Carsten Hölscher hat geschrieben:Formal gesehen kann auf das Kreuz ganz verzichtet werden, da kein Mastschild vorhanden ist.
Gestützt auf welche Richtlinie?
Ich kann nirgends einen Hinweis darauf finden, dass das Abmontieren des Mastschildes das Signal ungültig macht, oder dass an ungültigen Signalen die Mastschilder abmontiert werden (müssen).
819.0201 Abschn 4 Abs 7 Nr 3Bei Vorhandensein von Hauptsignalschirm und Vorsignalschirm an einem Hauptsignal bleibt das Signal des nicht ausgekreuzten oder nicht verdeckten Signalschirmes gültig.
Ist eigentlich eine unmissverständliche Aussage.
Auch die Abbildung in 301.0002 Abschn 9 gibt die Abhängigkeit zu einem Mastschild nicht wieder: Weder ist dort ein Mastschild abgebildet, noch wird auf das Fehlen eines Mastschildes bezüglich der Ungültigkeit des nicht ausgekreuzten Signalschirmes hingewiesen.
Barrett hat geschrieben:St Goar war aber was anderes, da waren die Signale komplett tot, hier steht ein gültiges davor.
Da ging es um das Auskreuzen von Signalschirmen an Signalen, an denen Hautsignalschirm und Vorsignalschirm vorhanden sind – wie hier. Dass hier zufällig ein anderes Signal ziemlich nah dran steht ändert nichts an den Vorgaben für das Auskreuzen.
Wenn ich bei Rot über die Straße gehe, wird das nicht legaler wenn ich es eilig habe: Die Regel bleibt trotzdem die gleiche und ändert sich nicht bei anderen Umständen.
Barrett hat geschrieben:
Lichtvorsignale am Standort von Lichthauptsignalen sind dunkel, wenn sie für
die eingestellte Fahrstraße nicht gelten oder das Hauptsignal Hp 0 zeigt.
An dem ungültigen Hauptsignal ist sicher keine Fahrstraße eingestellt.
„Vorsignal erloschen, also gilt es nicht für meine Fahrstraße“ kommt aufgrund der Signalschaltung zustande: Wäre das Vsig ungewollt erloschen, könnte das Hauptsignal keinen Fahrtbegriff zeigen; für ungültige Signale wurde das nicht erfunden.
Achim Adams hat geschrieben:Über Sinn und Unsinn der Auskreuzung kann man lange und verbittert diskutieren, ich für meinen Teil wäre froh wenn wesentlich schlimmere Sachen zeitnah beseitigt werden.
Wenn es schon
Die Bahn nicht hinkriegt, wollen wir doch wenigstens hier für Aufklärung sorgen, damit die Streckenbauer bei Zusi mit gutem Beispiel voran gehen können ...