Hauptuntersuchungen und Wartungsintervalle
Hauptuntersuchungen und Wartungsintervalle
Beim längerem Rumstehen im Bahnhof heute ist mein Blick auf die Seitenanschrift der Fahrzeuge gefallen. Dort werden u.A. Daten angeschrieben, die mit den Hauptuntersuchungen zu tun haben. Ich habe das System aber nicht ganz durchblickt, da die Daten anscheinend weder die Daten der letzten HU sein können, noch wann die nächste Fällig ist: Ich habe Fahrzeuge mit Daten gesehen, die in der Zukunft lagen (16.4.2013 an irgendeiner 111), und Daten die weit in der Vergangenheit liegen (bis 05, evtl. sogar 99 (könnte aber 09 gewesen sein, Distanz war groß. Am Aussehen des Fahrzeuges gemessen eher doch 1999 ;-) ). Was ist das System hinter diesen Aufschriften?
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Re: Hauptuntersuchungen und Wartungsintervalle
Angeschrieben wird das Datum der letzten HU. Diese ist alle 6 Jahre fällig, wobei die Frist bei gutem Fahrzeugzustand jeweils um bis zu 1 Jahr verlängert werden kann auf 8 Jahre. Wenn Du Fahrzeuge mit HU-Datum von 2005 gesehen hast, müssen die also in diesem Jahr spätestens wieder zur HU.
Wenn der Sachverständige die besagte Verlängerungsoption zieht, muss angeschrieben werden, bis wann die Verlängerung gilt. Meistens geht man zwar ans Maximum und verlängert um 1 Jahr, aber es geht auch weniger. So ergeben sich Anschriften, die in der Zukunft liegen.
Dass man nach jeder HU wieder 6 Jahre (+ evtl. Verlängerungen) fahren kann, ist übrigens auch nur eine Regel mit Ausnahmen. Wir haben z.B. im Moment eine Lok, die wir nur mit einer HU für 2 Jahre versehen haben. Da wir in 2 Jahren sowieso umfangreich ans Laufwerk heranmüssen werden, machte es keinen Sinn, jetzt einen riesigen Arbeitsumfang für 6 Jahre vom Zaun zu brechen.
Wenn der Sachverständige die besagte Verlängerungsoption zieht, muss angeschrieben werden, bis wann die Verlängerung gilt. Meistens geht man zwar ans Maximum und verlängert um 1 Jahr, aber es geht auch weniger. So ergeben sich Anschriften, die in der Zukunft liegen.
Dass man nach jeder HU wieder 6 Jahre (+ evtl. Verlängerungen) fahren kann, ist übrigens auch nur eine Regel mit Ausnahmen. Wir haben z.B. im Moment eine Lok, die wir nur mit einer HU für 2 Jahre versehen haben. Da wir in 2 Jahren sowieso umfangreich ans Laufwerk heranmüssen werden, machte es keinen Sinn, jetzt einen riesigen Arbeitsumfang für 6 Jahre vom Zaun zu brechen.
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Re: Hauptuntersuchungen und Wartungsintervalle
Hallo zusammen,
ich möchte als ex-Werkstättler der DB Alwin gerne noch etwas ergänzen. Zunächst korrekterweise wird das Datum der letzten HU angeschrieben (Durchführungsdatum). Ab dort gelten dann die 6 Jahre, die nach dessen Ablauf und der Durchführung einer Rev.Verl. (Revisionsverlängerung) um maximal 2x 1 Jahr verlängert werden kann (= nach 8 Jahren muss jedes Fahrzeug zur HU ins Werk). Dieses wird dann als zweite Anschrift angeklebt mit dem Datum, bis die Verlängerung gilt. Zu diesem Termin (Zukunftstermin) muss das Fahrzeug entweder in die Wartung oder zur HU (wenn Differenz zw. HU und Verl. 8 Jahre).
Zu den Anschriften sieht das in der Praxis wie folgt aus:
9180 4 111 111-1 D-DB
Unt. LDX 25.04.05
Verl. TS 23.04.13
Diese Lok müsste zum Beispiel am 23.04.13 zur HU nach LDX (Dessau Werk) und wurde bereits 2x in Stuttgart-Rosenstein um 1 Jahr verlängert (der 1 Tag ist quasie die Rechtssicherheit bei HU's).
Hoffe hier zu Alwin zusätzlich etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Liebe Grüße
fdlbc
ich möchte als ex-Werkstättler der DB Alwin gerne noch etwas ergänzen. Zunächst korrekterweise wird das Datum der letzten HU angeschrieben (Durchführungsdatum). Ab dort gelten dann die 6 Jahre, die nach dessen Ablauf und der Durchführung einer Rev.Verl. (Revisionsverlängerung) um maximal 2x 1 Jahr verlängert werden kann (= nach 8 Jahren muss jedes Fahrzeug zur HU ins Werk). Dieses wird dann als zweite Anschrift angeklebt mit dem Datum, bis die Verlängerung gilt. Zu diesem Termin (Zukunftstermin) muss das Fahrzeug entweder in die Wartung oder zur HU (wenn Differenz zw. HU und Verl. 8 Jahre).
Zu den Anschriften sieht das in der Praxis wie folgt aus:
9180 4 111 111-1 D-DB
Unt. LDX 25.04.05
Verl. TS 23.04.13
Diese Lok müsste zum Beispiel am 23.04.13 zur HU nach LDX (Dessau Werk) und wurde bereits 2x in Stuttgart-Rosenstein um 1 Jahr verlängert (der 1 Tag ist quasie die Rechtssicherheit bei HU's).
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Re: Hauptuntersuchungen und Wartungsintervalle
Wie kann man denn eine HU auf 2 Jahre runterskalieren? Kann man einfach bestimmte Arbeiten dann weglassen?
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Re: Hauptuntersuchungen und Wartungsintervalle
Der Begriff "Hauptuntersuchung" wird ja leider etwas unscharf benutzt. Die eigentliche Hauptuntersuchung ist das, was der Abnahmeingenieur macht. Der besichtigt das Fahrzeug und macht seine Prüfungen. Am Ende schreibt er einen Bericht, wo sinngemäß drinsteht "der vorgefundene Zustand reicht für x Jahre". Das alles ist ein immer gleiches Pflichtprogramm. Bevor der Ingenieur aber die Werkstatt betritt, bringt man das Fahrzeug erstmal in einen "besichtigungsfähigen Zustand". Bei dieser Gelegenheit wird dann entweder mehr oder weniger vorbeugende Instandhaltung gemacht. Das ist die Stellschraube, mit der man den Fahrzeugzustand beeinflussen kann, den der Abnahmeingenieur vorfindet.
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Re: Hauptuntersuchungen und Wartungsintervalle
Für alle Arbeiten gibt es feste Handbücher, Abläufe und Checklisten. Diese werden von den Fahrzeuginstandhaltern ausgeführt und entsprechend dokumentiert. Um aber eben Arbeiten ausführen zu dürfen, muss man entsprechend berechtigt und lizenziert sein (zumindest bei mir und der DB damals).Andreas Karg hat geschrieben:Wie kann man denn eine HU auf 2 Jahre runterskalieren? Kann man einfach bestimmte Arbeiten dann weglassen?
Wenn eine HU gemacht wird, so gilt sie vom Anschriftentag ab immer 6 Jahre. Danach bestimmt der Fahrzeughalter, ob er eine erneute HU will oder eben die letzte HU verlängern will. Zum Vergleich: ne HU bei der BR111 dauert inkl. Überführung nach Dessau z.B. knapp ne Woche (wenns mal Termine gibt), ne Verlängerung etwa 1-2 Tage, alles nach Fahrzeugzustand.
Prinzipiell gilt ne HU also maximal 6+1+1 Jahre = maximal 8. Das bei ner Verlängerung weniger Arbeiten ausgeführt werden müssen, als bei ner kompletten HU sollte klar sein.
Liebe Grüße
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Re: Hauptuntersuchungen und Wartungsintervalle
Das klingt jetzt ein bisschen so, als würde das meinen obigen Ausführungen widersprechen. Gerade mal nachgeschaut: Auch die DB kennt zumindest heutzutage vereinfachte Hauptuntersuchungen für 2 oder 3 Jahre. Ob ein Fahrzeug aus den Fristen raus ist, kann man also allein anhand der Fahrzeuganschriften ohne Einsicht ins Betriebsbuch gar nicht feststellen. Die Hauptuntersuchung nach § 32 EBO ist auch nur eine von vielen Fristen, die bei einem Schienenfahrzeug ständig laufen. Daneben gibt es z.B. gesonderte Fristen für Bremsen, Zugfunk, PZB, Heizkessel. Jede einzelne kann bei Zeitablauf dazu führen, dass das Fahrzeug erstmal stillzusetzen ist. Durchgeführte PZB-Fristen findet man zwar gelegentlich irgendwo im Fahrzeug angeschrieben, aber es wäre mir nicht geläufig, dass z.B. ein Lokführer wissen müsste, in welchem Turnus eine PZB 90 zu fristen ist. Stattdessen achtet jemand in der Einsetzenden Stelle darauf.fdlbc hat geschrieben:Andreas Karg hat geschrieben:Wenn eine HU gemacht wird, so gilt sie vom Anschriftentag ab immer 6 Jahre.
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Re: Hauptuntersuchungen und Wartungsintervalle
Ob es raus ist, kann man schon feststellen. Nicht jedoch, ob es drin ist. Denn wenn ein Fahrzeug mit HU 2004 rumfährt, ist es doch definitiv raus, nach allen bisher gehörten Regeln.Ob ein Fahrzeug aus den Fristen raus ist, kann man also allein anhand der Fahrzeuganschriften ohne Einsicht ins Betriebsbuch gar nicht feststellen.
Danke übrigens für die vielen Antworten - jetzt habe ich das System verstanden.
Re: Hauptuntersuchungen und Wartungsintervalle
Hallo, war das mit den 6 Jahren etc. in den 50er und 60er Jahren bei der DB auch schon so oder gab es da andere Vorschriften bzw. Zeitabstände? Gilt das für Loks und Wagen?
Dank und Gruß
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Re: Hauptuntersuchungen und Wartungsintervalle
Ich hab hier ein Blättchen der Bundesbahn von 1977. Damals war die Frist nach § 32 EBO wohl bei 4 Jahren statt heute 6 Jahren. Die Verlängerungsoption von zweimal bis 1 Jahr gab es auch damals schon. Witzigerweise gab es darüber hinaus eine "Bundesverkehrsminister-Option": Für Rangierlokomotiven, Turmtriebwagen und andere "Wenigläufer" konnte der Verkehrsminister bis zu 8 Jahre Frist zulassen.V200 hat geschrieben:Hallo, war das mit den 6 Jahren etc. in den 50er und 60er Jahren bei der DB auch schon so oder gab es da andere Vorschriften bzw. Zeitabstände? Gilt das für Loks und Wagen?
Zuletzt geändert von Alwin Meschede am 16.01.2015 08:51:12, insgesamt 1-mal geändert.
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