Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Moin moin zusammen !
Bei mir haben sich mal wieder einige Fragen zum Bahnbetrieb angehäuft.
Damit ich nicht separate Threads eröffnen muss, stelle ich Sie hier zusammen.
1.) Ich habe heute in Göttingen Gbf einen Militärzug gesichtet. Gibt es bei der Netzplanung ein besonderes Team was sich um Militärtransporte kümmert oder läuft es unter dem Mantel der Ad-hoc Netzplanung ?
2.) In wie fern hängen ein Nothalteauftrag und der Befehl "Bleiben Sie halten" zusammen ?
Überhaupt: Was passiert nach dem eine Betriebsgefahr nicht mehr gegeben und die Strecke wieder freigegeben ist ?
3.) Weiß jemand von euch wo sich die Notfallleitstellen der DB befinden & welche für das Harz-Weser-Netz zuständig ist ?
4) Wer hat die Befugnis eine Fahrplananordnung zu erstellen bzw. diese auszuhändigen ?
Bei mir haben sich mal wieder einige Fragen zum Bahnbetrieb angehäuft.
Damit ich nicht separate Threads eröffnen muss, stelle ich Sie hier zusammen.
1.) Ich habe heute in Göttingen Gbf einen Militärzug gesichtet. Gibt es bei der Netzplanung ein besonderes Team was sich um Militärtransporte kümmert oder läuft es unter dem Mantel der Ad-hoc Netzplanung ?
2.) In wie fern hängen ein Nothalteauftrag und der Befehl "Bleiben Sie halten" zusammen ?
Überhaupt: Was passiert nach dem eine Betriebsgefahr nicht mehr gegeben und die Strecke wieder freigegeben ist ?
3.) Weiß jemand von euch wo sich die Notfallleitstellen der DB befinden & welche für das Harz-Weser-Netz zuständig ist ?
4) Wer hat die Befugnis eine Fahrplananordnung zu erstellen bzw. diese auszuhändigen ?
Zuletzt geändert von Tommy0815 am 20.04.2018 16:06:02, insgesamt 1-mal geändert.
Tommy
Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
zu 2.: Gar nicht. Befehl 14.6 gilt nur für ETCS-geführte Züge. Er ist Vorbedingung für das Auflösen der Fahrsraße, wenn die Zustimmung zur Fahrt zurückgenommen wurde. Grund ist, daß es passieren kann, daß trotz Auflösung des ursprünglichen und Einstellen des neuen Fahrweges (Fweg) weiterhin die ursprünglichen Führungsgrößen angezeigt werden, die unter Umständen eine höhere Geschwindigkeit erlauben könnten, als für den neuen Fweg zugelassen. Also kurz: Ursprünglicher Fweg 250 km/h über den geraden Strang, neuer Fweg 100 km/h über den abzweigenden Strang der Weiche, Führungsgrößen aber nicht aktualisiert, zeigen also noch 250 km/h. Der Befehl 14.6 wurde im Dezember 2015 mit der Neuherausgabe der FV eingeführt.
Davor gab es seit Juni 2012 einen Wortlaut „Bleiben Sie halten“, der mit Befehl 11 (der damalige Befehl mit freiem Text; was heute Befehl 14 ist) gegeben wurde. Dieser Befehl 11 war bei allen Zügen – egal, ob signal- oder anzeigegeführt – als Voraussetzung für das Auflösen der Fahrstraße anzuwenden, wenn man die Zustimmung zur Fahrt zurücknahm. Das war aber so nicht in den TSI (Technische Spezifikationen zur Interoperabilität) gefordert, sondern nur für ETCS-geführte Züge, weshalb man das 2015 berichtigte. Bei signalgeführten und bei LZB-geführten Zügen reicht also die mündliche Bestätigung des Tf, daß er halten bleibt, als Bedingung für das Auflösen der Fahrstraße.
Die Zustimmung zur Weiterfahrt, nachdem die Betriebsgefahr beseitigt ist, gibt der Fdl mündlich. Signale gelten natürlich trotzdem.
zu 4.: Fplo werden von der BZ erstellt. In der Regel wird die Fplo dann dem beteffenden EVU bekanntgegeben, welches sie an den Tf weiterleitet. Der Fdl bekommt die Fplo auch von der BZ; er kann sie dem Tf auch aushändigen.
Davor gab es seit Juni 2012 einen Wortlaut „Bleiben Sie halten“, der mit Befehl 11 (der damalige Befehl mit freiem Text; was heute Befehl 14 ist) gegeben wurde. Dieser Befehl 11 war bei allen Zügen – egal, ob signal- oder anzeigegeführt – als Voraussetzung für das Auflösen der Fahrstraße anzuwenden, wenn man die Zustimmung zur Fahrt zurücknahm. Das war aber so nicht in den TSI (Technische Spezifikationen zur Interoperabilität) gefordert, sondern nur für ETCS-geführte Züge, weshalb man das 2015 berichtigte. Bei signalgeführten und bei LZB-geführten Zügen reicht also die mündliche Bestätigung des Tf, daß er halten bleibt, als Bedingung für das Auflösen der Fahrstraße.
Die Zustimmung zur Weiterfahrt, nachdem die Betriebsgefahr beseitigt ist, gibt der Fdl mündlich. Signale gelten natürlich trotzdem.
zu 4.: Fplo werden von der BZ erstellt. In der Regel wird die Fplo dann dem beteffenden EVU bekanntgegeben, welches sie an den Tf weiterleitet. Der Fdl bekommt die Fplo auch von der BZ; er kann sie dem Tf auch aushändigen.
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Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Zur Frage 3 könntest du was unter http://www.deutschebahn.com/notfallmanagement" target="_blank finden. Da gibt es eine Präsentation und einen Leitfaden, da sind auch grob die Standorte genannt. Um es abzukürzen: Jeweils am Sitz der 7 Regionalbereiche.
- Jens Strumberg
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Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Zu 1.): Das müsste die TaT-Gruppe (außergewöhnlich Transporte) bearbeiten.
Noch zu 2.): Der Befehl wird zukünftig auch beim Auflösen einer nicht ausgefahrenen Fahrstraße eine Rolle spielen: Nachdem der Tf das die Fahrt zulassende Signal passiert hat und der Fdl diese Fahrstraße nach dem Halt des Zuges auflösen muss, ist dann ab Dezember zuvor dieser Befehl zu übermitteln.
Noch zu 2.): Der Befehl wird zukünftig auch beim Auflösen einer nicht ausgefahrenen Fahrstraße eine Rolle spielen: Nachdem der Tf das die Fahrt zulassende Signal passiert hat und der Fdl diese Fahrstraße nach dem Halt des Zuges auflösen muss, ist dann ab Dezember zuvor dieser Befehl zu übermitteln.
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Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Hallo,
ich bin ja nicht Gerade eine Leuchte in Rechtschreibung, aber "Bleiben Sie halten" tut meinem Sprachempfinden irgendwie weh, oder ist das nur das ungewohnt
MfG
Ralf
ich bin ja nicht Gerade eine Leuchte in Rechtschreibung, aber "Bleiben Sie halten" tut meinem Sprachempfinden irgendwie weh, oder ist das nur das ungewohnt
MfG
Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 22.04.2018 00:35:13, insgesamt 2-mal geändert.
Verstehe die IT, heute: IoF -> Internet over Fax, eine Deutsch Erfindung...
Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Geht mir genauso, ordentliches Deutsch ist das nicht
- Michael_Poschmann
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Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Stimmt, es müsste im Rheinland korrekterweise heißen: "Bleiben Sie am Halten dranne!"
Im Raum Köln wäre zusätzlich das dort Nichtzutreffende "bitte" auf dem Vordruck zu streicheln.
Grüße
Michael
Im Raum Köln wäre zusätzlich das dort Nichtzutreffende "bitte" auf dem Vordruck zu streicheln.
Grüße
Michael
Zuletzt geändert von Michael_Poschmann am 21.04.2018 16:28:32, insgesamt 1-mal geändert.
- Achim Adams
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Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Der Wortlaut "Bleiben Sie halten!" richtet sich an bereits stehende Züge (Befehle werden nur im Stillstand übermittelt), daher bitte nicht zu verwechseln mit "halten Sie an!"
Vor daher grammatikalisch vollkommen korrekt.
Vor daher grammatikalisch vollkommen korrekt.
- Markus Hellwig
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Re: Sprachpflege am Sonntagmorgen
Eben. Im Still s t a n d.Achim Adams hat geschrieben:...Befehle werden nur im Stillstand übermittelt...
Nicht im "Stillhalt".
"Bleiben Sie halten" ist daher sprachlich völliger Murks:
(An)halten bedeutet, in seiner Vorwärtsbewegung innezuhalten. Dieser Vorgang ist naturgemäß mit dem Erreichen von v=0 abgeschlossen. Ein bereits abgeschlossener Vorgang, nämlich das Reduzieren der Geschwindigkeit auf Null, kann nicht beibehalten werden - er wird vielmehr durch das Stehen ersetzt.
Es ist mir unerklärlich, wie ein bahnamtlicher Sprachpanscher auf die Idee gekommen sein mag, hier nicht die - naheliegende und sprachlich korrekte - Formulierung "bleiben Sie stehen!" zu verwenden, die den gewollten Zweck (das Beibehalten von v=0) zutreffend beschreibt.
Gruß,
Markus.
Berlin für Anfänger:
Tiergarten ist ein Park, Tierpark ist ein zoologischer Garten, Zoologischer Garten ist kein Park.
Alle drei sind Bahnhöfe.
Meine Bahn: http://mkb-berlin.de" target="_blank
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- Carsten Hölscher
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Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
"Bleiben sie stehen" würde man normalerweise sagen.
Carsten
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- Michael_Poschmann
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Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Sicherlich eine sprachliche Anleihe bei den Ordnungskräften der anderen Feldpostnummer.
"Haltenbleiben, Polizei!" Kennt man doch aus jedem besseren Tatort.
Grüße
Michael
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- Markus Hellwig
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Re: Pop! Stolizei!
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- Registriert: 09.11.2002 02:00:47
Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Hallo,
es lässt sich nur aus der Betriebsregelung erklären, das ein stehender Zug nicht unbedingt ein haltender Zug ist.
Beispiel wäre ein Zug mit Makroschlupf am Berg und v=0, der mag stehen, aber er hat nicht gehalten.
Das hat man Juristisch korrekt, aber Sprachlich ungewohnt übernommen.
MfG
Ralf
es lässt sich nur aus der Betriebsregelung erklären, das ein stehender Zug nicht unbedingt ein haltender Zug ist.
Beispiel wäre ein Zug mit Makroschlupf am Berg und v=0, der mag stehen, aber er hat nicht gehalten.
Das hat man Juristisch korrekt, aber Sprachlich ungewohnt übernommen.
MfG
Ralf
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 22.04.2018 12:40:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Markus Hellwig hat geschrieben:Eben. Im Still s t a n d.Achim Adams hat geschrieben:...Befehle werden nur im Stillstand übermittelt...
Nicht im "Stillhalt".
"Bleiben Sie halten" ist daher sprachlich völliger Murks:
(An)halten bedeutet, in seiner Vorwärtsbewegung innezuhalten. Dieser Vorgang ist naturgemäß mit dem Erreichen von v=0 abgeschlossen. Ein bereits abgeschlossener Vorgang, nämlich das Reduzieren der Geschwindigkeit auf Null, kann nicht beibehalten werden - er wird vielmehr durch das Stehen ersetzt.
Es ist mir unerklärlich, wie ein bahnamtlicher Sprachpanscher auf die Idee gekommen sein mag, hier nicht die - naheliegende und sprachlich korrekte - Formulierung "bleiben Sie stehen!" zu verwenden, die den gewollten Zweck (das Beibehalten von v=0) zutreffend beschreibt.
Gruß,
Markus.
Die Fahrdienstvorschrift sagt hierzu: „Der Fahrdienstleiter darf dem Triebfahrzeugführer einen Befehl diktieren, wenn der Zug hält […]“ (408.0411 2 (5))Achim Adams hat geschrieben:Befehle werden nur im Stillstand übermittelt
Stillstand ist das, was hier seit Jahren am Berliner Königsplatz geschieht. Stillhalten ist das, was die Wähler jedes Mal bei der Wahl machen.
Und
geht auch über mehrere Minuten, Stunden, Tage …Markus Hellwig hat geschrieben:in seiner Vorwärtsbewegung innezuhalten
Der Vorgang Anhalten ist abgeschlossen. Der betriebliche Vorgang Halt dauert an, solange der Zug nicht fährt.Markus Hellwig hat geschrieben:Ein bereits abgeschlossener Vorgang […] kann nicht beibehalten werden
Du hast das Anhalten beschrieben; Halten ist aber etwas anderes als Anhalten. Wenn man hält, macht man eine Fahrtunterbrechung, und die kann eine bestimmte oder unbestimmte Zeit dauern. Außerdem gibt es im Bahnbetrieb den Begriff „Stehen“ nicht, sondern den Begriff „Halten“, der genau diesen erwünschten Zustand beschreibt. Wenn ein ICE in Hannover hält, dann hält der auch nicht nur den Moment, in dem die Fahrbewegung beendet ist, sondern dann hält der 10 Minuten lang. Stehen ist etwas anderes: Man kann stehen. Wenn man sich hinlegt, dann liegt man. Man kann sitzen, man kann schweben usw. Stehen „tut“ der Zug auf dem Gleis – mehr nicht. Und wenn er entgleist, dann liegt er womöglich. Wenn er sich aber nicht fortbewegt, dann hält er. Die Räder mögen stillstehen, es geht hier aber nicht um Physik oder Umgangssprache, sondern um den betrieblichen Begriff Halt. Und wenn er diesen Zustand beibehalten soll, dann bleibt er halten. Es ist also konsequent und völlig richtig, diesen Begriff auch dort zu verwenden. Nur weil einige Damen und Herren bestimmte Wörter in ihrer täglichen Umgangssprache nicht nutzen, heißt das nicht, daß sie falsch sind. „Bleib stehen!“ rufe ich dem Lokführer auf dem Weg zum Zug hinterher, wenn er seine La vergessen hat. Das sage ich aber nicht, wenn es um einen Zug geht, der den betrieblichen Zustand Halt beibehalten soll.
Einige werden sich noch an den Begriff Augenschein erinnern, nach dem der Fahrweg zu prüfen war. Augenschein ist aber etwas anderes als „Hinsehen“. Das war anfangs auch sehr ungewohnt, ist aber völlig richtig.
Zuletzt geändert von Ronny am 22.04.2018 14:49:57, insgesamt 1-mal geändert.
- Marcel Zehl
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Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Die Kollegen vom Fahrplan sitzen nicht in der BZ, die haben eigene Büros.Ronny hat geschrieben:zu 4.: Fplo werden von der BZ erstellt. In der Regel wird die Fplo dann dem beteffenden EVU bekanntgegeben, welches sie an den Tf weiterleitet. Der Fdl bekommt die Fplo auch von der BZ; er kann sie dem Tf auch aushändigen.
Wer nicht kommt zu rechten Zeit, der muss sehen was übrig bleibt.
- Markus Hellwig
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Re: Sprachpflege
Hmmm - dieser Argumentation kann ich mich nicht ganz verschließen:Ronny hat geschrieben: Halten ist aber etwas anderes als Anhalten. Wenn man hält, macht man eine Fahrtunterbrechung, und die kann eine bestimmte oder unbestimmte Zeit dauern. Außerdem gibt es im Bahnbetrieb den Begriff „Stehen“ nicht, sondern den Begriff „Halten“, der genau diesen erwünschten Zustand beschreibt.
Der Begriff "Planhalt" ist absolut vertraut, sprachlich richtig, und er beschreibt den erwünschten Zustand perfekt.
Unter "Planstand" könnte man sich hingegen auch einen textil überdachten Carport vorstellen...
Durch das daraus gebildete Adjektiv "augenscheinlich" wirkt der Augenschein durchaus schwächer als er es verdient...Augenschein ist aber etwas anderes als „Hinsehen“.
Ich gebe zu: Die eisenbahnerische Sprache muß - wie andere fachspezifische Sprachen auch - bisweilen etwas anders (ungewohnter) als die Alltagssprache klingen, wenn sie präzise sein möchte.Das war anfangs auch sehr ungewohnt, ist aber völlig richtig.
Ein recht prominentes Beispiel ist wohl die legendäre "richtigzeigende Uhr", die ein Betriebseisenbahner zu tragen hat (§ 2 Abs. 3 DB-FV 1960, § 2 Abs. 4 DR-FV 1990). Schließlich kann auch eine Uhr mit abben Zeigern richtig "gehen"...
Gruß,
Markus.
Berlin für Anfänger:
Tiergarten ist ein Park, Tierpark ist ein zoologischer Garten, Zoologischer Garten ist kein Park.
Alle drei sind Bahnhöfe.
Meine Bahn: http://mkb-berlin.de" target="_blank
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Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Jaaa, durfte ich heute auch wieder in das Fernsprechbuch eintragen. – „Täglich zwischen 06.00 Uhr und 08.00 Uhr ist der Uhrzeitvergleich durchzuführen …“
Kleiner geschichtlicher Abriß (alles jeweils DR):
1933
1944
1954
1962
1970
1983
1990
1993
Es gab also tatsächlich mal eine Zeit „freilaufender“ Uhren. Für einen Eisenbahner sehen gehende Uhren schon sehr merkwürdig aus. Glücklicherweise wurde das wieder behoben. Wer weiß, wer sich da verwirklichen mußte …
Und für Vergehen an der Bahnzeit wurden die Abweichler unter den Uhren sogar gerichtet!
Die kurzfristigen Umleitungsaufträge (welche auch Fplo'en sind) kommen sogar direkt vom Zugdisponenten/Zugkoordinator – noch „betriebszentraler“ geht es nicht.
Kleiner geschichtlicher Abriß (alles jeweils DR):
1933
1944
1954
1962
1970
1983
1990
1993
Es gab also tatsächlich mal eine Zeit „freilaufender“ Uhren. Für einen Eisenbahner sehen gehende Uhren schon sehr merkwürdig aus. Glücklicherweise wurde das wieder behoben. Wer weiß, wer sich da verwirklichen mußte …
Und für Vergehen an der Bahnzeit wurden die Abweichler unter den Uhren sogar gerichtet!
Die kreativsten Köpfe im Land der Dichter und Denker finden sich im Zusi-Forum.Markus Hellwig hat geschrieben:Unter "Planstand" könnte man sich hingegen auch einen textil überdachten Carport vorstellen...
… die sich im Gebäude der Betriebszentrale befinden. Jedenfalls in Ost und Südost.Marcel Zehl hat geschrieben:Die Kollegen vom Fahrplan sitzen nicht in der BZ, die haben eigene Büros.
Die kurzfristigen Umleitungsaufträge (welche auch Fplo'en sind) kommen sogar direkt vom Zugdisponenten/Zugkoordinator – noch „betriebszentraler“ geht es nicht.
Zuletzt geändert von Ronny am 23.04.2018 18:55:14, insgesamt 1-mal geändert.
- Marcel Zehl
- Beiträge: 2030
- Registriert: 29.11.2001 20:13:38
- Wohnort: Leipzig
Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Das Gebäude ist der Geschäftssitz vom Regionalbereich und enthält die BZ, nicht andersrum.
Wer nicht kommt zu rechten Zeit, der muss sehen was übrig bleibt.
Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Aha, jetzt weiß ich wie wieso es öfters mal bei der Bahn zu Verspätungen kommt:
Jemand hat dem Uhrzeiger den verkehrten Weg gezeigt !
Jemand hat dem Uhrzeiger den verkehrten Weg gezeigt !
Tommy
Re: Diverse Fragen zum Bahnbetrieb
Ich gebe zu: Die eisenbahnerische Sprache muß - wie andere fachspezifische Sprachen auch - bisweilen etwas anders (ungewohnter) als die Alltagssprache klingen, wenn sie präzise sein möchte.
Ein recht prominentes Beispiel ist wohl die legendäre "richtigzeigende Uhr", die ein Betriebseisenbahner zu tragen hat (§ 2 Abs. 3 DB-FV 1960, § 2 Abs. 4 DR-FV 1990). Schließlich kann auch eine Uhr mit abben Zeigern richtig "gehen"...
Etwas alt aber passt irgend wie dazu !
https://www.youtube.com/watch?v=wXw5G0Wsv9k
Tommy