.
Gruß
Martin
Martin
Re: Befehl erteilen
Selbstverständlich dürfen Aufträge mit Befehl 14.1 bis 14.35 (befinden sich auf der Rückseite des Befehls) auch ausgehändigt werden. Der Wortlaut dieser Aufträge ist dabei aber im Befehl 14 (auf der Vorderseite) einzutragen. Das hängt nur damit zusammen, dass ausgehändigte Befehle mit Durchschrift für den Fdl geschrieben werden und die Durchschriften im Block verbleiben. Da ist eine Durchschrift auf die Rückseite schwierig anzufertigen.Maddin25 hat geschrieben:Nunja, Befehle 14.1-14.35 dürfen prinzipiell nur diktiert werden!Lonestarr hat geschrieben: Aushändigen ist grundsätzlich niemals verboten.
Aus der 408:Nur Befehle 1 bis 14 dürfen dem Triebfahrzeugführer ausgehändigt werden. Wenn Befehle
14.1 bis 14.35 dem Triebfahrzeugführer ausgehändigt werden müssen, ist deren Inhalt im
Befehl 14 auf der Vorderseite darzustellen.
Das letzte Zitat stammt übrigens aus 408.2411 und dem dazu gehörenden Anhang A01. Es findet sich in der Ausfüllanleitung auf der Rückseite des Befehlsblocks.
Gruß Klaus
Re: Befehl erteilen
Eine simple Erklärung auf die Frage warum das eigentlich so ist. Man lernt nie aus, Danke!
Gruß
Martin
Martin