neue Fahrdienstvorschrift?

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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Oliver

neue Fahrdienstvorschrift?

#1 Beitrag von Oliver »

Hallo!

Hat schon jemand Erkenntnisse, was in der neuen Fahrdienstvorschrift
(außer dem neuen, tollen Namen) alles anders sein soll?

Falsches Gleis ist ja nun wohl abgeschafft, gibt nur noch Gegengleis...

Aber sonst weiß ich nix...

Grüße, Olli

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Kilian
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#2 Beitrag von Kilian »

Es gibt z.B. keine Befehle A,B,C mehr ...

Ab jetzt heißen sie 1- 10 und können auf einem Blatt mehrfach hintereinander ausgefüllt werden.
Sonst gibt es auch noch genug Änderungen, glaub mir ;)
mfg Kilian :confused:

ex-Mitglied

#3 Beitrag von ex-Mitglied »

Hi,

vorallem wird die 2/3 Rechnung für die Bremsprozente wieder kommen!Das heißt z.B wenn ein aus 6 Silberlingen bestehender Park, nur 2 "Diskusbremsen" drinne hat, wird der komplette Park im P Bremsgewicht berechnet!

@Taurus: Hattest du schon FIT - P??

René

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Kilian
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#4 Beitrag von Kilian »

hmm nö bis jetzt noch nicht wirklich, wir haben nur in einem anderen Seminar die Änderungen gemacht und lernen in der BS nur noch nach der neuen
mfg Kilian :confused:

ex-Mitglied

#5 Beitrag von ex-Mitglied »

Ja dann läufts wie bei uns, beim FIT-P Unterricht gewesen, der Rest wird in der BS erfolgen! Aber die haben eigentlich alles aufn Kopf gestellt, am besten ist doch der Part: Wenn der Lokführer eine gewischt bekommt, muss jedes mal der FDL angesprochen werden! *Pünktlichkeit endgültig adé*

René

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fechi
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#6 Beitrag von fechi »

DR und DB Seiten sollen zusammengefasst werden. Also adee den roten und grünen Seiten der Fahrdiensvorschrift.

Gruß Kevin

EiB L/T DB Cargo Bremen

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152er
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Fahrdienstvorschrift haben wir KEINE mehr!!!

#7 Beitrag von 152er »

Hallo!

Also eine neue Fv wird es nicht geben. Sie heißt jetzt doch Konzern Richtlinie 408 (KoRil 408). Die höheren Menschen möchten Fv auch nicht mehr hören, denn eine Vorschrift ist es in deren Augen nicht mehr - einfach nur eine Richtlinie... Da möchte ich mal den richtigen Unterschied wissen. Dran halten muss ich mich so oder so...

Also, ich hatte schon meinen RFU zur KoRil... es ist recht interessant.

- Keine Befehle A, B, C mehr, sonder nur noch 1 Din A4 Blatt zum Ankreuzen mit allen Möglichkeiten
- Gegengleis ersetzt die Begriffe SFB, GWB, FB und ZEB
- eben die Bremsberechnung (alles mögliche)
- die Harmonisierung ist dann vollendet
- Einige Begriffe wurden abgeändert
- Bei Zwangsbremsungen den Fdl informieren... so ein Quatsch

Muss mal gucken, wo meine Unterrichtsunterlagen sind...entweder hier oder in BS *schulterzuck* :-)

Grüße, 152er

http://www.db-triebfahrzeuge.de

br103
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#8 Beitrag von br103 »

Hi
Ab wann gelten denn die neuen Vorschriften?

Markus

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Kilian
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#9 Beitrag von Kilian »

15.06.03
mfg Kilian :confused:

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Daniel Schuhmann
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#10 Beitrag von Daniel Schuhmann »

Was soll das mit dieser Konzern-Richtlinie (KoRil)?

Es sind und bleiben doch Vorschriften, an die man sich unbedingt zu halten hat. Eine Richtlinie klingt wie eine Empfehlung...

Ob der Begriff den Herren da oben gefällt, oder nicht - im Straßenverkehr haben wir doch auch eine Straßenverkehrsordnung (StVO) und keine Richtline.

Dabei ist doch der Begriff Fahrdienstvorschriften der einzige, der schon vom Namen her aussagt, was er bedeutet: Eine Sammlung von Vorschriften, an die man sich zu halten hat.

Mit was fahren denn InterConnex, Vogtlandbahn & Co? Für die gilt doch eine "KonzernRichtlinie" gar nicht, sind doch ganz andere Firmen :P

Danny243

F(R)S-Bauer
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#11 Beitrag von F(R)S-Bauer »

Danny243 hat geschrieben: ....
Es sind und bleiben doch Vorschriften, an die man sich unbedingt zu halten hat. Eine Richtlinie klingt wie eine Empfehlung...

Ob der Begriff den Herren da oben gefällt, oder nicht - im Straßenverkehr haben wir doch auch eine Straßenverkehrsordnung (StVO) und keine Richtline.
...

Danny243
Juristich durfte das wohl anders aus sehen, den eine Vorschrift setzt voraus, das ein Staatliches Organ oder eine dazu befugte Behörde oder befugtes Amt diese erlassen hat. Und die Bahn ist nun mal keine Behörde sonder eine Firma.

Ich sehe das so, das einzig und allein das Eisenbahnbundesamt, wenn es die nötige Befügniss übertragen bekommt, oder der Gesetzgeber eine Verhaltensanweisung zur Vorschrift machen kann.

Ein Beispiel aus einem anderen Bereich:
Die VDE-Vorschriften sind keine Vorschriften, sonder Richtlinien (Auch wenn alle von Vorschrift reden, da steht Richtlinie drüber und der VDE ist ein Verband wie z.B der DGB aber keine Behörde), wenn du da Mist baust und dann liegt die Leicher da rum, wird der Staatsanwalt nicht sagen du hättest eine "Vorschrift" nicht eingehalten und wirst per se Verurteilt (Allein aufgrund der Nichteinhaltung der Vorschrift), sondern er wird sagen du hättest dich nicht an die anerkannten Regeln der Elektotechnik gehalten und dadurch die Leiche verursacht (und somit aufgrund der folgen deines Regelverstoßes verdonnert). Passier nichts Interessiert sich keiner dafür das du als "Startkstomleitung" blankes Kufer vom Fahrad genommen hast.

Einer Vorschift-Nichteinhaltung müßte auch dann nachgegangen werden wenn nichts passiert (Nacht um 0:00 mit dem Auto über eine Rote Ampel als Beispiel) oder es Kontraproduktiv ist die Vorschrift zu befolgen. Einer Regel oder Verhaltensanweisung nicht.


Und was Connex und Konsorten angeht: Ich vermute mal das das Einhalten der Konzern-Richtlinie Bestandteil der Nutzungverträge des GB-Netze sind. Solange dadurch keine Diskreminierung beim Netzzugang entsteht, ist das Zulässig.

Auch hier wieder der Vergleich zum Strom: Die Stadtwerke/EVU's können dir den Anschluß an das Örtliche Netz verweigern, wenn deine Elektrik nicht den VDE-Regeln und Anschlußbedingungen entspricht, auch wenn du denn Strom von ganz wo anders bekommst. Da darf dann bloß nichts drin stehen, was die Zuständige Regulierungsbehörde als Diskreminierung werten würde (z.B Spezialstecker die es nur mit Stromvertrag für 10 Jahre gibt)
Zuletzt geändert von F(R)S-Bauer am 11.05.2003 15:26:35, insgesamt 4-mal geändert.
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